Motorrad an der Ampel vorfahren/ Schlange Innerorts vorbeifahren / Rechtliche Konsequenzen für Probezeit?

5 Antworten

ja, es kann Konsequenzen geben. 

Obwohl es für Motorradfahrer nicht eindeutig geklärt ist. Greifen da wieder andere Regeln. 

Laut gesetzgeber darf man ja in Deuschland nur überholen, wenn ein ausreichender Mindestabstand gegeben ist. beim vorbeifahren an der Ampel, ist dieses aber nicht gegeben. Darf ja nur links überholt werden. Noch dazu darf man ja keine durchgehende Linie überfahren.  Also diese beiden sachen, machen es ja gesetzlich unmöglich, an einer ampel nach vorne zu fahren. 

naja, von vielen Autofahrern ist es gelduldet, aber jeder hat mal einen schlechten tag und  kann ja von dem Motorradfahrer die Nummer aufschreiben.  Wenn du also an der Ampel anch vorne gefahren bist an den anderen autos und jemand  hat einen schlechten tag, sich dabei erschreckt und muste dann stark bremsen.   hast du folgendes am hals: Verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. macht 250 €  - 2 punkte in Flensburg und 1 monat fahrverbot.   - für die PRobezeit heißt es dann : verlängerung  um 2 jahre.  folgt noch ein a-verstoß-= aufbausiminar- noch ein a verstoß= entzug der Fahrerlaubnis

Crack  28.10.2015, 18:37

Obwohl es für Motorradfahrer nicht eindeutig geklärt ist.

Ich denke schon das alles eindeutig ist, was denn nicht?

beim vorbeifahren an der Ampel, ist dieses aber nicht gegeben.

Auch das ist Überholen - kein Vorbeifahren.

Noch dazu darf man ja keine durchgehende Linie überfahren.

Die man recht in aller Regel nicht hat - deshalb bleibt es beim verbotenen Rechts überholen.

matrix791  28.10.2015, 18:46
@Crack

-es ist nicht eindeiutig geklärt- weil ja fahrräder und mofas auch recht  überholen dürfen, wenn der verkehr dadurch nicht beeinträchtig wird ( vorsichtiges überholen- verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden )  - die Motorradfahrer hat das gesetzt vergessen ( das meine ich mit nicht geklärt 

- vorbeifahren ist immer überholen- da hast du micht falsch verstanden

- egal ob rechts oder links- ist es verboten ( außer man hält den gesetzlichen mindestabstand von mindestens 1 m ein- aber das ist unmöglich, da man ja sonst wieder andere Verkehrsteilnehmer behindert. 

sind wir uns doch einig- = vorbeifahren/überholen um an anfang des staus oder zur ampel zu kommen- ist immer wieder verboten  :-) 

Crack  28.10.2015, 18:53
@matrix791

-es ist nicht eindeiutig geklärt- weil ja fahrräder und mofas auch recht  überholen dürfen, wenn der verkehr dadurch nicht beeinträchtig wird ( vorsichtiges überholen- verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden )  - die Motorradfahrer hat das gesetzt vergessen ( das meine ich mit nicht geklärt

Die Motorradfahrer wurden nicht vergessen - sie gehören nur einfach nicht zu den Fahrrädern und Mofas.

- vorbeifahren ist immer überholen- da hast du micht falsch verstanden

Nein. Vorbei fahren ist Vorbei fahren und Überholen ist Überholen.

Vorbeifahren kann man nur an parkenden Fahrzeugen, wenn Fahrzeuge verkehrsbedingt warten dann überholt man.



Ich habe ja kein Problem damit wenn Motorradfahrer an der Ampel nach vorn fahren - in der Regel sind sie ja schon weg wenn der PKW gerade anfährt. Dann sollen sie es aber links tun und nicht rechts - da rechnet man am Wenigsten damit...

Ob ein A oder B- Verstoß vorliegt, kann in der Anlage 12 FeV zu § 34 nachgelesen werden.

Dort steht nichts von der Höhe eines Verwarnungs- bzw. Bußgeldes, sondern schlichtweg vom begangenen Verstoß. Auch in § 2a StVG bzw. § 34 FeV wird nichts über die Höhe der Geldbuße festgelegt.

Nach Ziff.2.1 der Anlage ist das Überholen (§ 5, § 41 Abs. 1 i.V.m. der Anlage 2) ein A- Verstoß. Somit ist jede Handlung, unabhängig von der Bußgeldandrohung, die gegen § 5 StVO verstößt, ein A- Verstoß.

Das Nichteinhalten des seitlichen Abstandes ist auch ein Verstoß nach § 5 StVO. Es werden also zwei Verstöße nach § 5 StVO begangen (1. verbotswidriges Rechtsüberholen und 2. fehlender seitlicher Sicherheitsabstand).

Es handelt sich hierbei m.E. aber um Tateinheit, weil die beiden Handlungen aufgrund natürlicher Handlungseinheit zu einer einzigen Handlung im Rechtssinn miteinander verbunden sind, die räumlich und zeitlich in einem engen Zusammenhang stehen und von einem einheitlichen Willen getragen sind.

Also wird m.E. auch nur ein Verstoß gewertet und die höchst mögliche "Geldstrafe" verhängt.

siggibayr  29.10.2015, 15:05

Ich muß nachträglich noch etwas ergänzen (habe ich oben übersehen):

Der OWi- Verstoß, der begangen wird, muß nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregisterm eingetragen werden. Erst dann führt der Verstoß auch zur Einteilung in schwerwiegend und weniger schwerwiegende Verstoß.

(oben schlecht formuliert und leider nicht mehr korrigierbar)

Ja es hat Konsequenzen:

Überholen - § 5 StVO

TBNR - 105100 

Sie überholten innerhalb geschlossener Ortschaften verbotswidrig 

rechts. 

Grundsätzlich ein A-Verstoß der mit 30,00 € geahndet wird.

PLUS

TBNR - 105112

Sie hielten beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.

Ebenfalls ein A-Verstoß mit 30,00 €

In der Praxis wird es meisten toleriert (auch von der Rennleitung).

silaser 
Fragesteller
 28.10.2015, 20:05

Bedeutet das eine Verlängerung der Probezeit ?

ShadowFlake  28.10.2015, 20:16
@silaser

Ich versuche das gerade auch rauszufinden. Eigentlich sind A-Verstöße automatisch eine Verlängerung um 2 Jahre. DIverse Seiten zählen in der Liste der verlängernden A-Verstöße aber nur das rechts Überholen außerorts auf. Zusätzlich ist das auch nur ein Verwarngeld ... vielleicht weiß wer anders mehr :)

Das wird als Rechts überholen gewertet, kostet aber nur 30€. Somit auch keine Probezeitmaßnahmen.

Okay ist es nicht, da nicht jeder damit rechnet. Die Regeln der StVO werden so schon kaum noch umgesetzt.

ShadowFlake  29.10.2015, 08:31

Ist es nicht aber ein A-Verstoß oder greift hier auch die 60 Euro Regel?

Icj als Motorradfahrer finde das okay aber die polizei nicht so besonders sie werden haben mich bis jz nur böse angeschaut aber mehr nicht die genaue Rechtslage weiß icj aber auch nicht