Als einziger in der Firma kein Weihnachtsgeld bekommen, ist das rechtens?

15 Antworten

Was Du meinst ist der "Arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz".

Was sagt denn Dein AG zur Verweigerung des Weihnachtsgeldes? Frag ihn doch mal nach der rechtlichen Grundlage.

Der AG darf die Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht einem einzelnen Mitarbeiter verweigern, wenn sonst alle AN Weihnachtsgeld bekommen.

https://spielraum.xing.com/2015/11/weihnachtsgeld-leistungspraemien-benachteiligung-ist-unzulaessig/

Sofern nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung vom Arbeitgeber. Niemand hat Anspruch darauf welches zu bekommen, es sei denn es steht im Arbeitsvertrag, dass man Weihnachtsgeld bekommt.

Familiengerd  05.12.2016, 12:41

Die Antwort ist so schlicht falsch!

Auch wenn im Arbeitsvertrag zum Weihnachtsgeld vereinbart ist, kann ein Rechtsanspruch bestehen nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, betrieblicher Übung, arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz und aufgrund des Diskriminierungsverbots nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz AGG und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG.

Messkreisfehler  06.12.2016, 04:57
@Familiengerd

Schlicht falsch ist die Antwort nicht!

Wenn nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, betrieblicher Übung, arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz und aufgrund des Diskriminierungsverbots nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz AGG und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG kein Weihnachtsgeld zu zahlen ist, DANN ist die Aussage von timdegu vollkommen richtig!

Die Welt ist nicht nur schwarz/weiß, man hört munkeln, dass es auch Grautöne geben soll...

Familiengerd  06.12.2016, 12:26
@Messkreisfehler

Was soll denn der Unfug jetzt!

Wenn es in der Antwort heißt: "Niemand hat Anspruch darauf welches zu bekommen, es sei denn es steht im Arbeitsvertrag, dass man Weihnachtsgeld bekommt.", dann ist das schlicht falsch!

Deine Argumentation ist ja nun völlig verquer!

Wenn nach [...] kein Weihnachtsgeld zu zahlen ist, DANN ist die Aussage von timdegu vollkommen richtig!

Und wenn der Betreib nicht mehr besteht, dann ist die Aussage auch richtig ... Und wenn es keine Weihnacht gibt, dann auch ... Und wenn es gesetzlich verboten wird, auch ... Und wenn, und wenn, und wenn ...

Deine ganze Erwiderung ist bezüglich meines Kommentars einfach nur völliger Unsinn!

Und ich weiß übrigens, dass die Welt auch Grautöne hat (von der Farbigkeit einmal ganz abgesehen), wogegen Du das dann ja wohl nur vom "Munkeln" her vermutest - wobei mir der Sinn Deiner "Weisheit" in diesem Zusammenhang völlig rätselhaft ist. 

Ja, dass ist rechtens, wenn die Zahlung nicht in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt ist. Nur so hast du Anspruch auf eine Sonderzahlung. Diese Zahlung hat nichts mit dem Gleichbehandlungsgesetz zu tun. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)– umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetzgenannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischenHerkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identitätverhindern und beseitigen soll“. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Mit seinem Inkrafttreten wurde das Beschäftigtenschutzgesetz abgelöst.

Kommt darauf an. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen, das macht er komplett freiwillig. Je nachdem ob bei euch das Weihnachtsgeld auch noch an Bedingungen geknüpft ist, kann das schon so sein das du als einziger keins bekommst.

Kennst du die Gründe dahinter?

Familiengerd  05.12.2016, 12:46

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen, das macht er komplett freiwillig.

Das macht der Arbeitgeber nur dann "komplett freiwillig", wenn kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers aufgrund von Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Betriebsordnung, betrieblicher Übung, arbeitsrechtlichem Gleichbehandlungsgrundsatz und aufgrund des Diskriminierungsverbots nach dem Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz AGG und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG besteht.

"Freiwillig" ist es nur insofern, als es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist!

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Vielleicht bist du erst seit Kurzem in der Firma? Dann hast du noch keinen "Anspruch". Oder du bist aufgrund deiner Tätigkeit ausgeschlossen? Möglich ist alles und es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld.