An die Juristen/Beamten unter euch?

5 Antworten

Nach E7 - E9 wird kein deutscher Beamter bezahlt. Dies sind die Entgeltgruppen von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst verglichen mit Beamten im mittleren Dienst.

Beamte werden nach den Besoldungstabellen der Besoldungsordnungen A (Laufbahnbeamte), B (besondere Führungsbeamte im höheren Dienst), W (Professoren, auch auslaufend in C und H) und R (Staatsanwälte und Richter*) der jeweiligen Besoldungsgesetze (Bund oder Länder) bezahlt.

Grundsätzlich ist der öD um jeden Volljuristen (2 Staatsexamen und Referendariat) froh, der sich bewirbt. Allerdings eher für Stellen im höheren Dienst, entweder als Führungskraft in A13 oder als Staatsanwalt mit R1. Auch Bewerber fürs Richteramt sind gerne gesehen.

Warum man nach dem 2. juristischen Staatsexamen noch einen LL.M. machen möchte, ist für mich schleierhaft. Das 2. juristische Staatsexamen als Abschluss steht über einem LL.M.
Ein LL.M. ist nicht vergleichbar mit dem 2. Staatsexamen, und eröffnet einem auch nicht die gleichen Karrieremöglichkeiten. Von daher wäre ein LL.M. nach dem 2. Staatsexamen für mich eher verschwendete Zeit.

Egal ob 2. Staatsexamen oder LL.M.: für den mD ist man damit deutlich überqualifiziert. Von Volljuristen im mD habe ich noch nie gehört.

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*Richter sind keine Beamten, sie werden lediglich in Bezug auf Besoldung und Versorgung beamtenähnlich behandelt.

Nein, da Beamte nicht nach der Entgeltgruppe bezahlt werden, sondern die Tarifangestellten.

Eher nein.

Auch für Stellen im gehobenen Dienst braucht man gute Noten.

Leute mit grottigem Studienabschluss und evt nur einem Staatsexamen haben hier keine Chance.

Da bildet man sich seinen Nachwuchs lieber selber aus

Klar ist das möglich aber wohl überqualifiziert, realistisch wäre da aber A9/E9 oder Kanzlei oder ggfs Unternehmen

Juristen erhalten Stellen die ihrer Qualifikation nach entsprechen A13 und aufwärts. Im höheren Dienst sind alle Stellen offen von A13 bis B11.