Darf ein feuerwehrmann ein Einsatzfahrzeug auch privat benutzen (z.B. damit nach Hause fahren)

16 Antworten

Gehen wir mal ein paar "Berufsgruppen" durch:

Mittlerer Dienst Feuerwehr: Ein FW-Angehöriger darf nicht z.B. mit dem Löschfahrzeug nach Hause fahren. Bereitschaftszeit, während der man sich frei bewegen kann, gibt es nicht. Während der Bereitschaftszeit auf der Wache ist er mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht der einzige FM (SB), der für dieses Fahrzeug eingeteilt ist. Es müssten also alle anderen FM (bis zu 8 Mann) mitfahren. Natürlich darf das Fahrzeug auch den Wachbezirk nicht grundlos verlassen. Kaffee und Kuchen beim Maschinisten zu Hause sind kein guter Grund. Falls jedoch z.B. eine RTW-Besatzung (2 Mann) in der Nähe der Wohnung von einem der Besatzungsmitglieder vorbei kommt und das nicht außerhalb des Zuständigkeitsgebietes ist es durchaus denkbar, dass der RTW kurz dort hin fährt. Allerdings muss die Erreichbarkeit sichergestellt bleiben. Im Bereich unserer Leitstelle muss der Funk -trotz zweier Meldeempfänger- stets besetzt bleiben. Verlassen wir mal die Mannschaftsdienstgrade und kommen zum Führungsdienst. Bei kleineren Feuerwehren gibt es Führungskräfte, die -während der Bereitschaftszeit- mit Feuerwehrfahrzeugen privat unterwegs sein dürfen, da sie im Einsatzfall direkt damit zur Einsatzstelle fahren. Diese Fahrzeuge haben dann auch häufig eine Sondersignalanlage verbaut. Auch bei Berufsfeuerwehren gibt es solche Fälle. In Köln ist der Privatwagen des Amtsleiters mit Sondersignal ausgerüstet. Damit ist es ihm möglich, bei Großschadenslagen schneller zum Einsatzort oder zur Branddirektion zu kommen. Alle anderen Stufen der Einsatzleitung kommen nicht aus der Freizeit, sondern haben Dienst auf den Wachen.

Polizei: Im Unterschied zu den meisten Firmen ist die Polizei 24 Stunden am Tag verfügbar. Das bedeutet, dass die Fahrzeuge nach dem Ende der Dienstschicht der einen Besatzung oft durch die nachfolgende Besatzung gefahren werden. Das kommt daher, dass es zu teuer und unwirtschaftlich wäre, jedem Polizisten seinen eigenen Streifenwagen zu kaufen. Die Fahrzeuge, die nur tagsüber besetzt sind, dürfen trotzdem nicht mitgenommen werden. Ein freier Streifenwagen kann ja als Ausfallreserve genutzt werden. Falls ein anderes Fahrzeug einen Defekt hat, zum Beispiel. Auch, wenn man schon mal Kinder sieht, die durch die Polizei von oder zu der Schule gefahren werden. Aber da sind meist nicht deren Eltern am Steuer. Gleiches Beispiel wie oben: Falls eine Streifenwagenbesatzung (2 Mann) in der Nähe der Wohnung von einem der Besatzungsmitglieder vorbei kommt und das nicht außerhalb des Zuständigkeitsgebietes ist es vermutlich denkbar, dass der Streifenwagen kurz dort hin fährt. Allerdings muss auch hier die Erreichbarkeit sichergestellt bleiben. Ich denke mal, dass es im Führungsdienst ähnlich wie bei der Feuerwehr aussieht. Also wenige Kräfte, die während der Bereitschaftszeit mit Dienstfahrzeugen unterwegs sind. Ich weiß nicht mehr, wie es heute aussieht, aber in den 80er Jahren gab es Beamte von Spezialkommandos, die entweder einen Dienstwagen für die private Nutzung bekommen haben oder den Beamten wurden ihre Privatfahrzeuge so umgerüstet, dass sie einen Teil ihrer Ausrüstung dort mitführen konnten.

