darf der vermieter in meine Wohnung, wenn sein sicherungskasten bei mir ist?

7 Antworten

Wenn man eine Wohnung besichtigt, weiß man doch, welche Verhältnisse dort bestehen. Wenn man grundsätzlich ein Problem hat, dass fremde Leute womöglich zu Unzeiten in die Wohnung müssen, um z. B. eine Sicherung rein zu drehen, sollte man in so eine Wohnung gar nicht erst ziehen und wenn ansonsten alles noch so toll ist. Wer mag das schon?

So eine Wohnung wäre dann praktisch unvermietbar oder eben nur sehr billig zu haben und der Vermieter kommt irgendwann von selbst drauf, dass es so einfach nicht geht.

Mein Vermieter will einen Schlüssel für meine Wohnung, weil sich sein Sicherungskasten und sein Absperrhahn in meiner Wohnung befinden.

Gib ihm einen Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag. Mach eine schriftliche Vereinbarung, dass er diesen Schlüssel nur im Notfall verwenden darf und er Dich vor dem Betreten der Wohnung möglichst per Handy fragen soll oder, falls er Dich nicht erreicht, Dir wenigstens eine SMS schicken soll.

Vereinbare auch, dass diese Schlüsselübergabe jederzeit widerrufen werden kann und in diesem Fall der Schlüssel sofort heraus zu geben ist. Andernfalls hätte er die Kosten für einen Ersatzzylinder zu tragen.

Und schließlich musst Du rein schreiben, dass Du ihn jederzeit nach dem von Dir verschlossenen und versiegelten Umschlag zur Kontrolle fragen kannst.

Am Ende empfehle ich Dir noch, irgend etwas in Deiner Wohnung so zu machen, dass Du jederzeit erkennen kannst, ob er in der Wohnung war.

Mein Vermieter will einen Schlüssel für meine Wohnung, weil sich sein Sicherungskasten und sein Absperrhahn in meiner Wohnung befinden. Ich weis, dass er normalerweise keinen Anspspruch auf einen Schlüssel hat. Aber ist Sachlage auch so in diesem speziellen Fall?

Auch dann nicht.

Du könntest ihm anbieten dass Du einen Schlüssel bei einer Person Deines Vertrauens hinterlegst und Du ihm die Kontaktdaten gibst.

Ansonsten soll er einen Elektiker beauftragen der den Sicherungskasten außerhalb der Wohnung verlegt.

MfG

Johnny

Die Sache ist einfach erklärt. 

1. Der Vermieter darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung deine Wohnung betreten. Daran ändern auch Sicherungskasten und Absperrhahn nichts. 

2. Der Vermieter hat auch in diesem Fall kein Anrecht auf einen Schlüssel. Dieser würde ja gerade dazu dienen, ohne dein Wissen, die Wohnung betreten zu können. 

Wenn das dem Vermieter nicht passt, muss er eben umbauen. Das ist jedoch sein Problem und seine Kosten.

Eigentlich darf der Vermieter deine Wohnung ohne vorherige Absprache nur im Notfall betreten (also wenn es brennt z.B.). Bleibt die Frage, ob es ein Notfall ist, wenn in der Wohnung des Vermieters Gasgeruch ist und der Vermieter den Hahn zudrehen möchte. Oder Sicherungen austauschen muss. 

Bist du im Mieterverein? Dann würd ich mal da nachfragen, ob der Vermieter nicht Sicherungskasten und Absperrhahn in seine Wohnung verlegen lassen muss. Ist ja ein total doofer Zustand.

Die Sache ist einfach. Der Vermieter hat kein Anrecht auf den Schlüssel. Damit ist die Sache gegessen. 

Will der Vermieter es anders, muss er eben umbauen. 

@Interesierter

Da hast du wohl recht. Was ist, wenn es vor dem Umbau zu Gasgeruch in der Vermieter-Wohnung kommt? Wäre das ein Notfall? Darf er dann die Tür vom Mieter aufbrechen?

@Doesig

Ja, das darf er. Es geht ja dann um die Abwehr einer unmittelbaren Gefahr. Die Hemmschwelle, dies zu tun, ist jedoch so hoch, dass er diesen Schritt nur im absoluten Notfall gehen würde. 

Wenn er jedoch einen Schlüssel hat und es mit den Mieterrechten nicht so genau nimmt, rennt er wegen jeder Kleinigkeit in die Wohnung. Deswegen würde ich ihm keinen Schlüssel geben. 

@Doesig

Wenn es Gasgeruch gibt, sollte er die Feuerwehr rufen.

@johnnymcmuff

Ja, klar. Aber auch Gashahn absperren.

Ohne deine Zustimmung darf dein Vermieter deine Wohnung nicht betreten!