Als Informatiker Büroaustattung absetzen?

3 Antworten

Für deine Anfahrten zur Arbeitsstätte solltest du dir eine Bescheinung des Arbeitgebers besorgen mit dem Vermerk, dass du keine steuerfreien Erstattungen bekommst.

Ebenso sollte er dir den Umfang der Nutzung deines Home-offices bestätigen.

Ist das home-office anerkannt, sind die Kosten dafür absetzbar, in deinem Fall wohl 1250 Euro im Jahr. Das sind nicht nur die direkten Aufwendungen für den Bürostuhl ect. sondern auch die anteiligen Kosten wie Strom, Heizung etc.

Häusliches Arbeitszimmer | News und Fachwissen | Haufe

Zu deiner Frage an anderer Stelle: Du bekommst keine Kostenerstattung vom Finanzamt.

Dein Bürostuhl mit einem maximalen Anschaffungspreis von Euro 800 (USt inklusive) kannst du als Sofortaufwand geltend machen. Er mindert dann die Einkommensteuer abhängig von deinem Grenzsteuersatz. Ich geht als Faustregel von 30 % aus, das wären hier 240 Euronen Steuerminderung.

Bürostuhl, Tisch etc Fallen unter Arbeitsmittel und sind in jedem Fall abzugsfähig. In dem Fall ist die Abschreibung (verteilung der Kosten auf mehrere Jahre, sollte der Nettopreis 80ü€ übersteigen) zu beachten.

Die Entfernungspauschale ist lediglich für die Tage abzugsfähig, an denen du tatsächlich dort warst.

Da dein Arbeitgeber Büroräume zur Verfügung stellt, ist der Abzug eines Arbeitszimmers nicht möglich

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Hi3tshot 
Fragesteller
 14.01.2020, 23:28

Vielen dank für die Antwort. Heißt also wenn beispielsweise der Stuhl 240 euro kostet. Würde ich in 3Jahren die vollständige erstattung bekommen?

wurzlsepp668  14.01.2020, 23:30
@Hi3tshot

das Finanzamt hat noch nie und wird auch künftig NIE Kosten erstatten!

Madcon059  14.01.2020, 23:41
@Hi3tshot

Tut mir leid, hatte nen Schreibfehler, meinte 800€ netto (Brutto kann jedoch angesetzt werden). Direkt erstattet bekommst dus nicht, aber es mindert dein zu versteuerndes Einkommen und somit die Steuer. Ein Bürostuhl, der 240€ kostet wird ganz normal bei Arbeitsmitteln angesetzt und in dem Jahr voll angesetzt. Gib Einfachheitshalber einfach alle Beträge normal an, bezüglich Abschreibung wird das Finanzamt dann selbst ändern, sofern nötig.

Hi3tshot 
Fragesteller
 15.01.2020, 00:21
@Madcon059

Vielen Dank hab es verstanden :)

Hinkelsteiner  15.01.2020, 08:44
Bürostuhl, Tisch etc Fallen unter Arbeitsmittel und sind in jedem Fall abzugsfähig.

Das halte ich für sehr optimistisch.Eine private Mitverwendungsmöglichkeit lässt sich kaum ausschließen. Immerhin ist das Gesamtbild der Verhältnisse geeignet, "good will" beim Finanzbeamten zu erzeugen.

Madcon059  15.01.2020, 09:00
@Hinkelsteiner

Im Regelfall, besonders wenn ersichtlich ist, dass es sich um Ausstattung für ein nicht abzugsfähiges Arbeitszimmer handelt, wird das akzeptiert. Vielleicht nach Belegen oder um eine kurze Stellungnahme gefragt, aber das wars dann schon. Sollte wirklich ein Fehler unterlaufen - Einspruch einlegen.

lass dir vom AG eine Bestätigung geben, dass du auch von zuhause bestimmte Aufgaben erledigen kannst und er damit einverstanden ist

dann hast du Chancen