Als Leiharbeiter unerlaubt weitere Leute werben?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn sie Mitarbeiter direkt an die Entleiherfirma vermittelt, kann sie tatsächlich gegen ihren eigenen Vertrag verstoßen. Das müsste aber aus IHREM Vertrag hervor gehen. Ansonsten gibt sie ja Dritten eigentlich nur den Tipp, sich zu bewerben. Auf die tatsächliche Einstellung hat sie ja gar keinen Einfluss.

Natürlich können die Bewerber sich dann auf sie berufen.

Mehrere meiner Ex-Arbeitgeber sind genauso verfahren. Teilweise gab's da einen richtigen Batzen Geld, wenn man einen neuen Kollegen empfohlen und der die Probezeit überstanden hat.

Da muss sie in ihren Vertrag gucken. Aber natürlich kann ihr niemand verbieten, von ihrem tollen Einsatzort zu berichten und dass dort Leute gesucht werden.