Waren an mich selbst verkaufen

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Die Übertragung von Geschäftsvermögen an das Privatvermögen unter den Marktwerten ist zulässig, hat aber steuerliche Konsequenzen. Du wirst nicht daran vorbeikommen für die 300 Euro Steuern zu zahlen. Der Begriff ist Privatentnahme. Du minderst den Gewinn beim Betrieb zu deinen privaten Gunsten. Da greift das Finanzamt zu. Siehe auch hier: http://www.rechnungswesen-verstehen.de/buchungen/privatentnahme-buchen.php

Und an wen willst Du weitervekaufen? Und welchen Sinn soll das machen? Außer 300 Miese in Deinem Geschäft und 500 privat verdient? LG Funnyhanni

Ganz einfach: ich brauche keine gewährleistung geben, muss weniger gewinn versteuern. An wen ist relativ egal, von privat zu privat

@bitzelnet

Aber das Finanzamt sieht das auch, anhand der Verkaufsrechnung. Ob Du Dir damit einen Gefallen tust, bleibt dahingestellt.

Soweit ich Ihre Frage verstehe, handelt es sich um eine Privatentnehme. Darunter versteht man die Überführung von Geld- oder Vermögenswerten aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen. Demzufolge sollte der Kaufpreis eine Privateinlage sein. Aber hier empfehle ich, unseren Service für Steuerfragen in Anspruch zu nehmen, da ich kein Steuerberater bin: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onlinesteuerberater-steuerberatungskosten-sparen?utm_source=gutefrage&utm_medium=Antwort&utm_campaign=ID.

LG

Ina vom Gründerlexikon