Ampel springt von "Grün" auf "Gelb" - Vollbremsung strafbar?

11 Antworten

1. Gelb heißt nicht das du direkt denn Anker werfen musst.
2. Wenn du so schnell bist das du gerade so zum stehen kommt machst du was falsch
3. Solltest du nicht zum bremsen kommen, fahr drüber ist sicherer als von 50 auf 0 - 1 sec der Hinter dir reagiert dann zu spät und knallt dir direkt drauf.

4. Da nix passiert ist brauchst du dir eigentlich keine sorgen machen

..und genau da liegt das Problem........
Gelb heißt Du hast die Entscheidung.......meine heißt auch ANKER werfen und zwar anständig.......willst auch wissen warum ?

Vor 20 Jahren dachte ich genauso......
die Ampel wurde gelb und ich dachte "ach lieber drüber bevor der hinter mir drauf fährt" und was ist passiert ???

Ich fuhr weiter, als ich die Haltelinie überfuhr war die Ampel rot und dann kam ein tolles Foto......
4 Wochen Fußgänger !

Passiert mir nie wieder, bei gelb wird gebremst..ENDE !

@dermick74

da kann man eigentlich einspruch einlegen,
"Man hat die Ambel überfahren um einen Mittel-Schweren unfall zu verhindern

@DonnerPlays

Das interessiert keinen !
Man muss sich um sich selbst kümmern. Eine rote Ampel ist eine rote Ampel !

Naja...seitdem halt ich mich dran.....komisch das mir noch nie jemand draufgefahren ist.....

§1 Stvo, jeder hat sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass kein anderer behindert oder gefährdet wird. Der hintere muss damit rechnen, dass die Ampel umspringt und der Vordermann/Frau bremst.

Es ist sicher unschön, aber man muss damit rechnen. Es gibt viele Blitzampeln und ich erlebe es immer wieder, das gerade dort häufig und heftig gebremst wird, ist also nichts ungewöhnliches.

Der wichtigste Punkt ist aber, dass der Hintermann/Frau immer genügend Abstand hält, denn Gefahrensituationen gibt es überall, nicht nur vor einer Ampel und man muss zu jeder Zeit damit rechnen, dass der vor einem plötzlich bremst. Punkt. ;)

So lange du es nicht mutwillig machst, zum Beispiel um den hinteren mutwillig zu nötigen, hast du dir nichts vorzuwerfen.

Hallo,

wie alles im Leben hat auch eine solche Situation zwei Seiten.

Wären hier die Theorie (das Gesetz) und die Praxis (das echte Leben).

Theorie :

  • Wenn eine Ampel gelb wird musst du anhalten.
  • Das Überfahren einer gelben Ampel ist bereits eine Ordnungswidrigkeit.
  • Nach § 4 StVO muss der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird.
  • Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
  • Eine gelbe Ampel ist im Normalfall als zwingender Grund anzusehen. Ansonsten verhält man sich ordnungswidrig.
  • Der Hintermann muss nicht nur dich, sondern auch die Ampel im Auge behalten und mit dem Umschalten auf Gelb rechnen.

Praxis:

  • Es lohnt sich immer auch den rückwärtigen Verkehr im Auge zu behalten.
  • Springt die Ampel nur einen oder zwei Meter vor dir auf gelb, fährst du weiter.
  • Hier wäre eine Vollbremsung wohl eher nicht zwingend.
  • Nur wenn du selbst pennst wird eine Vollbremsung vor der gelben Ampel nötig.
  • Pennt dann zusätzlich der Hintermann wird es eng oder es kracht.
  • Fast jeder der in so einem Fall hinten auffährt ist sauer auf den Vordermann und wird versuchen, die Schuld auf den Bremsenden abzuwälzen. So sind die Menschen.
  • Die Hauptschuld wird immer beim Auffahrenden liegen.
  • In speziellen Fällen kann dem Bremsenden eine Teilschuld aufgebrummt werden.

Du siehst also, dass man diese Frage nicht pauschal beantworten kann.

Kommt dann auch immer darauf an. ob der aufgefahrene Hintermann seinen Fehler einsieht oder nicht.

Daher kann es bei diesen Fällen immer zu Streitigkeiten um die Schuldfrage kommen, die dann das Gericht klären muss.

Ein Ampelverstoß hat für dich in der Probezeit schlechtere Auswirkungen als ein Auffahrunfall auf Grund dieser Situation.

Über Gelb zu fahren wäre dabei noch nicht so schlimm, aber über Rot zu fahren ist ein A-Verstoß, der deine Probezeit um zwei Jahre verlängert und du zwingend ein Aufbauseminar absolvieren musst.

Viele Grüße

Michael

Das Überfahren einer gelben Ampel ist bereits eine Ordnungswidrigkeit.

Nicht grundsätzlich, denn dies muss vorsätzlich oder fahrlässig geschehen.

