Darf ich auf einem Motorrad in der Stadt an stehenden Autos (zB an einer roten Ampel) und wenn es der Gegenverkehr zulässt, bis ganz vorne vorbeifahren?

10 Antworten

Hallo.

Erlaubt ist es nicht laut einer Verwaltungsvorschrift der STVO-
Es wird toleriert aber nicht immer.

Weil es nachdem Gesetz kein vorbeifahren ist, sondern ein überholen.

Bley 1914

Du verwechselst da zwei rechtliche Begriffe:

Es gibt ein Halten und ein Warten.

Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung veranlasst wurde.

Warten dagegen ist verkehrsbedingtes Stehen bleiben (bei Rot zeigenden LZAs).

Bei Halten ist es dann ein Vorbeifahren, weil der andere Verkehrsteilnehmer nicht verkehrsbedingt hält.

Bei wartenden Fahrzeug dagegen überholst du von hinten nach vorn einen anderen Verkehrsteilnehmer, der sich auf der selben Fahrbahn in derselben Richtung bewegt oder verkehrsbedingt steht.

Und für ein zulässiges Überholen gibt es ein paar Regeln, die beachtet werden müssen, z.B. seitlicher Sicherheitsabstand.

Theoretisch ja, praktisch eigentlich eher weniger.

Du überholst die Autos. Demzufolge bedarf es eines gewissen Sicherheitsabstand, keiner Gefährdung des Straßenverkehrs, Einhaltung der Fahrbahnbegrenzungen und Geschwindigkeiten ect.. Ist das alles gegeben dürfte nix dagegen sprechen. 

Da du allerdings vor der Haltelinie halten musst, bleibt i.d.R. kein ausreichender Platz zum Einscheren in die Fahrbahn, da die Autos schließlich keine 5m vor der Haltelinie zum Stehen kommen. 

Auf der Autobahn sieht es ähnlich aus. Du darfst nur links überholen und es bedarf ausreichenden Sicherheitsabstand. Da beide Sachen meist nicht gegeben sind, ist es meist verboten. 

Genaugenommen nein, weil die Spuren in den meisten Fällen nicht breit genug sind, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander Platz haben. Denn du kannst dabei nicht genügend seitlichen Abstand zu den überholten Fahrzeugen einhalten. 

Erlaubt ist es wie das Durchfahren von Staus nicht. Es wird aber in der Regel (wie auch die Staudurchfahrt) toleriert, sofern man mit angemessener Geschwindigkeit an den stehenden Autos vorbeifährt. 

Ich persönlich mache es auch und wurde noch nie deswegen angehalten, auch nicht wenn ich an einem Polizeifahrzeug in der Schlange vorbeigefahren bin. Wenn du mit 10-20 km/h an den Autos vorbei oder durch den Stau fährst, dann ist ja ersichtlich, dass du reaktionsbereit bist und mit Hindernissen rechnest, deswegen sagt da in der Regel auch niemand was. 

Ich fahre an der Ampel auch immer bis ganz nach vorn, wenn es der Platz zulässt. Denn so verkürze ich die Warteschlange und wenn die Ampel auf grün schaltet, bin ich schon weg bevor das erste Auto in der Schlange losfährt. 

Es ist meinem Freund sogar schon vorgekommen, dass im Hochsommer bei einem Autobahnstau, ein Motorradpolizist die im Stau stehenden Motorradfahrer zwischen den stehenden Autos durchgelotst hat.

Im Sommer ist es die Hölle unter seinen dicken Klamotten gegrillt zu werden und nichts trinken zu können. Es sind auch schon Motorradfahrer deswegen umgekippt.

Also eher kontraproduktiv bei stehendem Verkehr Motorradfahrer nicht durch zu lassen.

"in den meisten Fällen nicht breit genug sind, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander Platz haben"

und in den fällen wo man platz hat?

"Erlaubt ist es wie das Durchfahren von Staus nicht." 

Wo steht das?

@DirkDi

@DirkDi:

Für beide Situationen tritt §5 StVO (4) in Kraft. "Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden." Zudem gibt es im Bußgeldkatalog den Tatbestand "Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten (1 Meter bei mehrspurigen Fahrzeugen (Auto, LKW,..), 1,5 Meter bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad,...)

https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

Sind an der Ampel zwischen dem Lenkerende und dem überholten Fahrzeug nur 10 Zentimeter Platz und steht man dabei bereits auf der Gegenfahrbahn, dann ist es logischerweise nicht zulässig, da man a) nicht genügend Seitenabstand hat und man b) den Gegenverkehr behindert oder sogar gefährdet. Hat man an einer Kreuzung jedoch in seiner eigenen Spur über einen Meter Abstand zu dem Auto und fährt rechts daran vorbei, ohne dass man den Gegenverkehr gefährdet, verstößt man in keinster Weise gegen die StVO. 

Der oben genannte Tatbestand im Bußgeldkatalog verbietet somit auch die Staudurchfahrt, da man mit dem Motorrad demnach 1 Meter zu den Fahrzeugen links und rechts einhalten muss. Ein durchschnittliches Motorrad hat eine Breite von ca. 90cm, ohne Koffer oder Anbauteile. Sprich: Man muss dauerhaft mindestens einen 3 Meter breiten Streifen zwischen den Fahrzeugen haben, um beidseitig den vorgeschriebenen Abstand zu den überholten Fahrzeugen auf beiden Seiten einhalten zu können, um legal vorbei fahren zu dürfen und das ist im Stau dauerhaft unmöglich. 


Nein, darf man nicht, Geräts du dabei über die Linie zweier Fahrspuren in die in die gleiche Richtung, kannst du auch wegen rechts überholen gebüsst werden.

nö. in der stadt darf man 'rechts überholen'...