Als privatperson der polizei hinterher fahren?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Davon halte ich erstmal gar nichts, aus diversen Gründen:

§ 35 StVO
Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wie willst du als "Nachfahrender" beurteilen, ob die Kollegen gerade in hoheitlichen Aufgaben unterwegs sind (Blaulicht und Sirene haben damit NICHTS zu tun!)

Als nächstes: Wie willst du eine Überschreitung dokumentieren, wie z.B. zu schnelles Fahren, wenn nicht, indem du EBENFALLS zu schnell fährst: Hier also die Frage: Bist du zur Verfolgung für Verkehrsordnungswidrigkeiten berufen, würdest also in hoheitlicher Aufgabe tätig werden? Eher nicht...

Vorfahrtsregeln etc. können auch deswegen missachtet werden, weil einem anderen Verkehrsteilnehmer nachgefahren wird, welcher zu kontrollieren ist. Ein Handy kann benutzt werden, da ein dienstliches Telefonat geführt werden muss etc.

Lange Rede kurzer Sinn: Selbst wenn du einen Verstoß feststellen kannst, wirst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Möglichkeit haben, die RECHTSWIDRIGKEIT zu beweisen.

------ Objektiver Modus Ende

Subjektive Meinung:

Ich persönlich bin schon oft mit diversen Kollegen (nicht mit allen, die meisten halten sich doch an die Verkehrsregeln, wenn wir nicht auf einem Einsatz sind...) zusammengerückt, da ich es wie du siehst, dass diese die Verkehrsregeln mehr als "lasch" auslegen. Dies hat meiner Meinung was mit Scheinheiligkeit zu tun (wir zeigen Autofahrer auf, welche ein Handy benutzen, der Kollege am Steuer telefoniert mit seiner Frau-.-) und gleichzeitig was mit unsere Vorbildfunktion (retten nun Gurte leben oder nicht? Wenn wir dran glauben, dann soll sich gefälligst jeder angurten, wenn nicht, dann soll aber auch keiner deswegen aufgeschrieben werden...)

Aber mit der Argumentation bin ich irgendwie immer sehr allein dagestanden, auch beim direkt Vorgesetzten war diese nicht sehr... "erfolgreich".

Ich persönlich denke, dass oben genannte "Polizei-Verkehrs-Rowdys" vom Dienstherren nicht geschützt werden sollten. Gleichzeitig bin ich mir aber sicher, dass deine Aktion nichts bringen würde und du dich nur selbst in Bedrängnis bringen könnte. Ich kann mich undeutlich an ein Urteil erinnern, bei dem einer das gleiche gemacht hat wie du vorhast, also einer Polizeistreife nachgefahren ist (zu schnell etc.) und dann nach §315c StGB seinen Führerschein für 9 Monate abgeben musste (glaube das war Absaatz 1 Nummer 2 a und d, aber das kann ich dir wirklich nicht mehr genau sagen...)

Ergebnis: Lass es lieber bleiben. Ich gebe dir Recht, dass einige Kollegen einen "Denkzettel" verdient hätten, die meisten haben aber einen Grund, wieso sie zu schnell fahren und du bist nun mal nicht befugt es ihnen gleich zu tun, um eine Übertretung festzustellen...

peace1287 
Fragesteller
 29.12.2015, 11:14

Also bist du Polizist??

Mhh und warum wurde ihm der Führerschein genommen?

Ich mein, solange ich mich an alle regeln halte, tu ich doch nichts was mich selbst in Bedrängnis bringt. 

Und ich habe schon oft gesehn das zb rechts vor links oder andere vorfahrtsregeln missachtet werden. Ich hab sogar mal beinahe nen Polizisten der mit motorrad unterwegs war zusammen gefahren. Und weist warum? Dieser idiot hat mich innerorts rechts überholt.. 

Kurz gesagt! Es nervt mich einfach, dass leute die eigentlich eine Vorbildfunktion haben und die aus diesem grund, selbst penibel genau an die regeln halten sollten, meinen sie können alles tun nur weil sie ne uniform tragen. Und das geht nicht! Den nach dem gesetz ist jeder deutsche bürger gleich gestellt. Egal ob mann, frau, egal welches alter und egalwelche stellung derjenige inne hat.. 

Dommie1306  29.12.2015, 11:25
@peace1287

Hallo,

ja ich bin Polizist (für meinen Werdegang, kannst mein Profil besuchen).

Ich weiß es nicht mehr 100% weswegen der den Führerschein verloren hat, ich finde auch das Urteil nicht mehr dazu. Die Kollegen sind halt mit Blaulicht zu einem Einsatz gefahren und er hinterher und hat dabei einen anderen gefährdet, aber wie gesagt, weiß keine Details mehr...

Die Schwierigkeit für dich könnte halt einfach sein, dass du dich nicht an die Regeln halten kannst, um einem Polizeiwagen hinterherzukommen;) Als krassestes Beispiel: wenn der vor dir über Rot fährt, kannst du ja auch nur mit ihm "Schritt" halten, wenn du auch bei Rot über die Ampel fährst...

Und unterm Strich: Es wird nichts dabei rauskommen, da wir so ziemlich jede Aktion rechtfertigen können (meistens auch zu Recht... wie gesagt, du hörst ja unseren Funk nicht mit)

Kurz gesagt! Es nervt mich einfach, dass leute die eigentlich eine Vorbildfunktion haben und die aus diesem grund, selbst penibel genau an die regeln halten sollten, meinen sie können alles tun nur weil sie ne uniform tragen. Und das geht nicht! 

