Was kann ich als Schüler/Student tun wenn Eltern keinen Unterhalt zahlen wollen?

6 Antworten

 Aber ein Schüler kann kein Hartz4 beantragen

Das stimmt SO nicht. Natürlich können auch Schüler ALGII beantragen, ( § 7 SGB II ) wenn sie nirgend wo anders Geld herbekommen. Das kann man ab dem 15. Lebensjahr. Man braucht noch nicht einmal selbst seinen Unterhalt einzuklagen. Das Jobcenter kann Unterhaltsansprüche auf sich überleiten und dann selbst versuchen, das gezahlte ALGII bei den Eltern zurück zu holen.

Wenn Du schon volljährig bist, ist die richtige Anlaufstelle für Dich eine Jugendberatungsstelle. Das Jugendamt würde Dich wieder wegschicken, wenn Du nicht schon vor dem 18. Geburtstag Hilfe von denen bekommen hast.

Das Jugendamt würde mich wieder wegschicken weil ich nicht vor meinem 18. Geburtstag dort war?
Bafög-Amt hat mich ans Jugendamt verwiesen...

@HEiskalt

Ja, das ist tatsächlich so. Hilfe für junge Volljährige gibt's nur in Ausnahmefällen.

Dass Dich das BAföG-Amt ans Jugendamt verwiesen hat, kann eigentlich nur an der Unkenntnis des entsprechenden Sachbearbeiters liegen. Denn Jugendämter zahlen keinen Lebensunterhalt und setzen für Volljährige auch keine Unterhaltsforderungen durch.

wenn du mit deinen Eltern nicht mehr zurechtkommst gehst du zum Jugendamt und lässt dich dort beraten - vor allem wenn du noch dein Abitur machst also noch zur Schule gehst - dann kannst du Unterhalt von deinen Eltern einklagen. Sind ca. 650 Euro. Darin inbegriffen ist das Kindergeld was dir zu 100% ausgezahlt werden muss. Aber lass es dir gesagt sein: mit den 650 Euro wirds knapp mit Leben, ohne WG beinahe unmöglich.

Dann beantragt er "Ergänzende Hilfen" beim Jobcenter. Problem solved. :)

Sehr gute Antwort! Werde morgen zum Jugendamt gehen. Falls es dich interessiert meine Eltern verlangen 250€ Warmmiete, behalten das Kindergeld obwohl sie keine Ausgaben für mich haben, Essen, Kleidunf, Möbel muss ich komplett selbst finanzieren, eben gleiche wie in einer WG, keinerlei Unterstützung da ich Miete gezahlt habe und wie gesagt getrennte Kühlschrankfächer. Kannst dir sicherlich vorstellen, die Aussicht auf670€ klingen da alles andere als "wenig". 670€ wären für mich Luxus pur :) nochmal danke für die sehr kompetente Antwort

http://www.studentenwerke.de/de/node/991

Wende Dich dann wenn die von Dir genannten Fakten nachweisbar sind an die "kostenlose" Rechtsberatung des Amtsgerichts. Verlange nach Prüfung Prozesskostenhilfe. Nimm einen Anwalt der sicher die Anspruchsberechtigten vertritt. 

an die "kostenlose" Rechtsberatung des Amtsgerichts

Die gibt es aber auch nur in Bremen und Hamburg^^

@skyfly71

Nee, an jedem Amtsgericht

@skyfly71

Wie ich Besserwisser liebe ...

Er kann einen Antrag auf Rechtsberatung stellen und wenn er mittellos ist, muss er dafür wenig bzw. nichts zahlen. :)

„Hiermit beantrage ich Vorleistung gemäß BAföG § 51, Absatz 2“, ..

das gibst Du beim  beim BAföG-Amt  ab

Vorleistung wird mit dem  Vorbehalt der Rückforderung gewährt.,also falls jemand falsche Angaben gemacht hat  muss der dann das erhaltene Geld zurückgezahen

Hi,

mit über 18 musst du dir den Unterhalt einklagen.