An wen wende ich mich, wenn ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Betreuer eines psychisch Kranken erheben will?

4 Antworten

Irgendwie gehet für mich hier immer noch der "Betreuer", der in irgend einer Einrichtung arbeitet, und der "amtlich bestallte Betreuer" durcheinander.

Der erstere ist (meist) ein Heilerziehungspfleger und gestaltet die tägliche Pflege und den Alltag der betreuten Person. Das gilt für stationär untergebrachte Personen.

Dann gibt es den amtlich bestallten (vom Amtsgericht eingesetzten) Betreuer, der statt der betreuten Person aufgrund deren teilweisen oder vollständigen Unfähigkeit Entscheidungen für diese treffen darf.

Hier wird noch mal unterschieden in den ehrenamtlichen Betreuer, der meist ein Familienmitglied ist und nur eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit erhält.

Der Berufsbetreuer macht dasselbe wie der ehrenamtliche Betreuer, aber er betreut Personen, mit denen er nicht verwandt ist und erhält dafür von Amtsgericht eine bestimmte Summe.
Auch er wird vom Amtsgericht zur Betreuung eingesetzt.
Der Berufsbetreuer betreut immer mehrere Personen und tut dies, wie der Begriff schon sagt, als selbständige Tätigkeit zum Gelderwerb.


Ich nehme mal an, dass du den amtlichen Betreuer meinst?

Dienstaufsichtsbeschwerde bringt nichts - derjenige ist kein Beamter, hat also auch keinen übergeordneten Dienstherren.

Du kannst dich aber beim Gericht als der einsetzenden Stelle über die mangelnde oder fehlerhafte Betreuungsleistung der entsprechenden Person beim Amtsgericht beschweren.

Solltest du doch - wider Erwarten - den Betreuer in einem Heim meinen, dann ist die Heimleitung oder der Träger einer solchen Einrichtung dein Ansprechpartner.

die Beschwerde läuft über das Amtgericht, darüber wird ein Betreuer auch eingesetzt. Meist kriegen diese Leute aber eh nur eine Aufwandsentschädigung, somit sind das meist keine Beamten und somit gibt es auch keine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Reden wir von einem Betreuer in irgendeiner Einrichtung oder von einem gesetzlichen Betreuer?

kapmueller 
Fragesteller
 25.08.2015, 13:01

Es geht um einen Berufsbetreuer. 

SaVer79  25.08.2015, 17:02

Dann wendet man sich an das Gericht, das diesen Betreuer eingesetzt hat! Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat das dann aber nichts zu tun

An die vorgesetzte Dienstbehörde. Ist es keiner von einem Amt, dann an das Gericht, das ihn bestellt hat.

kapmueller 
Fragesteller
 25.08.2015, 13:00

Und wer ist die vorgesetzte Dienstbehörde?

fungolfer  25.08.2015, 13:02
@kapmueller

Wenn es z.B. um eine Einrichtung geht und derjenige dort beschäftigt ist, dann z.B. die zuständige Sozialverwaltung oder eine vorgeschaltete Mittelbehörde.