Am 27.10.2013 wurde meine Führerschein beschlagnamt. Sperrfrist 7 Monate laut Urteil vom 28.01.14

7 Antworten

Hallo, das ganze geht etwas dureinander, woher kommen jetzt die 1,85%o. Aber egal, Butter bei de Fisch: wenn das Urteil rechtskräftig wird, wird die FsSt informiert. Da Du über 1,6%o lagst, ist eine MPU zwingend, Abstinenzeit 6 Monate, wenn es Dein erster Verstoss war und ein Einzeldelikt. Du kannst den Führerschein 3 Monate vor dem Ende der vom Gericht festgesetzten Zeit wieder beantragen, die FsSt teilt Dir dann mit, was sie gerne von Dir hätten. Zu diesem Zeitpunkt kannst Du auch mit dem Abtinenznachweis beginnen. Anerkannte Stelle, Unterschungsmaterial: Haare oder Urin. Empfehlenswert und in aller Regel das Geld wert, ist eine MPU-Vorbereitung und bei 1,85%o (deutet auf längere Zeit der "Übung" im Umgang mit Alkohol hin) der Anschluß an eine Selbsthilfegruppe. LG harobo

wurde mir mein Führerschein beschlagnahmt wegen Alkohol am Steuer obwohl ich nur im Auto saß mit laufenden Motor.

Da wird auch jemand gesehen haben das das Fahrzeug bewegt wurde, oder Du hast zugegeben gefahren zu sein.

Aber das solltest Du besser wissen und hier wenn schon alles erzählen.

icefighter1980 
Fragesteller
 02.02.2014, 09:59

habe nur drine gesessen und die heizung angemacht weil ich auf jemand gewartet habe. Aber meine Frage war wann bekomme ich den Führerschein wieder lg

Antitroll1234  02.02.2014, 10:04
@icefighter1980

habe nur drine gesessen und die heizung angemacht weil ich auf jemand gewartet habe

Und da ist eben nix verbotenes dabei, dafür wird dir nicht die FE entzogen, daher sollst Du hier wenn schon alles erzählen^^

Aber meine Frage war wann bekomme ich den Führerschein wieder

Steht doch in Deinem Urteil und in Deiner Frage: 7 Monate ab Urteil, vorher darf die Behörde keinen neuen ausstellen.

Ich vertrete hier mal wieder eine Mindermeinung:

Rein theoretisch bekommst Du deinen Führerschein frühestens am 29.8.2014 zurück.

Hintergrund: 28.1.2014 + 7 Monate + 1 Tag = 29.8.2014. Der eine Tag ergibt sich aus StPO §43:

(1) Eine Frist, die nach Wochen oder Monaten bestimmt ist, endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem Tag entspricht, an dem die Frist begonnen hat {...]

Praktisch schaut das etwas anders aus, da mit 1,85‰ auf jeden Fall vor der Neuerteilung der FE eine MPU gefordert wird - und die erfordert idR eine gefestigte Verhaltensänderung im Umgang mit Alkohol über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten.

ABER:

All das setzt voraus, daß deine Fahrerlaubnis wirklich zu Recht entzogen wurde. Die alles entscheidende Frage lautet also:

Hast Du das Auto bewegt?

Deine Aussagen zu diesem Punkt sind leider etwas inkonsistent, also gib jetzt mal "Butter bei die Fische". Ein Kraftfahrzeug wird nämlich erst "geführt", wenn es sich bewegt!

Der BGH hat dazu wie folgt entschieden (27.10.1988 - 4 StR 239/88):

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/AlkFuehren03.php

Dir wurde direkt ein Strafbefehl zugestellt, d.h. Du hast noch ein paar Tage Zeit, um Einspruch einzulegen. Es gilt StPO §410:

(1) Der Angeklagte kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem Gericht, das den Strafbefehl erlassen hat, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch einlegen.

Also gleich morgen den ganzen Papierkram zusammenkramen und ab zum Anwalt! Denn:

(3) Soweit gegen einen Strafbefehl nicht rechtzeitig Einspruch erhoben worden ist, steht er einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Im Klartext: Wenn Du die Frist verpaßt, ist die Fahrerlaubnis weg!

