privater Tierabgabevertrag. Gebühr doppelt kassiert?

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Hallo,

grundsätzlich sind solche Verträge überhaupt nicht rechtsgültig.

Wenn etwas verkauft wird, dann geht grundsätzlich das uneingeschränkte Eigentumsrecht an den Käufer über! Der Verkäufer kann dieses nicht einschränken für den Fall, dass der Eigentümer (= Käufer) den Hund später nicht mehr halten kann oder möchte.

In einen rechtmäßigen Kaufvertrag kann natürlich ein Vorkaufsrecht geschrieben werden für den Fall, dass der Hund nicht mehr gehalten werden kann oder will - dann muss aber auch eine Rückkaufssumme festgelegt werden!

Es ist also niemand verpflichtet, sich an einen solchen Knebelvertrag zu halten und kann selbstständig ein neues Zuhause für den Hund suchen.

Somit würde also auch für den Verkäufer die Möglichkeit entfallen, mehrfach für einen Hund zu "kassieren".

Will man tatsächlich Rechte an einem Hund behalten, dann muss man ihn mit einem sogenannten Pflegevertrag abgeben - dabei muss man sich aber auch nach Absprache und schriftlicher Festlegung - an den Kosten, die die Haltung des Hundes verursacht - beteiligen. (Viele Tierschutz-Orgas machen das so).

Nichtsdestotrotz glaube ich niemandem, dass ein Hund mal einfach so "bissig" wird - daran ist immer die Inkompetenz des Halters schuld.

Schon die Klausel der Hund dürfte nur an den ehem. Verkäufer abgegeben werden ist nichtig und wird regelmäßig von Gerichten kassiert. Die erfolgte Rückgabe ist also nichts anderes, als ein gewöhnlicher Verkauf, entsprechend muß der Käufer (in diesem Fall der ursprüngliche Besitzer) auch den geforderten Kaufpreis entrichten. Was der dann wiederum mit dem Tier anstellt, ist allein seine Sache.

Vielen Dank. Gibt es dazu einen § ?

@tasimas

Nein aber Geichtsurteile. Bei diesen Klauseln, die den Käufer einschränken, handelt es sich um eine einseitge Benachteiligung. Deshalb sind sie ungültig und vor Gericht nicht durchsetzbar.

@tasimas

§ 433 BGB

Moin

Wenn ich hier lese, dass einige der Welpen "harte Brocken" sind etc, dann kommen bei mir Zweifel auf, ob das eine seriöse Züchterin ist, oder, wie von dir benannt, nur eine Verkäuferin. In Frage kommen viele Punkte, wahrscheinlich wird es eine Kombination daraus sein.

  • Elterntiere charakterlich nicht zur Zucht geeignet
  • Welpen nicht ordentlich aufgezogen und sozialisiert
  • Neue Halter nicht gründlich ausgewählt /ungeeignet

Fakt ist, der Besitzer hat den Hund freiwillig der Züchterin geschenkt. Das hätte er nicht tun müssen. Er hatte das Tier behalten, irgendwem verkaufen, ins Tierheim bringen oder der Züchterin verkaufen können. Er hätte das Tier auch der Züchterin zum Verkauf in Pflege geben können.

Aber jeder darf (im Rahmen des Tierschutzgesetzes) mit seinem Tier machen, was er möchte. Somit ist es absolut ok, dass der Besitzer seinen Hund der Züchterin schenkte.

Somit war er dann wieder deren Eigentum, mit dem sie ebenso machen kann, was sie möchte, zb ihn weiterverkaufen.

Rechtlich absolut ok

Moralisch unter Umständen zweifelhaft

Es ist keine Züchterin. Ihre Hündin ist mit nicht einmal einem Jahr Mutter geworden - (angeblich) ungewollt. Wir haben den Wurf ab der vierten Woche regelmäßig besucht, nach zwei Wochen für einen der Hunde entschieden, und ihn Ende der neunten Woche zu uns geholt. Natürlich eigentlich zu früh. Jedoch hatte Mama die Welpen bereits mit sechs Wochen entwöhnt, es gab ordentlich Futterneid und ständiges Gezicke von Mama. Futtern was bei uns zuhause auch noch großes Thema - wen wundert es? Mit knurren, Zähne zeigen und schnappen. Armer Kerl!

@tasimas

Werde ich nie verstehen, wie man solche Vermehrer unterstützen kann

@KirstenSe

Das musst du auch nicht verstehen. Ich für meinen Teil habe mir gedacht, dass auch solche Welpen es verdient haben einen sicheren Platz in einer Familie zu bekommen.

@tasimas

Ja, aber damit animiert man die Leute, dies weiter zu machen, nichtmehr Welpen zu produzieren, die dann in schlechte Hände vermittelt werden

@KirstenSe

Ich weiß voll und ganz, was du damit meinst. Es ist ein totaler Zwiespalt zwischen "solche Leute nicht unterstützen" und "ich möchte die Welpen retten".

