Hartz 4 und Geschenkte haushalts sachen verkauf!

7 Antworten

Da wärst schön blöd wenn du das angeben würdest. Die würden dir das fast komplett verrechnen! Das Finanzamt hat damit gar nix am Hut und das Amt muss das gar nicht erst wissen. Du machst das ja nicht gewerblich und regelmäßig. Kannst ja auch so tun als hättest du das Zeug schon gehabt. Denn wenn du Sachen aus deinem Haushalt verkaufst können die gar nix sagen. Das sind ja Werte die du eh schon hattest. Auch ein Hartz4 Empfänger darf seine alten Sachen bei ebay verkaufen. Muss ja keiner wissen dass du die Sachen geschenkt bekommen hast. Ich hab das auch mehrmals gemacht als ich noch im H4 war. Mal ein altes Sofa verkauft, mal ein altes Besteck, mal nen Hähnchengrill der mir geschenkt wurde. Hat nie einer erfahren und wird auch nie einer erfahren. Und selbst wenn: Ich hab nur meine alten Dinge verkauft die ich nicht mehr brauchte. Und DAS ist erlaubt.

Der Hinzuverdienst darf im Rahmen des Freibetrages i.H.v. 100 Euro pro Monat anrechnungsfrei verdient werden.

Alles, was darüber hinaus geht, wird auf den Regelsatz angerechnet. Das heißt, wenn 500 Euro in einem einzigen Monat eingenommen werden, dann sinkt der Anspruch für Regelsatz + KdU (Kosten der Unterkunft) um 400 Euro. Bei einem Single wären das also einmal der komplette regelsatz i.H.v. 389 Euro und dazu noch 11 Euro weniger Miete, die überwiesen wird.

Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Alg_2#Anrechnung_von_Einkommen

GerneAntworten  08.02.2014, 17:35

Ich kann Deine Auffassung überhaupt nicht teilen. Du leitest hier vollkommen falsche Bezüge ab.

@kluetje hat hier wohl mehr den "Treffer" gelandet.

Du beziehst Dich auf ein Zusatzeinkommen. Also "einen Zusatzverdienst" , aber die Frage war doch eine ganz andere...

skillz47  08.02.2014, 18:43
@GerneAntworten

Bigabu möchte einen "einmaligen Verkauf" starten aus Sachen, die ihm/ihr zuvor geschenkt wurden. Aus dem Verkauf werden Einnahmen erzielt, und die sind dem Jobcenter zu melden. Bei der Anrechnung ist der Freibetrag zu berücksichtigen.

Für mich ist das eindeutig.

Streng ökonomisch genommen ist das Geschenkte (und damit auch der Verkauf) auf deiner Seite Einkommen, da es einen Wertezufluss für dich darstellt.
Exakt ist es sogar einmaliges Einkommen, auf das du keinen nennenswerten Freibetrag außer ggf.der Versicherungspauschale in Höhe von 30€ pro Anrechnungsmonat hast.
Allerdings wird das Amt kaum nachweisen können, dass diese Dinge nicht schon dir und damit zu deinem Vermögen gehörten bzw. das Sachgeschenkt ist von der Anrechnung ohnehin befreit.
Gehen wir also von Vermögen aus. Damit stellt der Verkauf eine Vermögensumwandlung dar, die zwar geundsätzlich problemlos möglich, aber dennoch leistungsrechtlich eine diffizile Angelegenheit darstellt, denn die Qualität des Vermögens ändert sich von privilegiert (normaler Hausrat ist privilegiert und unterliegt nicht den Vermögensfreibeträgen), während für Geld die ganz normale Freibetragsregelung gilt.

Daher solltest du den Verkauf mitteilen; das Geschenk würde ich nicht an die große Glocke hängen, sondern einfach sagen, dass DU Keller & Wohnung ausgemistet hast.

Was soll das finanzamt dazu sagen?? Du bist doch nicht Selbstständig. Das Amt, na ja, rein "Theoretisch" müßtest du es melden.

Klar darfst Du das. Du musst es ja nicht dem Jobcenter erzählen. Das Finanzamt ist nur für gewerbliche Verkäufer zuständig.