Als Hartz4 Empfänger Kleidung Geschenke bekommen verboten...?
Angenommen ein Hartz 4 Empfänger hat einen reichen Freund, der im Ausland sitzt (kein Deutscher), also gegenüber dem Hartz4 Bezieher nicht verpflichtet ist. Dennoch weiß diese wohlhabende Person von der relativen Armut und Lebenkrise des Hartz4-lers und kauft Kleidung im Internet als Geschenk an den Hartzer. z.B Hemd, Hosen, Schuhe (nur sowas), weil er sonst keine oder nur kaputt Kleidung hätte....
Das ist doch alles ok, stimmts? Zweckgebunden und als Geschenk....ich meine, als Hatzer kann einem ja auch theoretisch die Oma ein Hemd kaufen (für Bewerbungsgespräche etc), da geht man ja auch nicht zum Amt und sagt ''Ich habe ein Hemd bekommen, schneiden sie sich 3/3 davon ab!'' Eigentlich total krank, dass man solche Fragen stellen muss...
Vielleicht liege ich ja auch falsch...wie sieht das aus? Sachen des alltäglichen gebrauchs geschnekt zu bekommen ist ok oder?
6 Antworten
Eigentlich total krank, dass man solche Fragen stellen muss.
Keinesfalls.
Jeder, der Leistungen haben möchte, hat dankbar zu sein für jeden Tag, an dem die Gesellschaft ihn finanziert.
Deshalb ist JEDER Zufluss (das gilt auch für geldwerte Leistungen wie Geschenke) dem Amt anzuzeigen.
Alles Andere wäre Betrug bzw. Leistungserschleichung.
Beides ist zu Recht strafbar.
Niemand wird meckern, wenn Dir jemand ein T-Shirt schenkt - problematisch ist aber, wenn Dir jemand etwas schenkt, was mehr als 100 Euro wert ist.
richtig. wie ich es schrieb
Das stimmt so nicht sondern kommt auf die Höhe an. Ein Auto z.B wäre unangemessen und würde als Einnahme gelten. Ein Hemd wohl nicht weil dieses den Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nicht gerechtfertigt wären.
Danke...ja so meinteich das. Einmalige Dinge halt. Z.B 1 Hemd, 1 gebrauchte Waschmaschine....
Jeder, der Leistungen haben möchte, hat dankbar zu sein für jeden Tag, an dem die Gesellschaft ihn finanziert.
Sicher ist es etwas Positives, dass auch in DE noch so etwas wie eine soziale Grundsicherung existiert. Aber ALG2-Leistungen bekommt man bei Bedürftigkeit, weil man als Bürger einen Rechtsanspruch darauf hat. Das sind keine Almosen, die nach täglichen Dankesgebeten für die gnädigen Sachbearbeiter oder für "den" Steuerzahler schreien würden. Auch zu WM-Zeiten sollte man da sprachlich den Ball vielleicht doch mal etwas flach(er) halten ;)
Änderung § 11 a SGB II
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
……
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Vermutlich alles eine Frage der größenordnung. Gegen ein paar Bekeleidungsgeschenke ist nichts einzuwenden.
Generell hat das Amt damit gar nichts zu tun, das passiert auf rein privater Ebene!
hä?
das ist ok und für das Amt ohne Belang
also nur Sachen des alltäglichen Gebrauchs ja? Davon rede ich...Hauptsächlich Kleidung, oder mal einen Toaster, etwas für die Küche etc
ich habe Dich verstanden
Änderung § 11 a SGB II
Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
……
(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Danke an den Poster. Ein T-Shirt und eine neue Hose ändert ja nichts an der Situation des Hartzers, nur dass er neue Klamotten hat. Ich rede hier von 1 oder 2 mal Geschenke. Keine Dauer-Beschenkung
Also ist man ein Betrüger, wenn die Oma einem ein Kühlschrank und ne Waschmaschine kauft, weil man sonst nichts hat?:D Dann bin ich GERNE ein Sozialbetrüger :D Sowas dummes...:D