Als freischaffender Musiker anmelden? Was beachten?

3 Antworten

1. Bei der Steuererklärung/-veranlagung, bekommst Du keine Ausgaben erstattet, sondern kannst Ausgaben, die Du hattest von den Einnahmen abziehen.

2. Bei 250,- Euro im Jahr, kannst Du es auch lassen Dich anzumelden. Bis 410,- Euro sind sogar Nebeneinkünfte zu einer Haupttätigkeit steuerfrei. Wenn es die einzigen Einnahmen sind, wird sich kein Finanzbeamter damit beschäftigen.

3. Du machst je auch keine Gewinne, denn mit 250,- Euro Einnahmen im Jahr, kannst Du nicht einmal die Kosten für Dein Instrument decken. Ausserdem hast Du noch Kosten um zum Auftritt zu kommen.

4. Melde Dich hier wieder, wenn Deine Einnahmen 8.000,- Euro überschreiten, oder wenn Du die Musikeinnahmen, neben einer Haupttätigkeit hast.

in anderen Foren wird dann auf GVL sowie KSK verwiesen. Künstler-Sozialkasse sowie Gesellschaft zur Veröffentlichung der Leistungsschutzrechte bzw. Gema.

Bei einem Gewerbe mit Minderjährigkeit müßte das Vormundschaftsgericht zustimmen. Aber 250 € pro Jahr sind ja eher Taschengeld. Es gibt sonst bei der Steuererklärung "sonstige Einkünfte" bei kleinen Beträgen. Das kann man als Azubi (der Du evtl. bist) ja angeben.

Da schreibst Du einfach Gage 50 € für Auftritt am xx.xx. als Einnahme für die Steuer

ich würde gerne mein Hobby, die Musik, anmelden 

Wovon redest du, bzw. wo willst du das anmelden? Meinst du vielleicht das Finanzamt; GEMA oder sonstiges?

Tilton 
Fragesteller
 24.05.2015, 12:01

da steht als freischaffender künstler, also beim finanzamt

chanfan  24.05.2015, 12:05
@Tilton

Lesen kann ich auch. Aber es wäre ja nicht verkehrt wenn du das in deiner Frage genauer hin schreibst. Du kannst doch nicht erwarten, das dir jemand für sämtliche Varianten oder Möglichkeiten eine Antwort gibt? 

Um deine Frage kurz zu beantworten: Frag´direkt bei deinem Finanzamt nach. Die werden dir genau sagen ob du das darfst, oder ob du ggf. einen Erziehungsberechtigten brauchst, der für dich den notwendigen Papierkram macht. (Da du noch nicht Volljährig bist.)