Ware aus Drittland kaufen als Kleinunternehmer - wie vorgehen?

2 Antworten

Als Unternehmer zahlst Du auf alle importierten Waren Zoll und EUSt, da gibt es keine Freigrenzen.

Der Zoll berechnet sich auf Warenwert + Versandkosten und ist je nach Warenart unterschiedlich.

Die EUSt errechnet sich aus Warenwert + Versandkosten + Zölle und ist immer 19 bzw. 7% - je nach dem, was Du importierst.

Als Kleinunternehmer kannst Du Dir die EUSt allerdings nicht vom Finanzamt wiederholen, da Du dann ja nicht vorsteuer-abzugberechtigt bist.

Umsatzsteuer und Zoll sind schon etwas an Aufwand. Du solltest vorher mit einem Steuerberater / Steuerberatin (Fachberater/Fachberaterin für Umsatzsteuer/Zölle) das mal durchgehen.

Ggf. auch mal einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin für das übrige Recht (Gewerbeordnung etc.) fragen.