Bei den Führungskräften, die mit den Dienstfahrzeugen privat unterwegs sein dürfen gehe ich davon aus, dass -wie in allen Dienstfahrzeugen- Fahrtenbücher geführt werden müssen, an denen die Dienststelle dann sehen kann, welche Fahrten privat und welche dienstlich waren. Denkbar wäre jetzt, dass die Dienstelle den für private Fahrten monatlich neu errechnet wird oder dass es einen Pauschalbetrag gibt, der zu entrichten ist.

Wie immer lasse ich mich gerne belehren, wenn ich mal falsch liegen sollte.

Weder Polizisten, noch Rettungsdienstler oder Feuerwehrangehörige können Einsatzfahrzeuge einfach mit nach Hause nehmen. Schon gar nicht während der Dienstzeit. Da hat man zuhause nämlich nichts verloren.

Einzige Ausnahme wäre Führungspersonal, beispielsweise einer freiwilligen Feuerwehr. Leitungspersonal hat dort in der Regel ein Dienstfahrzeug zur Verfügung um Einsatzstellen direkt anfahren zu können.

interessanter Gedanke .. wenn alle Polizeibeamten o. Rettungssanitäter/-assistenten die Einsatzfahrzeuge mit nach Hause nehmen würden ....

entweder bräuchte dann jedes Polizeirevier 50-100 Einsatzfahrzeuge .. oder wenn fünf Beamte mit dem Fahrzeug nach Hause gefahren sind, muss der Rest zu Fuß gehen :-D

Jein.

Also so dermaßen strickt ist das nicht.

Also ok, einfach so mal mit nach Hause nehmen und dort privat nutzen ist natürlich nicht. Aber, mit Einwilligung des Dienstherrn ist es möglich.

Es macht natürlich wenig Sinn, dass ein normaler Feuerwehrmensch ein Löschfahrzeug mit nach Hause nimmt, was will der auch alleine mit dem Ding.

Aber ein Brandmeister z.B. der mit einem eigenen Fahrzeug fährt und jeweils so schnell als möglich vor Ort kommen muß, dann ist das eher einzusehen und ist auch möglich.

Oder ein Polizeibeamter, das könnte schon gehen. So der z.B. am nächsten Morgen eine weite Fahrt vor sich hat und ganz früh starten muss oder aber der hat Bereitschaft und es wird ihm dadurch möglich, von Zuhause aus nach Alarmierung direkt zu einem Tatort zu fahren, anstatt erst zu seiner Dienststelle zu müssen, was im Ernstfall eine erhebliche Zeitersparnis bedeuten könnte, dann kann dem durchaus erlaubt werden, ein Dienstfahrzeug mit nach Hause zu nehmen.

Dazu gibt es gar verschiedene Regelungen verschiedener Bundesländer, dass der eine eigene Garage haben muß und das fahrzeug da drin angestellt wird, etc. Privat damit rumgurken, Kinder zur Schule bringen oder sowas ist natürlich nicht statthaft.

Die Regel ist es nicht, aber mit Einwilligung geht das durchaus.

Auch Polizisten nicht, denn die haben ja Dienstwaffe etc. auf der Wache in Schließfächern.

Wenn es entsprechend vom Vorgesetzten angeordnet bzw. genehmigt wird, dann ja.

Hier haben die Einsatzleiter eine ganze Woche Rufbereitschaft und während der Zeit das Dienstfahrzeug dabei, sie müssen jederzeit abkömmlich sein und im Dienstbereich bleiben. Da ginge es gar nicht anders, die müssen damit auch zum Einkaufen fahren und ihre Kinder in die Schule bringen (wenn sichergestellt ist, dass das nur ein relativ kurzer Weg ist).

Hier werden auch alle Kosten von der Dienststelle getragen, eine Einzelfallberechnung wäre zu aufwändig (und würde vermutlich mehr kosten, als man wieder aus den Privatnutzungen reinbekäme).

Steuerlich kann das reichlich kompliziert werden ("geldwerter Vorteil"), allerdings ist das hier ja während des Dienstes und kein echter Vorteil, eher ein Nachteil.

Nein darf er nicht. Die Ensatztfahrzeuge müssen jederzeit verfügbar sein. Un zwar an der Stelle wo sie hingehören.

Ja, aber es kann sein, dass die Einsatzfahrzeuge zum Fahrer "hingehören" und damit auch in Ausnahmefällen "zum Fahrer nachhause"!