Wird mein Lohn versteuert wenn ich mehr als 450€ verdiene (450 € MiniJob)?
Hallo, habe ein Frage, ich denke, dass ihr mir helfen könnt :) Also ich arbeite seit mehr als einem halben Jahr in einem Getränkemarkt auf 450 € Basis. Dort habe ich nur selten genau die 450 € verdient und habe meist so 300 € verdient . Doch nun ist es so, dass ich nach Plan für März mehr als 450 € verdiene und zwar ca. 520 €., weil ich einige Schichten von meinem Kollegen übernehme. Dies ist für mich persönlich nicht schlimm und ich schaffe das. Nur wird der Lohn versteuert oder nicht? Weil ich habe Mal gehört, dass man in einem Jahr (seit Beginn der Beschäftigung) nicht mehr als 5400 € verdienen darf, sprich jeden Monat genau 450 €. Wird das also problemlos klappen, weil ich in den letzten Monaten weniger als 450 € verdient habe.
Zu mir: Ich bin 18 Jahre alt, wohne bei meinen Eltern, gehe zur Schule und mache nächstes Jahr Abi und kriege wegen einem Fehler Momentan kein Kinder Geld mehr.
LG Philippos :)
5 Antworten
Nur wird der Lohn versteuert oder nicht?
Das kommt darauf an ...
Du darfst - aus unvorhergesehenen, also vorher nicht planbaren Gründen (z.B Vertretung eines plötzlich erkrankten Kollegen) - höchstens dreimal innerhalb eines Beschäftigungsjahres (das muss also nicht mit einemn Kalenderjahr indentisch sein) die maximale Monatseinkommensgrenze von 450 € überschreiten.
Dabei spielt es dann auch keine Rolle, wenn insgesamt die maximale Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € überschritten wird!
Unter der genannten Bedingung bleibt der Job also auch in einem Monat mit Überschreitung der Monatseinkommensgrenze ein sozialversicherungs- und steuerfreier Minijob (wenn Du Dich von der Rentenversicherungspflicht hast befreien lassen und der Arbeitgeber die Pauschalsteuer übernommen hat).
Das mit den 5400 Euro maximaler Jahresverdienst stimmt, bedeutet aber nicht, dass es jeden Monat genau 450 Euro sein müssen.
Man kann das über ein "Arbeitszeitkonto" regeln, dass bedeutet, die Überstunden aus dem Monat, in dem sie entstanden sind, werden mit in die Monate genommen, in denen man unter 450 Euro verdient, .... bis sie wieder aufgebraucht sind.
Siehe auch:
Die Monatseinkommensgrenze von 450 € und damit eventuell auch die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € dürfen unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.
Solange Du unter einem Jahresverdienst von 5400 € bleibst ist das kein Problem.
Schau mal hier:
Ja,wenn es "nicht vorhersehbar" ist, also wenn der Kollege plötzlich krank wurde. Das ist in diesem Fall aber nicht so.
Ganz einfach: solange die Jahresfreigrenze von 5400€ nicht überschritten wird, bleibt der MInijob für DICH Steuerfrei.
... und der Arbeitgeber brav die 2% Pauschalsteuer für den Philippos entrichtet - nur dann ist der Minijob für ihn steuerfrei. Ausserdem gilt ja noch für Singles in 2018 der Grundfreibetrag von 9.000 € im Jahr ;-))
Bei der Steuer kommt es in erster Linie drauf an, ob dein Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet; falls ja - dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert! Dabei kommt es bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter minijobs gewerblich -> 450-Euro-Minijobs -> Entgeltgrenze
Die Monatseinkommensgrenze von 450 € und damit eventuell auch die Jahreseinkommensgrenze von 5.400 € dürfen unter bestimmten Voraussetzungen überschritten werden.