Amtsvormundschaft bei Minderjähriger Schwangeren ,wo muss man sich melden?
Hallo 👋🏼
wie schon im Text beschrieben bin ich 17 und schwanger. Genau 10 Tage nach dem ET wäre mein 18.Geburtstag. Mein Freund und ich leben seit über einem Jahr zusammen. Er ist 22 Jahre alt . Ich habe schon auf mehren Internetseiten und beim Jugendamt nach antworten gesucht ,jedoch schlauer bin ich daraus nie geworden. Vor einigen Monaten waren wir bei Pro Familia , wo uns Angst gemacht wurde , dass es sein kann, dass unser Kind nicht mit nachhause gegeben wird , weil ich noch minderjährig bin und es beim Jugendamt gemeldet werden muss . Als wir beim Jugenamt waren , hatte niemand dort eine Ahnung . Es hieß nur „Wieso sollte das Krankenhaus Sie nicht mit denn kind nachhause lassen“. Jetzt habe ich aber nochmals im Internet nach antworten gesucht und alles was ich erlesen konnte war , dass automatisch ein Vormund gestellt wird vom Jugendamt , wenn die Mutter minderjährig und unverheiratet ist. Wo wäre nochmal eine Anlaufstelle , hat da jemand so ähnliche Erfahrungen?
3 Antworten
Hallo,
du machst dir viele Gedanken und das ist umsichtig von dir. So wie ich es weiß, können Eltern das Sorgerecht für das eigene Kind nur bekommen, wenn sie selbst volljährig sind. Bist du als alleinerziehende Mutter noch minderjährig, übernimmt das Jugendamt automatisch die amtliche Vormundschaft für das Kind und bestellt einen amtlichen Vormund.
Anders sieht es aus, wenn eine gemeinsame Sorgerechtserklärung der Eltern vorliegt und der Kindsvater bereits volljährig ist. Das heißt, dein Freund kann das Sorgerecht beantragen, doch für diese Sorgerechtserklärung bedarf es der Zustimmung deiner gesetzlichen Vertreter. (deiner Eltern) Der Kindsvater ist dann - aber nur bis zu deiner Volljährigkeit allein in der Verantwortung.
Das Krankenhaus wird dir nicht dein Kind vorenthalten, habe da keine Angst. Die Formalitäten solltet ihr aber jetzt schon erledigen, also die Anträge stellen. Ich schick dir gleich auch noch eine persönliche Nachricht. Hoffe die Infos helfen dir weiter.:-)
Alles Gute dir,
Nelly
Das KH gibt dir schon dein Kind mit, solange es in geregelte Verhältnisse bei euch kommt.
Habt ihr denn bereits vorgeburtlich das geteilte Sorgerecht beantragt, insofern gewünscht? Dann wird sehr wahrscheinlich auch der Vater die Vormundschaft für die 10 Tage erhalten können. Die meisten Jugendämter sind recht umgänglich.
Das Krankenhaus darf zwar das JA informieren, wenn du Minderjährig bist aber dir verbieten das Kind mit zu nehmen ist nur wenn klare Anhaltspunkte vorliegen dafür, dass du das Kind gefährden würdest. Um es an einem Bsp fest zu machen, wenn du bei der Geburt total auf Droge ins KH kommst wäre das so ein Fall wo du das Kind nicht in die Finger bekommen wirst
ja lass dir da keine Angst machen, kümmere dich ums Würmchen und alles wird gut.
Alles klar das ist ja schon mal beruhigend. Danke 🙏🏻