Wo liegt der Unterschied zwischen Jura und Rechtswissenschaften?
Hallo zusammen,
Nun habe ich das Abitur beendet mit 3 2. Natürlich kein super Schnitt, aber mir reicht es auf jeden Fall.
Nun, würde ich einen weiteren Schritt nach vorne wagen (Studium).
Mein Wunsch wie meine LK war Geographie. Hab es mit 14 Punkten abschlossen.
Aber Geo-Studium, ist jetzt nicht unbedingt das gelbe vom Ei.
Dann bin ich auf Rechtswissenschaften (deutsch/englisch) gestoßen. Also die Vorlesungen sollen auf beiden Sprachen stattfinden, was ich gut finde. Und dafür wird auch kein NC verlangt.
Meine Frage:
Wo ist der Haken ?
Und wo liegt der Unterschied zwischen Jura und Rechtswissenschaft; oder ist es das selbe? Zudem ist die Uni in Köln. Da würde man doch denken, dass alle sich dafür bewerben wollen würde. Wieso dann ohne NC ?
Also ich kenn mich damit noch nicht so ganz aus; ich entschuldige mich dafür.
LG an euch alle
4 Antworten
Es gibt keinen Unterschied. Ich sehe keinen großen Sinn darin, ein Jurastudium zweisprachig anzubieten. Das mag später für eine Tätigkeit in internationalen Konzernen nützlich sein, für die klassischen juristischen Berufe in Deutschland ist so etwas nicht nötig. Achte darauf, ob dieses Studium auch mit einem Staatsexamen abgeschlossen wird. Ein Bachelor/Master-Abschluss wäre für die weitere klassische juristische Laufbahn nicht geeignet.
Jura und Rechtswissenschaften sind das Selbe. Und es gibt an einigen Unis kein NC für Jura.
Einige Fragen hätte ich noch:
Unter anderem: Werden auf bestimmte Fächer geachtet oder zählt nur das Abitur als Zugang?
Hier kann ich nur Vermutungen anstellen. Grundsätzlich geht es beim NC nur um den Notendurchschnitt und nicht um einzelne Fächer. Ob dennoch einzelne Fächer geachtet werden, weiß ich nicht.
Ist das selbe. Wobei Jura halt mehr umgangssprachlich ist, im Bezug auf's Studium gibt es aber keinen Unterschied.
ius, iura = lat. (das) Recht, (die) Rechte
„Jura” ist das Studium der Rechtswissenschaften.