Muss ich eine Nachprüfung machen?

6 Antworten

Ist das ein ENTZUG dann muss man dein Schein ganz neu machen den man hat ja gar keinen mehr den der wurde ja vernichtet auf Grund der Strafe . 

Nur beim Fahrverbot 1-3 Monate bekommt man ihn automatisch zurück per Einschreiben darüberhinaus ist das Entzug und da muss man zur Fahrschule und wen das auch nötig ist zur extra Schulung um sein Verhalten zu ändern das zum Entzug geführt hat  .

Nach der Entziehung der Fahrberechtigung wird eine Sperrfrist verhängt. Diese kann von 6 Monate und 5 Jahre andauern. 

Etwa 3 Monate vor Ablauf der Frist kann der Fahrausweis wieder erteilt werden. 

Ob dann eine erneute Fahrschulausbildung absolviert werden muss oder an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung sowie einem Aufbauseminar teilgenommen werden muss, ist vom Einzelfall abhängig.

Nein. Es wird ein neuer erteilt, aber man muss ihn nicht neu machen,

Ich bin mir da nicht ganz sicher, wenn du nicht in der Probezeit bist nicht. Meine ich zumindest.

Im Regelfall hättest du dafür einen Brief bekommen müssen, das zur eine Nachprüfung musst. Die mit einer Frist gesetzt ist.

Du musst eine Fahrprüfung machen, wenn die Zeit des Entzugs die Zeit die du bereits einen Führerschein hast übersteigt.

Also fährst du seit 5 Jahren und holst ihn dir nach Entzug erst nach 6 Jahren wieder musst wahrscheinliche eine Fahrprüfung machen.

Ja, Du musst ein Aufbauseminar absolvieren -
denn Du hast einen schwerwiegenden A-Verstoß begangen.

Ich lese nichts von Probezeit.

@melman86c

Jetzt komm mir nicht so.
Berechtigte Kritik kann ich überhaupt nicht vertragen. 😉

Hast ja recht.
Da habe ich mich wohl durch den oft gebrauchten "Fachbegriff" Nachschulung in die Irre leiten lassen...