Als Freiberufler Gewerbeanmeldung umgehen (Definition: Wordpress Anpasser / "Webdesigner")

5 Antworten

Wenn Du's als künstlerische Tätigkeit deklarieren kannst...

ie Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oftmals schwierig, da auch die freiberufliche Tätigkeit in der Regel mit einer Erwerbsabsicht verbunden ist. Viele Tätigkeiten haben sowohl Merkmale der freiberuflichen Tätigkeit als auch des Gewerbes.

In diesen Fällen ist das ausschlaggebende Abgrenzungskriterium die geistige und schöpferische Arbeit, die bei einer freiberuflichen Tätigkeit im Vordergrund steht. Nach Paragraph 18 Einkommensteuergesetz fallen insbesondere selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten in die Freiberuflichkeit.

Zu den freien Berufen zählen traditionell Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und den Katalogberufen ähnliche Berufe.

Freiberufler unterliegen nicht der Pflicht zur Anmeldung beim Gewerbeamt. Sie beantragen die Vergabe einer Steuernummer direkt beim Finanzamt. Sie unterliegen nicht der Gewerbesteuer.

Dürft also schwierig werden OHNE Gewerbeanmeldung dem Finanzamt deine Kunst als Kunst zu verkaufen.

Verwechselst Du eventuell die Bedeutung von "Freier Beruf" und "freier Mitarbeiter"? Ein Freelancer ist je nach Tätigkeit und Einbindung in den Betrieb des Auftraggebers ein Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibender. Eine "legitime" Bezeichnung wäre ganz allgemein "Designer (und verwandte Tätigkeiten)". Der Begriff ist nicht geschützt und deckt die Felder Webdesign, Printdesign usw. problemlos mit ab. Allerdings bist Du damit kein "Freiberufler", kannst aber selbstständig tätig werden und Interessenten eine "freie Mitarbeit" anbieten.

kujulian 
Fragesteller
 06.11.2014, 12:38

Nein eigentlich nicht... Und ein "Designer" ist ein Freiberufler... Ist eins zu eins so im Gesetz unter künstlerische Berufe aufgeführt..

Zyogen  06.11.2014, 12:47
@kujulian

http://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/BJNR007050981.html

§ 2: "Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt."

Nicht die Bezeichnung macht Dich zum Künstler, sondern einzig und allein Dein Werk. Ich wage es zu bezweifeln, daß Du "Gebrauchsdesign" (Briefköpfe, Logos, Visitenkarten, Farbschemata für Websites etc.) irgend jemandem als "Kunst" verkaufen kannst.

Naja, du meldest ein ganz normales Gewerbe an - wieso willst du Freiberufler sein? Das du als "Künstler" pro Auftrag in die Künstlerkasse einzahlen musst, ist dir bewußt?

kujulian 
Fragesteller
 06.11.2014, 12:41

Ja aber steuerliche Abgaben sind ein Unterschied zu versicherungspflichtigen Einlagen... Als Gewerbetreibender zahl ich 20 für die Anmeldung, muss den Kunden zwecks Steuerpflicht hinterherrennen, wenn einer nicht zahlt muss ich aufs Finanzamt, wird gehandelt am angesetzten Preis während des Projekts muss ich das anmelden etc.

Es schränkt mich in meiner Tätigkeit einfach ein. Meine Angebot ist sehr günstig und mir macht es Spaß kreativ zu sein. Es ist eher ein erweitertes Hobby im kleinen Kundenkreis. Mehr als 200-500Euro Max. im Monat ist da eh nicht drin.

Skibomor  06.11.2014, 12:49
@kujulian

Richtig sind nur die 20 Euro, die sind ja wohl verschmerzbar. Ansonsten gibst Du am Jahresende eine EÜR (kannst Du per Excel selbst erstellen, Anleitungen gibts im Netz) beim FA ab. Da kannst Du sogar noch Deine beruflich bedingten Ausgaben absetzen und bleibst bei 500 Euro/Monat garantiert steuerfrei. Hinterherrennen musst Du niemandem; da bist Du sicher falsch informiert.

kujulian 
Fragesteller
 07.11.2014, 12:07
@Skibomor
  • Zwangsmitgliedschaft bei der IHK die mich auch noch Kohle kostet?!
Skibomor  06.11.2014, 12:43

Falsch! Künstler müssen NICHT in die KSK einzahlen. Einzahlen müssen die Auftraggeber von Künstlern.

PatrickLassan  06.11.2014, 12:52
@Skibomor
Als Gewerbetreibender zahl ich 20 für die Anmeldung,

Eine wirklich riesige Investition.

muss den Kunden zwecks Steuerpflicht hinterherrennen, wenn einer nicht zahlt muss ich aufs Finanzamt

Wie kommst du eigentlich auf so etwas? Sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Umsatzsteuer macht das deutsche Steuerrecht keinen großen Unterschied zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit.

kujulian 
Fragesteller
 07.11.2014, 12:08
@PatrickLassan

+Zwangsmitgliedschaft bei der IHK die mich auch noch Kohle kostet?!

Was ist denn in Deiner Welt der Unterschied zwischen Freiberufler und freelancer?

Meinem Verständnis nach bist Du ganz klar Gewebetreibender. Die FA-Mitarbeiter sind ja nun auch nicht auf der Brennsuppn dahergeschwommen und haben ja nun auch Hunderte von vergleichbaren Selbständigen als "Kunden".

Wenn Du Deinen Schwerpunkt verlagerst auf Fotografie, sieht die Sache anders aus. Vielleicht ist das ein Weg?!