In der Probezeit über rot gefahren, Konsequenz?

7 Antworten

Hallo xxsaskiax,

wie ich aus den bisherigen Antworten herauslesen konnte, hast Du bereits den Anhörungsbogen erhalten und der Tatvorwurf lautet wie folgt:

**************************************************************************************

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

**************************************************************************************

Der Bußgeldbescheid der dann folgt sieht dann laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aus und das völlig unabhängig ob der Verstoß innerhalb oder außerhalb der Probezeit begangen wurde.

**************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A - Verstoß

**************************************************************************************

Für denjenigen der außerhalb der Probezeit ist hat der A - Verstoß keine Folgen.

Für denjenigen der innerhalb der Probezeit ist, hat der A - Verstoß zur Folge, dass einige Zeit nach dem Bußgeldbescheid ein Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde zukommt, in dem steht:

  • dass sich die Probezeit um 2 Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden.

In der Regel wird einem eine Frist von 3 Monaten gesetzt, in der man das Aufbauseminar besuchen muss. Die Kosten für das Aufbauseminar können je ja Fahrschule bis zu 400 Euro betragen.

Schöne Grüße
TheGrow

Ampel bei schon länger als 1 Sekunde leuchtendem "Rot" überfahren also der Rotblitz kommt dann 

200 € 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot & je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich
mit Gefährdung 320 €
mit Sachbeschädigung 360 €

Dazu kommen die Strafen für die Probezeit 

Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

A-Verstoß in der Probezeit (z.B. Unfallflucht, Nötigung, Trunkenheit, Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen im Überholverbot, Abstandsvergehen)

Einmaliger A-Verstoß Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Anordnung eines Aufbauseminars

A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Verwarnung & Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung MPU

Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit Entzug der Fahrerlaubnis dann ist der Schein erst mal ganz weg und darf nach der Zeit dann mit Auflagen ganz neu gemacht werden

Das war unter 1 Sekunde wie sieht es da aus mit und ohne probezeit?

Wenn es schon länger als eine Sekunde Rot war dann 2 Punkte, 200€ Strafe und einen Monat Fahrverbot. Wenn es kürzer wie eine Sekunde rot war dann 1 Punkt und 90€ Strafe (beides unabhängig von der Probezeit).

Da du noch in der Probezeit bist wirst du ein Aufbauseminar besuchen müssen und deine Probezeit wird verlängert.

Also ohne probezeit nur 1 Punkt und 90€?

@xxsaskiax

Die Probezeit hat mit der Strafe nichts zu tun.

Einem Kumpel von mir ist das innerhalb der Probezeit auch passiert.

Ergebnis:

Strafe für das Überfahren der roten Ampel, Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und Einzug des Führerscheins über einen Monat.

Lieber bremsen als den Verlust des Lappens zu riskieren :( 

Hoffe das passiert nicht nochmal, dann drücke ich die Daumen das du fein raus kommst ;)