Als Kleinunternehmer steuerfrei einkaufen?
Ein Kollege und ich diskutieren gerade.
Darf man als Kleinunternehmer bei einem Hädnler zu Händlerkonditionen einkaufen und das die Ware für sich privat behalten?
Wer kennt sich aus?
Wenn der Kleinunternehmer die Ware weiterberkaufen würde, wie vorgesehen, dann würde er als Kleinunternehmer auch keine Mehrwertsteuer berechnen.
5 Antworten
er kann jederzeit waren aus seinem warenbestand entnehmen und in der buchführung als eigenentnahme führen. das ist möglich. wenn er das nicht macht und die händlerrechnung als betriebsausgabe in der steuerklärung geltend macht, wäre das ein straftatbestand.
das letzte fahrzeug für meine frau habe ich auch zunächst über meine firma eingekauft und dann als eigenentnahme verbucht. hat sich wegen des rabattes gelohnt.
super danke!!!
Ja er darf Ware kaufen und jenachdem ob er ne mwst befreiung hat oder nicht kann er es weiter verkaufen und anpreisen..... Ware für den privaten gebrauch geht auch und muss entsprechend gebucht werden...
Steh ich auf der leitung oder ist diese Aussage falsch!?! Ein Kleinunternehmer zahlt beim Einkauf die Vorsteuer und beim Verkauf dann die Umsatzsteuer. Durch gegenüberstellung wird dann die Zahllast beispielsweise bei Umsatzsteuerüberschuss ermittelt. Wenn du das also als Kleinunternehmer Sachen kaufst, dann wird das in deinem Unternehmen erfasst in der Buchhaltung. Ergo muss diese private Nutzung (Privatentnahme) auch erfasst werden, und bei dieser Buchung musst du dann den Umsatzsteuerteil ausweisen.
jepp so ist es. aber dem fragesteller ging es wohl um den USt-bfreiten kleinunternehmer
Du zahlst immer Umsatzsteuer. Wenn Du mit Deinen Produkten/Dienstleistungen Umsatzsteuer einnimmst, wird diese mit den Ausgaben zur Herstellung/Erbringung verrechnet.
Kaufst Du etwas, gibst an, dass Du es im Unternehmen nutzt (inkl. Umsatzsteuerrückerstattung) und nimmst es mit nach Hause, ist das schlicht Untreue und Steuerbetrug.
Bei ordnungsgemäßer Verbuchung ist aber auch die Umsatzsteuer nachzuzahlen. Ich glaube die Frage zielt eher darauf ab: bringt es mir einen Vorteil von 19%, wenn ich Ware kaufe und sie ohne MWSt. als Kleinunternehmer weiterverkaufe. Das ist eine Quatschrechnung.
Als Kleinunternehmer bekommst du im Rahmen deiner montlichen (vierteljährlichen, halbjährlichen usw.) Steuererklärung die sogenannte Vorsteuer, also die Steuer, die du beim Einkauf jedwelcher Artikel bezahlst, vom Finanzamt zurück oder der Betrag wird mit deiner Steuerschuld verrechnet.
Nimmst du also Geld ein, musst du die enthaltene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, kannst aber im Gegenzug die Vorsteuer von diesem Betrag abziehen. Der Betrag der übrig bleibt, wird die Zahllast genannt.
......und ja, viele Händler lassen sich vom Finanzamt die Vorsteuer für private Anschaffungen auszahlen und "tarnen" diese dann als Geschäftsausgaben.....
Als Kleinunternehmer bekommst du ... die sogenannte Vorsteuer, ... vom Finanzamt zurück
§ 19 Abs. 1 letzter Satz UStG.
In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften ... über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung
wenn man es ordnungsgemäß verbucht, ist das völlig in ordnung. das nennt sich dann eigenentnahme.