An unsere Juristen: Immobilie darf leer stehen?
Ein Bekannter hat ein Ein-Familien-Haus mit kleinem Garten dabei geerbt, was er aber nur gelegentlich nutzt, um am nahebei gelegenen Friedhof das Grab seiner Mutter zu pflegen und dann dort zu übernachten.
Er selber wohnt seltsamerweise in einer 40km entfernten Großstadt zur Miete.
Frage dazu:
könnte es nicht sein, dass das Finanzamt ihn so behandelt, als wenn das Haus vermietet sei und ihm dazu Steuern abverlangt? Grundsteuer muss er ja eh auch für ein leerstehendes Haus bezahlen.
Ist es nicht auch quasi eine Straftat, ein Haus leerstehen zu lassen (mittlerweile schon seit 7 Jahren ), während in Deutschland Wohnungsnot herrscht?
(Stichwort: Eigentum verpflichtet) Kann das Finanzamt ihn irgendwann dazu zwingen, das Haus zu verkaufen?
6 Antworten
Er muss weder verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen. Dem Fi-Amt geht das erst recht nichts an. Ich kann mit meiner Immobilien (fast alles) machen was ich will.
Außerdem nutzt er es ja ab und an mal.
Da der Besitzer das Haus selbst nutzt, ist es kein Leerstand. Kann er beweisen. Folglich muss er nicht vermieten. Wenn er keine Mieteinnahmen hat, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Dort wo das Haus mit Garten steht, muss keine Wohnungsnot herrschen. Niemand kann den Besitzer zwingen, sein Haus zu verkaufen. Auch nicht das Finanzamt.
Hallo
Nein. Ein solches Vorgehen regeln die Gemeinden, im Normalfall gibt es kein solches Vorgehen außerhalb von wenigen Großstädten.
Nein man kann eine Wohnung Leerstehen lassen wie man will, für viele Objekte findet sich auch einfach kein Mieter.
Nach 10 Jahren kann man auch Objekte mit leerstand steuerfrei verkaufeb
Es ist ja nicht "verlassen", sondern es wird nur lediglich genutzt.