Beim Großhändler Steuerfrei einkaufen

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Das mit dem Frankreich hätte oben dazugehört, sonst wird die Beantwortung schwierig bis falsch.

Grundsätzlich wäre die Sache ein innergemeinschaftlicher Erwerb nach § 1a UStG.

  1. Wir haben nämlich eine Lieferung von einem EU Staat in einen EU Staat.
  2. Der Erwerber ist ein Unternehmer
  3. Die Lieferung wird durch einen Unternehmer durchgeführt.

Okay, so weit alles erfüllt.

Wir haben aber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb, wenn der Empfänger Kleinunternehmer ist.

Das haben wir auch.

ABER.. die innergemeinschaftlichen Erwerbe des Kleinunternehmers dürfen nicht mehr als 12.500 im letzten Jahr betragen haben und werden im aktuellen Jahr auch nicht mehr als 12.500 Euro betragen.

Solltest Du aber beim Kauf eine USt-ID-Nr. verwendet haben, gilt die 12.500 Euro Grenze nicht und es liegt immer ein innergem. Erwerb vor.

UND.. bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb ist der Steuerschuldner der Erwerber. Das heißt Du kauft ohne französische Umsatzsteuer ein, musst es aber der deutschen Umsatzsteuer unterwerfen. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG kannst Du aber diese Steuer auch als Vorsteuer abziehen. Das einzige Problem ist somit, dass Du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben musst.

danke für die sehr ausführliche Antwort.

An dich als Kleinunternehmer kann keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt werden, da eben die Kleinunternehmer von diesen Regelungen ausgeschlossen sind. Entweder Regelbesteuerung, dann kannst du auch von innergem. Lieferungen profitieren oder Kleinunternehmer mit Bruttoeinkäufen...

Wenn Du was verkaufst, dann musst Du MwSt berechnen und diese auch ans FA abführen.

Und was Du meinst, ist Einkommensteuer. Das ist was anderes.

aber als kleinunternehmer bin ich doch von der MwSt bzw UST befreit wenn ich unter 17.500€ im Jahr liege

@vedroboy

Du bist zwar MwSt. bfreit aber nicht USt.

@jockl

ja stimmt

@jockl

NA was ist denn der Unterschied zwischen MwSt und USt??? Erklär mir das mal. Wo gibt es denn ein Mehrwertsteuergesetz?

@ChrisHH

MwSt ist die USt so hab ich das eigentlich in errinerung

Sorry, aber unwissend sollte man sich einer Antwort enthalten. Ein Kleinunternehmer kann ohne MwSt. liefern, das muss allerdings in den Rechnungen ausgewiesen sein.

@jockl

Naja, ganz rechtlich korrekt unterliegt die Lieferung eines Kleinunternehmers der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer wird aber bei Kleinunternehmern nicht erhoben, und weil sie nicht erhoben wird, darf er auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gibt aber keine Rechtsvorschrift nach der er auf seine Kleinunternehmerschaft hinweisen muss. Es wird nur überall empfohlen.

@jockl

Naja, ganz rechtlich korrekt unterliegt die Lieferung eines Kleinunternehmers der Umsatzsteuer. Diese Umsatzsteuer wird aber bei Kleinunternehmern nicht erhoben, und weil sie nicht erhoben wird, darf er auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Es gibt aber keine Rechtsvorschrift nach der er auf seine Kleinunternehmerschaft hinweisen muss. Es wird nur überall empfohlen.

Der Großhändler darf dich im Inland nicht USt-frei beliefern.

Wenn du Kleinunternehmer bist, bezahlst du ganz normal den Endverbraucherpreis.

Wenn du unter 17.500 € bleibst, zahlst du keine USt und kannst keine Vorsteuer abziehen.

der händler ist in Frankreich

Diese Erklärung würde mich "brennend" interessieren, was da mit steuerfrei gemeint sein könnte, ist mir unklar. Denn normal kann Dich ein Grosshändler nicht MwSt.-frei beliefern.

Sehr geehrter Herr ---,

Ihre Daten wurden bestätigt und Sie können ab sofort mehrwertsteuerfrei* bei uns einkaufen. (* bei Lieferungen innerhalb Europas, ausgenommen Frankreich)