Seh ich genauso :-/ Wie gesagt, das ist nur ein kleiner Teil der Kollegen, aber es sind halt genau DIE, die auffallen. Soviel zum Thema "Vorbildfunktion"

Ich will dir deine Aktion nicht ausreden, mach wenn du es für richtig hälst, sei dir aber bewusst, dass es zu keinem zählbaren Ergebnis kommen wird und vor allem: Pass auf, dass dir dann nichts anzukreiden ist!

peace1287 
Fragesteller
 29.12.2015, 12:13
@Dommie1306

Ok dann lass ichs lieber.. trotzdem gut mal nen vernünftigen gesetzeshüter zu treffen der nicht der meinung ist, dass er was besseres ist.... ;-)

Dommie1306  29.12.2015, 12:15
@peace1287

Klar bin ich was besseres... ich schreibs nur nicht :-P

Nein ernsthaft: Die meisten von uns sind vernünftig. Aber das sind nicht die, die du wahrnimmst...

Ist aber vermutlich vernünftiger, wenn dus sein lässt...

peace1287 
Fragesteller
 29.12.2015, 12:37
@Dommie1306

Ja schon.. am ende sitzt immer ihr am längeren hebel.. 

Und gut das glaub ich schon, aber gerade durch diejenigen, die man durch negatives verhalten wahr nimmt, ist die Polizei zunehmend unbeliebt in der Bevölkerung.. 

Und das nützt unterm Strich weder euch noch der Bevölkerung etwas. 

Aber ist ja wie gesagt gut, dass es auch leute bei der polizei wie dich gibt.. ;-)

Dommie1306  29.12.2015, 12:44
@peace1287

Ich würde sagen, wir beenden hier unsere gegenseitigen Kommentare, da es in einem Chat ausartet, wenn das für dich ok ist?

Und gut das glaub ich schon, aber gerade durch diejenigen, die man durch negatives verhalten wahr nimmt, ist die Polizei zunehmend unbeliebt in der Bevölkerung.. 

So ist es:(

Deswegen mag ich diese "Kollegen" auch nicht besonders:)

Katzenhai3  29.12.2015, 15:33
@peace1287

Warum wollt ihr den Beamten immer eins ans Zeug flicken ? In anderen Fällen müssen sie  doch auch den Kopf für alle hinhalten.

Katzenhai3  29.12.2015, 19:51
@Dommie1306

Bitte sehr.  Wenn ich sehe was Polizeibeamte in vielen Dingen leisten, z.B. bei Demonstrationen oder Events, verstehe ich nicht, dass sich viele Bürger über Kleinigkeiten, die vielleicht nicht so o.k. sind aufregen. Bei jedem Berufsstand, sei es Schreiner, Metzger oder Politiker gibt es schwarze Schafe. Doch die Mehrheit macht nur ihren Dienst.

Dommie1306  29.12.2015, 20:16
@Katzenhai3

Vielen Dank, auch im Namen aller Kollegen:)

siggibayr  29.12.2015, 14:41

Es geht nicht nur um die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben. Das ist verhältnismäßig schnell zu begründen. Was keiner erwähnt, ist, dass die Erfüllung auch dringend geboten sein muß. Ein Abweichen von den Verkehrsvorschriften ist nämlich nicht bei jeder hoheitlichen Aufgabe erforderlich und somit hat er auch keine Sonderrechte.

Dommie1306  29.12.2015, 14:55
@siggibayr

Logisch, "dringend geboten" hab ich irgendwie unterschlagen.

Aber meine Aussage bleibt erhalten, auch diesen Passus kann man konstruieren: "Es ist nun mal dringend geboten schneller zu Fahren, um den Fahrer vorne ohne Gurt anzuhalten. Oh, er hatte doch nen Gurt... hab ich mich wohl geirrt..."

siggibayr  29.12.2015, 14:59
@Dommie1306

Solange kein anderer gefährdet oder geschädigt wird, dürfte das tatsächlich möglich sein. Jeder Beamte muß das selbst mit seinem Gewissen ausmachen.

Dommie1306  29.12.2015, 15:18
@siggibayr

Korrekt. Gefährdung reicht ja schon, um die Sonderrechte nicht in Anspruch nehmen zu dürfen. Aber hier weicht halt Theorie und Praxis stark voneinander ab.

Solange du selbst keine Straßenverkehrsregeln verletzt, kannst du hinterherfahren.

Begangene Ordnungswidrigkeiten kannst zur Anzeige bringen. Glaube aber nicht, dass irgendjemand Interesse zeigt, das Owi-Verfahren durchzuziehen, da die Erfolgsaussichten sehr gering sind. 

Du musst aber auch damit rechnen, dass der Wagen irgendwann mal vor dir anhält, ein Beamter aussteigt und dir einen Platzverweis erteilt.

Hast du zusätzlich eine Kamera mitlaufen, rechne mit deren Beschlagnahme durch die Beamten.

Die Zeit kannst du sinnvoller verbringen weil du keine Aussicht auf Erfolg hast.

Du kannst auch nicht verfolgen welche Anweisungen sie über Funk bekommen und welche Maßnahmen notwendig sind.

Solange du dabei die Verkehrsregeln einhältst und die Beamten weder belästigst oder nötigst (oder sonst irgendwie strafrechtlich relevant bedrängst) kannst du das gerne tun - wir sind ein freies Land.

Ich verstehe die ganze Aufregung  nicht. Es kommt mir so vor, als ob der Eine neidisch auf das dickere Butterbrot des Anderen ist. Oder auch der Opa, der am Fenster steht und alle Falschparker aufschreibt. Lass sie doch fahren, sie belästigen dich doch nicht. Wenn sie in diesem Fall auch etwas gleicher als Normalbürger sind, was soll's, keep cool. ;)