An unsere Juristen: Immobilie darf leer stehen?

6 Antworten

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Er muss weder verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen. Dem Fi-Amt geht das erst recht nichts an. Ich kann mit meiner Immobilien (fast alles) machen was ich will.

Außerdem nutzt er es ja ab und an mal.

Da der Besitzer das Haus selbst nutzt, ist es kein Leerstand. Kann er beweisen. Folglich muss er nicht vermieten. Wenn er keine Mieteinnahmen hat, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Dort wo das Haus mit Garten steht, muss keine Wohnungsnot herrschen. Niemand kann den Besitzer zwingen, sein Haus zu verkaufen. Auch nicht das Finanzamt.

Hallo

Nein. Ein solches Vorgehen regeln die Gemeinden, im Normalfall gibt es kein solches Vorgehen außerhalb von wenigen Großstädten.

Nein man kann eine Wohnung Leerstehen lassen wie man will, für viele Objekte findet sich auch einfach kein Mieter.

Nach 10 Jahren kann man auch Objekte mit leerstand steuerfrei verkaufeb

Es ist ja nicht "verlassen", sondern es wird nur lediglich genutzt.