Rückbau einer Markise bei Mieterwechsel?

4 Antworten

Man kann das von zwei Seiten betrachten:

  1. Alles, was mit Haus und Grundstück so verbunden ist, dass man es nicht auf einfache Weise voneinander trennen kann, gehört dem Haus- bzw. Grundstückseigentümer lt. Grundbuch. Beispielsweise, wenn Du Dir in den Garten einen großen Freisitz auf festem Fundamtent mauerst.
  2. Dein Nachbar hätte jederzeit seine Markise auch mitnehmen können, wenn er irgendwann ausgezogen wäre. Genausogut hätte er sie jederzeit verkaufen können. Der Vermieter hätte ihn wohl kaum daran hindern können. Außer, es wurde auch mit dem Nachbarn vereinbart, dass die einmal montierete Markise am Haus bleiben muss und somit in das Eigentum des Hauseigentümers übergeht. Dann kann sie auch nicht vererbt werden.

Da bleibt das Problem mit den Löchern in der Klinkerfassade. Ohne jetzt zu wissen, um wieviele Löcher es geht und wie groß diese sind, kann jeder Maler diese so verschließen und verspachteln und ggf. auch anstreichen, dass man hinterher nichts mehr von den Löchern sieht. Das müßte der Hauseigentümer so hin nehmen.

Dann geht es noch darum, ob Du die Markise wirklich geerbt hast. Wurde das im Testament so festgehalten? Ein anderes Dokument zählt nicht, wenn es ein Testament gibt, in dem Erbe und Nachlass geregelt sind. Dann erbt nämlich der, der im Testament für Hab und Gut des Nachbarn vorgesehen ist.

Hast Du nichts schriftlich, wäre die Demontage der Markise Diebstahl und wenn Dir Dein verstorbener Nachbar hundertmal und auch noch auf dem Sterbebett geschworen hat, dass die Markise nach seinem Ableben Dir gehört. Er kann auf diese Weise fremdes Eigentum nicht vererben/nachlassen, wenn es starke Indizien gibt, dass ihm der Nachlassgegenstand gar nicht gehört.

Von dem neuen Hauseigentümer/Vermieter (seit ca 8Jahren) habe ich das okay für einen Markisenanbau in der Vergangenheit erhalten,  mit dem Hinweis, das eine Markise bei Auszug in sein Eigentum übergeht.
Der Vermieter hat der Demontage nicht zugestimmt.
haben wir Ihnen den Anbau einer Markise auch nur unter dieser Bedingung gestattet, das die Markise nach einem eventuellen Auszug verbleibt und in unseren Besitz übergeht.

Da gibt es wohl kaum etwas anderes zu deuten, als das was nach Ihrer eigenen Darstellung so vereinbart ist!?!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist so üblich. Bauliche Veränderungen gehen ins Eigentum des Grundstückeigners über, sofern sie nicht FACHGERECHT zurück gebaut werden können.

wer hat die Markise Bezahlt ?

zircum 
Fragesteller
 24.07.2019, 11:59

Mein verstorbener Nachbar