An wen wende ich mich, wenn mein Arbeitgeber mich beleidigt und handgreiflich wird?

6 Antworten

Das kommt drauf an... Betriebsrat, Polizei, IHK, Anwalt, ...

Grundsätzlich bei Gewalt ist natürlich die Polizei zuständig. Bei arbeitsrechtlichen Fragen wäre es dann ein Anwalt, der Betriebsrat, wenn es ein größeres Unternehmen ist, der Vorgesetzte Deines Chefs... Ein anwalt kann da genaueres sagen, aber Gewalt ist NIE akzeptabel.

Beleidigung ist so eine Sache. Wenn er tatsächlich ausfallend wird und es nciht "nur" etwas ist, was Du beleidigend empfindest ist auch das etwas, was ein Anwalt oder die Polizei regeln kann, aber hier würde ich eher betriebsinterne Instanzen vorziehen. Also BR oder Vorgesetzte.

Wenn im Betrieb eine Gewerkschaft vertreten ist/ein Betriebsrat existiert, dann dorthin. Wenn das nicht möglich ist, an die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Die können zumindest beraten.

Polizei (wegen der Handgreiflichkeit und Beleidigungen), Anwalt für Arbeitsrecht (Auch aus beiden Gründen) ggf. Geschäftsführer (Also der Chef vom Chef, sofern Vorhanden).

Polizei und Handwerkskammer.

Immer zuerst an den Fachanwalt für Arbeitsrecht / an die Fachanwältin für Arbeitsrecht. Ggf. kann man dann die Kosten dem Arbeitgeber aufs Auge drücken, sofern er tatsächlich handgreiflich geworden ist.