Als Freischaffender Künstler Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Du musst keine Gewerbesteuern zahlen. Als Künstler ist man Freiberufler, wie Architekt, Apotheker, Anwalt, Arzt, Steuerberater..Lediglich Umsatzsteuer ist abzuführen (leider nicht mehr die vergünstigte seit 2014). Dafür kannst Du absetzen, was mit deiner Arbeit zu tun hat. Es gibt jedoch eine Mindestumsatzgrenze, glaube ich, sonst fällst du unter den "Hobbyparagraphen".

Eine gewerbliche Tätigkeit liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit
Die Tätigkeit ist erlaubt
Sie ist auf die Gewinnerzielung ausgerichtet
Sie ist auf Dauer angelegt

Quelle: www.gruenderlexikon.de

Künstler und andere freischaffende Berufe sind davon ausgenommen. Bitte immer alles beachten und nicht nur ein paar Zeilen. :-)

@priesterlein

Der hier Fragende ist aber auch gewerblich tätig. Also kann man nicht nur vom Künstler reden.... Er muss auch ein Gewerbe anmelden. Und da gibt es keine Grenzen.

Du zeichnest Drucke? Zumindest musst du eine selbständige Tätigkeit anmelden. wenn du zudem mit eingekauften Waren handelst, also wenn du die Drucke gar nicht selber druckst, wird faktisch ein Gewerbe fällig.

Wenn du einen Namen wählst, musst du darauf achten, dass er in keinem Konflikt zu einem schon genutzten Namen steht. Solche Namen sind praktisch geschützt, solange man sie verwendet.

Ich zeichne Bilder. Manchmal drucke ich davon dann 3 Stück nochmals aus und verkaufe diese dann. Vielen Dank für deine Antwort! Jetzt weis ich wenigstens, ab wann es angemeldet werden muss. 

@Wolkenkratzerin

Das klingt für mich nicht nach einer Gewerbepflicht, aber danach, dass man das als selbständige Tätigkeit anmelden sollte. Diese Anmeldung erfolgt beim Finanzamt auf vorhandenen Formularen.

@Wolkenkratzerin

Manchmal drucke ich davon dann 3 Stück nochmals aus und verkaufe diese dann.

Das ist dann schon Gewerbe !