Freelancer bei fiverr und co. - Gewerbe anmelden?

5 Antworten

Man muss kein Gewerbe beim Finanzamt anmelden. Das erledigt man beim Gewerbeamt. Einkommensteuergesetz und Gewerbeordnung haben nichts miteinander zu tun.

Zunächst einmal ist die Familienversicherung für stellenlose ohne Einkommen bis zum 23. LJ möglich, während einer Ausbildung ohne Einkommen bis zum 25. LJ.

Wenn deine Einnahmen aus der Gewerbetätigkeit 435 € im Monat übersteigen, ist die Familienversicherung nicht mehr möglich. Dann musst du als freiwillig Versicherter Beiträge zahlen (mit dem Grundfreibetrag von 8820 für 2017 bzw. 9000 für 2018 hat das nichts zu tun.

Die KK prüft, ob du hauptberuflich selbständig bist. Das ist abhängig vom zeitlichen Aufwand (>20 Std. pro Woche) und dem Einkommen. Danach erfolgt die Beitragseinstufung. Als nicht hauptberuflich Selbständiger zahlst du mindestens 180 € monatlich, als Selbständiger ca. 400 €, in der "begünstigten" Einstufung (z.B. mit Gründungszuschuss) ca. 280 €.

Diese Mindesteinstufungen sind gesetzlich vorgegeben. Wenn du mehr als monatlich 2283,70 € (bzw. 1522,50 € in der begünstigten Einstufung) verdienst, zahlst du mehr.

Die Anmeldung des Gewerbes ist unabhängig vom Einkommen, aber Voraussetzung selbständig tätig zu sein.

Da du ein Gewerbe ausübst musst Du das auch anmelden!

Es ist erschreckend, wie unbedarft du mit den Begriffen Gewerbe, Musiker, Freelancer und Freiberufler um dich schmeißt, obwohl die kaum etwas gemeinsam haben !

  • Freiberufler sind niemals Gewerbetreibende. Das sind bestimmte Katalogberufe, wie z.B. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, medizinische Berufe. Mit den von dir beschriebenen Tätigkeiten bist du ganz sicher kein Freiberufler.
  • Musiker betreiben auch kein Gewerbe. Sie sind Künstler. Wenn du das regelmäßig machst, musst du dich als Künstler beim Finanzamt anmelden.
  • Freelancer sind freie Mitarbeiter, die selber selbständig sind, ob Subunternehmer.
  • Deine Pläne für fiverr und co. sind eindeutig Gewerbe und müssten beim Gewerbeamt angemeldet werden. Das hat mit Steuern noch gar nichts zu tun, außer das das GA das FA über deine Gewerbeanmeldung informiert.
  • Jeder Gewerbetreibende muss eine Einkommensteuererklärung mit (mind.) Einnahme-Überschuss-Rechnung abgeben. Daraus ergibt sich dann, ob Steuern zu zahlen sind oder nicht.
  • Solange deine Gewinne im Monat nicht 435 € übersteigen und du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest, bleibst du in der Familienversicherung.