Einkommensteuer als befristeter freiberuflicher Illustrator?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Dabei werden alle Einkünfte, die in einem Kalenderjahr bezogen werden zusammengerechnet. In dem Beispiel werden also die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit am Jahresende addiert. Davon werden dann noch weitere Positionen abgesetzt (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden). So erhält man das "zu versteuernde Einkommen". Wenn dieses den Betrag von 8652 Euro (2016) übersteigt, wird eine Einkommensteuer fällig.

Wenn man in einem Jahr neben dem Arbeitslohn noch Nebeneinkünfte erzielt, von denen kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, wenn der Gewinn aus dieser Nebenbeschäftigung höher als 410 € gewesen ist. Dafür erstellst Du zu einen eine Übersicht über die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (die Anlage EÜR kann - muss aber nicht zwingend dafür verwendet werden) um so den Gewinn aus selbständiger Arbeit festzustellen. Diesen überträgst Du dann in die Anlage S. Da der Gewinn laut deinen Aussagen wohl nicht so hoch ausfallen wird, ist es nicht nötig Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten.

Eine kurze Mitteilung gegenüber dem Finanzamt, dass Du eine selbständige Arbeit aufgenommen hast, ist aber auf jeden Fall sinnvoll. Du erhältst dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Den füllst Du aus und sendest ihn zurück - da bist du auf der sicheren Seite. Eine Gewerbeanmeldung erscheint mir auch nicht nötig, da es sich bei der Illustration um eine künstlerische Tätigkeit i.S. § 18 Abs. 1 EStG handelt.

Worüber du dir auch Gedanken machen solltest ist ggf. die Umsatzsteuer. Umsätze, die die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten (hier bezogen auf das Urheberrecht, da Dein Auftraggeber die Illustrationen ja bestimmt weiter verwenden möchte), die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben, unterliegen dem ermäßigtem Steuersatz von 7%. Diese müsstest Du berechnen oder du wendest die Kleinunternehmerregelung an (bei Umsätzen bis 17.500 Euro). Da du nur 2 Monate selbständig bist, ist die Kleinunternehmerregelung sicher die einfachste Option. Wenn Du aber eventuell doch über einen längeren Zeitraum als Freelancer tätig sein solltest, könnte es sinnvoll sein über die Option als regelbesteuerter Unternehmer nachzudenken, da du ja ein Unternehmen als Auftraggeber hast und damit dann selbst vorsteuerabzugsberechtigt wärst. Dies solltest Du dann aber, wenn der Fall eintreten sollte, mit einem Steuerberater abklären, was dann die beste Alternative ist.





YueYuki 
Fragesteller
 02.01.2016, 17:49

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort, das hat auf jeden Fall schon mal einige meiner Fragen geklärt! Wenn es in Ordnung ist hätte ich noch ein paar Folgefragen:

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Dabei werden alle Einkünfte, die in einem Kalenderjahr bezogen werden zusammengerechnet. In dem Beispiel werden also die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit am Jahresende addiert. Davon werden dann noch weitere Positionen abgesetzt (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Spenden). So erhält man das "zu versteuernde Einkommen". Wenn dieses den Betrag von 8652 Euro (2016) übersteigt, wird eine Einkommensteuer fällig. 

Wenn das ganze Einkommen des Jahres zusammengerechnet wird, könnte es dann sein, dass ich letzten Endes sogar Verlust mache durch die kurze freiberuflichen Tätigkeit, selbst wenn ich da nicht viel verdiene? Oder muss ich mir da keine Sorgen machen (ich gehe davon aus, dass ich für 1-2 Monate höchstens 4000 € verdienen werde).

Diese müsstest Du berechnen oder du wendest die Kleinunternehmerregelung an (bei Umsätzen bis 17.500 Euro). Da du nur 2 Monate selbständig bist, ist die Kleinunternehmerregelung sicher die einfachste Option.

Ich habe recherchiert, dass diese Kleinunternehmerregelung im Fragebogen des Finanzamtes auftauchen wird. Soweit ich das verstanden habe muss ich dann also nur angeben, dass ich von dieser Anspruch machen muss und dann fällt dieser Betrag weg, solange es bei dieser kurzen Tätigkeit als Freiberufler bleibt? Sehe ich das so richtig oder muss ich noch mehr beachten?

Ich hoffe die Fragen sind nicht lästig! Vielen Dank nochmal bis hierhin.

Steuerbaer  02.01.2016, 17:59
@YueYuki
Wenn das ganze Einkommen des Jahres zusammengerechnet wird, könnte es dann sein, dass ich letzten Endes sogar Verlust mache durch die kurze freiberuflichen Tätigkeit, selbst wenn ich da nicht viel verdiene? Oder muss ich mir da keine Sorgen machen (ich gehe davon aus, dass ich für
1-2 Monate höchstens 4000 € verdienen werde).

