Freischaffender Künstler - Kleingewerbe anmelden?

3 Antworten

es gibt kein "Kleingewerbe" - es gibt nur eine Gewerbeanmeldung

freischaffende Künstler müssen kein Gewerbe anmelden

die Einnahmen müssen aber so oder so versteuert werden ... es muss mindesrens eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung geführt werden (es entstehen schließlich auch Kosten - Einkauf von Farben, Abdeckfolie, Pinsel etc. pp,)

über die Steuerkarte in Form einer Rechnung abgewickelt.

was genau meinst du damit? Was für eine Steuerkarte? Die alte Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, das läuft seit einigen Jahren elektronisch und wenn du selbständig bist und eine Rechnung schreibst musst du die Einkünfte in der Steuererklärung erklären und die selbständige Tätigkeit vorher beim Finanzamt anzeigen.

als selbständiger Künstler hättest du übrigens idr Einkünfte aus selbständiger Arbeit und nicht aus Gewerbebetrieb. Aber das nur als deteil am Rande das in deinem Fall letztendlich keinen großen Unterschied macht.
am besten gehst du zu einem Steuerberater.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Ein Künstler muss kein Gewerbe anmelden.

Eine "Steuerkarte" gibt es nicht. Es gab nur eine Lohnsteuerkarte. Die gibt es nicht mehr und spielte hier auch keine Rolle, weil er selbständig ist.

Die Behörde erzählt grotesken Unsinn.

frodobeutlin100  14.04.2022, 08:49

das war die Anzeigenannahme der Zeitung - keine Behörde ....