AMS fordert Geld zurück?

3 Antworten

Wenn ich das richtig deute, hat dein P Hilfe bezogen, obwohl ihr schon zusammen gelebt habt.

Somit hättet ihr dein Einkommen mit angeben müssen.

Deswegen verlangt die AMS nun das Geld zurück, was ihr nach deren Meinung widerrechtlich bezogen habt.

Versucht dann mit denen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Vielleicht lassen die sich darauf ein. Wenn nichtz, muss die Summe in einem Stück zurück bezahlt werden.

http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/notstandshilfe.html

Textauszug:

Wenn Du im Antrag bereits die im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen angegeben hast, musst Du beim AMS von DeineR LebensgefährtIn oder EhepartnerIn eine Einkommensbestätigung der letzten drei vollen Beschäftigungsmonate vorlegen. Die Ermittlung des Grundbetrages wird einerseits über die Anrechnung von Einkommen der/des EhepartnerIn oder LebensgefährtIn berechnet und andrerseits über das vorher bezogene Arbeitslosengeld.

nein, ihr seid nicht verheiratet... aber lebt in einem "eheähnlichen" Verhältnis

und damit hat sich dein Partner das Geld erschlichen.....