@tasimas

Ja, verstehe ich auch, so geht es mir mit Zooladen Tieren, mit Millionen Tieren bei ebay Kleinanzeigen etc

Aber dadurch, dass man EIN Tier rettet, verurteilt man viele zu dem gleichen Leid

@tasimas

Dass Welpen mit 6 Wochen selbstständig fressen, ist normal, dass es zu Hauen und Stechen am Futter kommtauch, wenn Mensch nicht darauf achtet, dass jeder bequem ans Futter kommt und wenn das Futter zu knapp ist. Da hättet ihr aber doch einwirken können, Futterschüsseln mit einem großen Durchmesser kaufen, an denen mehrere Welpne gleichzeitig fresen können, z.B.

Mein leider verstorbener letzer Althund (ich hab noch einen jüngeren) stammte auch aus einem großen Ups-Wurf, aber Beißereien am Futter gab es nie, weil die Hundebesitzer alles richtig gemacht haben (bis auf das Upps, da hatten sie mal versagt). Alle Welpen wurden gut vermittelt, alle hatten ein gutes Leben, keiner wurde "bissig", auch hier hatten die Welpenkäufer untereinander Kontakt und mit den "Erstbesitzern".

Ich hab bei der Aufzucht geholfen, war fast jeden Tag da, hab den erstgeborenen Rüden als Lezten dann zu mir genommen, das war der beste Hund, den ich je hatte. Der Pointer, der mir geblieben ist, ist ein guter Hund, hat viel von diesem Althund gelernt, aber er kommt nicht an ihn ran, was die Souveränität angeht.

Auch da war die Hündin sehr jung, 3. Läufigkeit, aber wir haben unser Bests gegeben, um sie zu unterstützen und sie war eine gute Mama. Wenn die Welpen Zähne kriegen, muss man sie ausreichend zufüttern und auf das Gesäuge achten, da kann es zu Schmerzen und Entzündungen kommen, dann weist die Hündin die Welpen ab. Man muß halt wissen, was man tut.

@Bitterkraut

Ja, bei gesäugten Welpen ist eine feste Futteraufnahme in dem Alter vollkommen normal. Mir wurde das Futter gezeigt, die Näpfe, der Ort zum Schlafen u.s.w. Alles schlüssig und gut. Das Verhalten von unserem Hund hat dann aber ganz klar gezeigt, dass es dann doch nicht alles so rosig war wie angegeben. Mit viel Geduld hat es dann aber natürlich auch geklappt. Aber auch heute haben wir noch unsere Probleme, an denen wir üben.

ich halte es für unmoralisch einen Hund so zu behandeln! Er ist ein Familienmitglied und kein Stück, wenn ein junger Hund bissig wird, dann liegt es an seiner Behandlung! Ihr solltet euch schämen mit einem Tier so umzugehen und noch Geld dafür zurück verlangen wollen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dazu habe ich oben noch etwas geschrieben. Und bitte schere nicht alle über einen Kamm

@tasimas

Es gibt keine Hunde, die bei guter Aufzucht bissig werden! Da ist das Problem immer am anderen Ende der Leine.

Ich find es unverantwortlich einen Hund, mit dem man offensichtlich nicht klar kommt, unter der Ausrede zu behalten dass er ein Familienmitglied ist.

Die Züchterin wird wieder ein neues Zuhause für ihn gefunden haben die wohl erfahrene Halter sind wenn sie einen bissigen Hund abnahmen und da hat er es doch dann letztendlich besser als in einer Umgebung zu bleiben bei der er bissig wurde. Die Gründe sind da egal.

Ob das in Ordnung ist, ist doch überhaupt nicht die Frage.

Sie hat einen Käufer für den Hund gefunden, der mit der Bedingung einverstanden war.

Doch, meine Frage ist tatsächlich, ob es so i.O. ist. Ich kenne nur Tierschutzverträge, jedoch keine Verträge der privaten Tierabgabe. Deshalb meine Neugier.

@tasimas

Das sind tatsächlich alles Kaufverträge. Selbstverständlich ist das in Ordnung. Dass die erste Familie den Hund dann kostenlos zurück gibt, ist doch ihr eigenes Problem.

@tasimas

Das macht keinen Untersched. Es handelt sich immer um einen Kaufvertrag. Es kann ja nicht rechtens sein, dass der Käufer alle Pflichten hat, aber keine Rechte am Tier. Deshalb ist der Käufer durch solche Klauseln unverhältnismäßig benachteiligt und die Klauseln sind nichtig.

@Bitterkraut

Genau so sieht es aus. Es ist gar nicht möglich, innerhalb eines regulären Kaufvertrages das Eigentum einer Ware (dazu gehört auch ein Tier) einzuschränken. Allenfalls ein genau beziffertes Rückkaufsrecht wäre rechtlich haltbar!

@dsupper

Klar, Vorkaufsrecht, sowas kann man vertraglich regeln, aber nicht, wie mit dem Hund ansonsten verfahren werden soll oder gar, dass die neuen Eigntümer und Besitzer irgendwelche Nachschau-Besuche erdulden müssen. Sogar unangemeldet. Diese Klauseln waren für mich schon immer der Gipfel der Frechheit der Orgas.