Wenn der Gewinn bei ungefähr 4000 € liegt kommt es auf die Höhe der anderen Einkünfte an. Der Eingangsteuersatz liegt bei ca 14 %, der Spitzensteuersatz bei 45 %. Je nach Einkommen wird also ein Anteil zwischen 14 und 45 % von dem Gewinn abgezogen.

Ich habe recherchiert, dass diese Kleinunternehmerregelung im Fragebogen
des Finanzamtes auftauchen wird. Soweit ich das verstanden habe muss
ich dann also nur angeben, dass ich von dieser Anspruch machen muss und
dann fällt dieser Betrag weg, solange es bei dieser kurzen Tätigkeit als
Freiberufler bleibt? Sehe ich das so richtig oder muss ich noch mehr
beachten?

Exakt richtig. Das wird auch mit beim Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erfragt.

wenn du über 8,5k im jahr einkommen generierst, alles gesamt, wirst du steuerpflichtig, egal, wielange du dafür arbeitest

zb du machst in den 2 monaten freelancer 4k und wirst dann noch 6 mon für 3k brutto eingestellt. versteuerst du natürlich

6x3+4k!!!! in dem jahr

YueYuki 
Fragesteller
 02.01.2016, 16:48

Alles klar, das bedeutet also, dass meine Arbeit als Freelancer steuermäßig nicht von der Arbeit in einer Agentur getrennt wird? Schließlich wird mein Arbeitgeber dann die Steuern für mich zahlen, deshalb verwundert mich das etwas. Ich dachte es würde nur darauf ankommen, was ich als Freelancer verdiene.

JesusAckbar  02.01.2016, 16:49
@YueYuki

nein, einkommen ist alles, was in dem jahr reinkommt


wenn du jetzt noch 30,000 miete bekommen hättest, weil du wohnungen geerbt hättest, würde das noch dazu addiert

wenn du abends hühnersuppe aus deiner wohnung verkaufst, der gewinn auch

unter umständen macht sich das erst beim abschluss bemerkbar und du musst nachzahlen oder bekommst wieder

Im Internet habe ich diverse Dinge gelesen, darunter, dass die
Einkommenssteuer erst ab einem Betrag von rund 8500 € Gewinn im Jahr
fällig wird.

Nicht der Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen ist relevant. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 8.652,- € (2016) für Ledige.

Bedeutet das, dass ich keine Einkommenssteuer oder generell gar keine Steuer berechnen muss?

Als Angestellter ist dein Arbeitgeber für die korrekte Abführung der Lohnsteuer verantwortlich. Deine Aufgabe ist es ihm dies durch Vorlage der Steuer-ID zu ermöglich (Minijob braucht keine). Die einbehaltene Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die geschuldete Einkommensteuerlast.

Als Selbständiger zieht dir niemand was ab. Du bist für das Erklären und Abführen der Steuern selbst verantwortlich. Reicht der Lohnsteuerabzug deiner Anstellung nicht aus deine Steuerschuld zu decken, müsstest du nachzahlen, ansonsten gibt es ggf. eine Erstattung.

Die Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung ist für dich verpflichtend.

Mit wem rechnest du in der Selbständigkeit ab und welche Umsätze schätzt du?

Da ich mich da gar nicht auskenne hoffe ich, dass mir jemand weiter
helfen kann und mir sagen kann was ich alles machen/beachten muss.

Als Selbständiger hast du Buchführungspflichten. Alles sammeln und auflisten was an Umsatz rein kommt und vor allem in deinem Interesse die Betriebsausgaben erfassen. Betriebsausgaben, die du nicht belegen kannst werden nicht berücksichtigt.

YueYuki 
Fragesteller
 02.01.2016, 17:24

Nicht der Gewinn, sondern das zu versteuernde Einkommen ist relevant. Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 8.652,- € (2016) für Ledige.

Danke, das meinte ich. Da ich vermutlich kaum Ausgaben haben werde habe ich nicht genau auf die Formulierung geachtet. :)

Mit wem rechnest du in der Selbständigkeit ab und welche Umsätze schätzt du?

Bin mir leider nicht sicher, was mit "wem" gemeint ist (meinem Arbeitgeber?), aber ich erwarte für die 1-2 Monate einen Umsatz von allerhöchstens 4000 €, es besteht aber auch die Möglichkeit dass es um einiges weniger wird.

Danke für die bisherige Antwort.

kevin1905  02.01.2016, 17:32
@YueYuki

Bin mir leider nicht sicher, was mit "wem" gemeint ist

Irgendjemandem stellst du ja eine Rechnung und erhälst dafür z.B. ein Honorar.