Als Hartz4 Empfänger Kleidung Geschenke bekommen verboten...?

6 Antworten

Eigentlich total krank, dass man solche Fragen stellen muss.

Keinesfalls.

Jeder, der Leistungen haben möchte, hat dankbar zu sein für jeden Tag, an dem die Gesellschaft ihn finanziert.

Deshalb ist JEDER Zufluss (das gilt auch für geldwerte Leistungen wie Geschenke) dem Amt anzuzeigen.

Alles Andere wäre Betrug bzw. Leistungserschleichung.

Beides ist zu Recht strafbar.


Niemand wird meckern, wenn Dir jemand ein T-Shirt schenkt - problematisch ist aber, wenn Dir jemand etwas schenkt, was mehr als 100 Euro wert ist.

ebayjunkie23 
Fragesteller
 15.06.2014, 19:54

Änderung § 11 a SGB II

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

……

(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Danke an den Poster. Ein T-Shirt und eine neue Hose ändert ja nichts an der Situation des Hartzers, nur dass er neue Klamotten hat. Ich rede hier von 1 oder 2 mal Geschenke. Keine Dauer-Beschenkung

Also ist man ein Betrüger, wenn die Oma einem ein Kühlschrank und ne Waschmaschine kauft, weil man sonst nichts hat?:D Dann bin ich GERNE ein Sozialbetrüger :D Sowas dummes...:D

Asko01  15.06.2014, 19:54

Das stimmt so nicht sondern kommt auf die Höhe an. Ein Auto z.B wäre unangemessen und würde als Einnahme gelten. Ein Hemd wohl nicht weil dieses den Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nicht gerechtfertigt wären.

ebayjunkie23 
Fragesteller
 15.06.2014, 19:56
@Asko01

Danke...ja so meinteich das. Einmalige Dinge halt. Z.B 1 Hemd, 1 gebrauchte Waschmaschine....

Larah10  17.06.2014, 02:02
@ebayjunkie23
Jeder, der Leistungen haben möchte, hat dankbar zu sein für jeden Tag, an dem die Gesellschaft ihn finanziert.

Sicher ist es etwas Positives, dass auch in DE noch so etwas wie eine soziale Grundsicherung existiert. Aber ALG2-Leistungen bekommt man bei Bedürftigkeit, weil man als Bürger einen Rechtsanspruch darauf hat. Das sind keine Almosen, die nach täglichen Dankesgebeten für die gnädigen Sachbearbeiter oder für "den" Steuerzahler schreien würden. Auch zu WM-Zeiten sollte man da sprachlich den Ball vielleicht doch mal etwas flach(er) halten ;)

Änderung § 11 a SGB II

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen

……

(5) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten grob unbillig wäre oder sie die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.

Vermutlich alles eine Frage der größenordnung. Gegen ein paar Bekeleidungsgeschenke ist nichts einzuwenden.

Generell hat das Amt damit gar nichts zu tun, das passiert auf rein privater Ebene!

Asko01  15.06.2014, 19:59

hä?

das ist ok und für das Amt ohne Belang

ebayjunkie23 
Fragesteller
 15.06.2014, 19:49

also nur Sachen des alltäglichen Gebrauchs ja? Davon rede ich...Hauptsächlich Kleidung, oder mal einen Toaster, etwas für die Küche etc