Hallo icefighter

am 28.08.14 bekommst du deinen Führerschein wieder wenn du mind. 3 Monate vorher einen Antrag stellst

du hättest vom Richter 10 Monate Sperrfrist bekommen, die 3 Monate hat er aber schon abgezogen weil dein Führerschein ja beschlagnahmt worden ist.

wieviel Promille hattest du denn?

ich würde Einspruch gegen das Urteil schnellstmöglich einlegen, es gibt keinen Grund dir die Fahrerlaubnis zu entziehen

ginatilan  02.02.2014, 10:52

BGH v. 27.10.1988:

Der Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) wird nicht bereits dadurch verwirklicht, dass der Fahruntüchtige in der Absicht, alsbald wegzufahren, den Motor seines Fahrzeugs anlässt und das Abblendlicht einschaltet, sondern erst dadurch, dass er das Fahrzeug in Bewegung setzt

hier gibt es noch mehrere Urteile die gegen deinen Entzug deiner Fahrerlaubnis sprechen

http://verkehrslexikon.de/Module/FzgFuehren.php#03

icefighter1980 
Fragesteller
 02.02.2014, 11:03

1,85 promille hatte nichts gegessen grins. habe mich ins auto gesessen habe es angemacht und die Heizung angemacht der motor lief und wollte das auto umparken weil es im halteverbot stand in einer nebenstr.

die strafe ist viel zu hoch. Ich benötige den Führerschein wegen meiner Arbeitsstelle 25 kilometer und meine frau kann mich nicht immer fahren macht es sind oder sollte ich den Antrag stellen das ich wenigstens zur arbeit fahren darf

lg

ginatilan  02.02.2014, 11:13
@icefighter1980

habe mich ins auto gesessen habe es angemacht und die Heizung angemacht der motor lief

alles kein Grund für den Entzug

und wollte das auto umparken

solange du das Fahrzeug nicht bewegt hast ist das was du wolltest egal

oder sollte ich den Antrag stellen das ich wenigstens zur arbeit fahren darf

das wird dir kein Richter genehmigen.

bei Alkoholverstößen gibt es keine Ausnahmegenehmigungen

wie ich schon sagte, sofort am Montag Einspruch einlegen, du hast noch ein paar Tage Zeit dafür, einen Anwalt nehmen (bezahlt dann der Staat wenn dein Einspruch durchgeht) und deinen Führerschein anfordern

Antitroll1234  02.02.2014, 11:21
@icefighter1980

und wollte das auto umparken weil es im halteverbot stand in einer nebenstr.

oben schreibst Du Du wolltest nur auf jemanden warten, nun wolltest Du das Fahrzeug umparken, ja was denn nun ?

Hast Du vielleicht doch das Fahrzeug bewegt ? Und wurde dir deswegen die FE entzogen ?

Steht doch im Urteil was dir vorgeworfen wird, dort steht nicht als Vorwurf das Du warten oder umparken wolltest, sondern das Du das Fahrzeug geführt hast.

Also Butter bei die Fische und komm mit der Wahrheit raus.

ginatilan  03.02.2014, 10:36
@Antitroll1234

die Glaubwürdigkeit des Fragestellers ist durch seine zwei verschiedene Aussagen leider gefallen:-(

Hallo icefighter,

dass deine Sperrfrist am 28.8.2014 ausläuft wurde ja schon richtig festgestellt....

Was noch nicht erwähnt wurde ist, dass du dich ab jetzt ordentlich auf die MPU vorbereiten musst (zwingend ab 1,6‰), denn du musst mind. 6 Monate Verhaltensänderung nachweisen.

Einen Einspruch gegen den Entzug halte ich persönlich für Zeitverschwendung. Gegen die Aussagen der Polizisten wirst du niemals ankommen und bei der Gerichtsverhandlung (die dann folgen wird), wird der Richter IMMER ihnen glauben und nicht dir.... Das einzige was du dadurch erreichen würdest wären die zusätzlichen Kosten für den RA, die auch bei fahrlässiger Verurteilung NICHT von der evtl. bestehenden Versicherung übernommen wird.

Wenn du genauere Infos brauchst/haben möchtest was deine MPU-Vorbereitung angeht, so schau einfach hier auf meine Profilseite, da steht ein Link für ein kostenloses MPU-Forum.

Gruß Nancy