Wenn aus nachvollziehbaren Gründen (nämlich weil der Platz zum Halten nicht ausreicht) durchfährt handelt nicht ordnungswidrig

</klugscheiß>

@Mikkey

Nicht grundsätzlich, denn dies muss vorsätzlich oder fahrlässig geschehen.

Das gilt für JEDE Verkehrsordnungswidrigkeit.

Gruß Michael

@19Michael69

So formuliert, ist das widersinnig. Wenn Du wenige Meter vor der Ampel noch 50km/h fährst, musst Du nicht bremsen. Wolltest Du vor jeder gelben Ampel noch halten, kannst Du mit dem Auto nur schleichen. Selbst mit 20 km/h wird es Dir 5 m vor der Ampel nicht gelingen abrupt stehen zu bleiben. Durch solche Fahrmanöver gefährdest Du letztlich Dich und andere.

Dabei hatte ich den Vorsatz, dass ich nicht mit einer Vollbremsung auf der Kreuzung oder auf dem Übergang für die Fußgänger stehen bleibe.

Wenn ich sehe, dass die Ampel gelb wird, schaue ich, dass ich halte, wenn ich aber noch Tempo drauf habe, fahre ich auch bei Gelb über die Ampel. In 50 Jahren Fahrpraxis mit mehren 100.000 Kilometern Strecke habe ich kein einziges Mal dafür ein Knöllchen bekommen.

@Kuno33

Hast du dir meine Antwort durchgelesen?

Denn genau aus diesen Gründen habe ich in meiner Antwort sehr ausführlich zwischen Theorie und Praxis unterschieden.

Gruß Michael

Grundsätzlich solltest du vor einer Ampel keine Vollbremsung machen. Ampeln sind so geschaltet, dass man unter Ausnutzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit nie in diese Problematik kommt.

In dem von dir geschilderten Fall hättest du im Fall eines Unfalles sicherlich eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

Ich mache mir diese Sache immer recht einfach. Kannst du eine Entfernung von 30 Metern abschätzen? Wenn du bei Tempo 50 weniger als 30 meter bis zur Haltelinie hast, fährst du durch, wenn du mehr als 30 Meter hast, dann hältst du an. Dann brauchst du aber auch nicht voll in die Eisen zu gehen. Dazu reicht eine normale Betriebsbremsung.

Für die 30 Meter brauchst du bei Tempo 50 etwa zwei Sekunden. Die Gelbphase ist ausreichend lang, dass sich das immer ausgeht.

Es gibt keine Pflicht, dass an einer Ampel der bremsende Vorausfahrende auf den Hintermann schauen muss, d.h. selbst bei einer Vollbremsung des Vorausfahrenden trägt der Hintermann die alleinige Schuld, sofern der Vordermann noch vor der Haltelinie zum Stehen kommt. 

Die Frage ist nur, warum muss man an einer Ampel eine Vollbremsung einleiten. Hält man sich an die Verkehrsregeln, v.a. an die Geschwindigkeitsbegrenzung ist diese nicht notwendig. "Gelb" bringt einen spontanen Entscheidungsfall mit sich, d.h. befinde ich mich direkt vor der Ampel, wenn sie auf "gelb" schaltet, kann/sollte ich weiterfahren, um nicht unnötig den nachfolgenden Verkehr zu gefährden.

Die Dauer der Gelbphase hängt von der erlaubten Geschwindigkeit in diesem Bereich ab (50 km/h = 3 sec, 60 km/h = 4 sec, 70 km/h 5 sec...), somit ist gewährleistet, dass aufmerksame Verkehrsteilnehmer nicht zu riskanten Bremsmanövern oder noch schlimmer Überfahren der roten Ampel genötigt werden.

Diese Aussage ist so in ihrem Kern nicht richtig. Grundsätzlich ist das umspringen der Ampel von Grün auf Gelb kein triftiger Grund, eine Vollbremsung einzuleiten. Folglich wird der Vordermann in diesem Fall eine Teilschuld erhalten.

@Interesierter

Falsch. Es handelt sich hierbei um zwei  verschiedene Ordnungswidrigkeiten. Wenn sie geahndet werden sollen, muss zunächstn eine erhöhte Geschwindigung des Vordermanns, die als gegeben vorausgesetzt (aber meist nicht bewiesen) werden kann, vorliegen. Und zum anderen der nicht eingehaltene Sicherheitsabstand, der auch ohne Beweis die Schuld des Hintermanns belegt. Wenn nur durch eine Vollbremsung ein Überfahren der roten Ampel verhindert werden kann und damit die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist die Bremsung richtig und notwendig. Eine Teilschuld bei einer Vollbremsung trägt der Betroffene nur dann, wenn nachweislich keine Veranlassung dafür gegeben war.

@Anni478

Bedenke, dass die Entscheidung ob Bremsung oder nicht in der "Gelbphase" eine Ermessensfrage ist. Eine vorausschauende Fahrweise des nachfolgendes Verkehrs, die bei Einhaltung der Verkehrsregeln gewährleistet ist, kann somit nicht zu einem Zusammenstoß führen.