Kann ich als Leiharbeitnehmer kündigen um bei meiner aktuellen Entleihfirma anzufangen?

9 Antworten

Du darfst natürlich innerhalb der Probezeit bei deiner Leiharbeiter-Firma kündigen! Du solltest jedoch beachten, das du eine gesetzliche und vertraglich festgehaltenen Kündigungsfrist einhalten musst! Die kannst du jederzeit deinem Arbeitsvertrag entnehmen! In der Probezeit sind es in der Regel 2-4 Wochen, es sei denn du hättest was anderes im Vertrag stehen. Ich rate dir einfach mal in deinen Vertrag zu schauen und sogar zu einem Anwalt zu gehen und dich beraten zu lassen! Ich verstehe nur das Problem der Leih-Firma nicht! Normalerweise sind die froh, wenn sie jemandem die Möglichkeit bieten können eine feste Anstellung zu bekommen.

Meines Wissens nach ist das auch das Ziel solcher Firmen!

Das Ziel dieser Firmen ist es, einen möglichst hohen Gewinn zu machen mit Leuten, für die sie viel Geld bekommen und denen sie sehr wenig Geld bezahlen. Eine soziale Komponente vermutest du da umsonst ;)

@cuckoo

Wenn jemand über die Leihfirma in einen regulären Job übernommen würde, wäre das der eigentliche Sinn dieser Firma.

Du kannst jederzeit unter Einhaltung deiner Kündigungsfrist kündigen und einen neuen Job anfangen. Eine Sperrzeit müsste dir der Arbeitgeber bezahlen, was er sicher nicht tut.

Ob der neue AG eine Vereinbarung über die Übernahme von Leiharbeitern mit dem Verleiher hat, braucht dich nicht weiter interessieren.

Wenn du einen neuen Vertrag hast, kündige den alten - aber nicht umgekehrt.

Du kannst zwar kündigen, aber das berührt nicht die Vereinbarung zwischen Agentur und Entleiher. Er wird dich trotzdem innerhalb einer gewissen Frist nicht ohne "Ablöse" einstellen dürfen.

Wenn du noch in der Probezeit bist ,kann Du nach der Kündigung ( Die Frist von 2 -4 Wochen beachten ) in einem festen Heim arbeiten.

Sobald du nach der Probezeit überstanden hast und ein Heim dich fest behalten möchte muss das Heim die Ablöse zahlen.

Den Du kannst sonst nicht irgendwo fest anfangen da man eine Sperrzeit von 6 Monaten bekommt und das Haus sich strafbar .

Der einzige Weg der dir bleibt ist nur ein Haus zu finden was nicht mit der Zeitarbeitsfirma zusammen arbeitet.

Dann kann man fristgerecht kündigen und dort anfangen.

Theoretisch wäre das sicher möglich. Aber die Verleihfirma wird mit ihrem Kunden Sperrvermerke vereinbart haben. Eine Konventionalstrafe will die Firma sicher nicht zahlen.

Eine Vermittlungsgebühr für die Übernahme eines Mitarbeiters ist branchenüblich.