Arbeitgeber verweigert Lohnauszahlung und rechnet mit Lohnsteuerklasse 6 ab

6 Antworten

Wenn Deine Angaben stimmen, handelt es sich um einen eklatanten Fehler der Abrechnungsstelle.

° Die Steuerklasse 6 darf nur in folgenden Fällen abgerechnet werden:

  • Bei Vorliegen eines zweiten Arbeitsverhältnisses (die "normale" Steuerklasse wird beim Hauptarbeitgeber abgerechnet), oder

  • Bei schuldhafter Nichtvorlage der Steuermerkmale durch den Arbeitnehmer.

° Wenn zuvor mit der richtigen Lohnsteuerklasse abgerechnet worden ist, hätte wegen des (ominösen) Abhandenkommens der Steuer-ID gar nicht erst die LSt-klasse 6 ins Abrechnungssystem gebracht werden dürfen. Dies hätte man mit dem Arbeitnehmer - notfalls direkt mit dem Finanzamt- klären müssen ==> ein Anruf hätte genügt !!!

° Selbst wenn durch eine Rückrechnung auf den Monat Januar 2014 eine Überzahlung der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu Stande gekommen wäre, hätte man nur so viel einbehalten dürfen, wie es der Fall gewesen wäre, wenn eine Pfändung vorgelegen hätte, d.h. man hätte die Grenzen der Pfändungstabelle (den unpfändbaren Betrag) berücksichtigen müssen.

° Daraus folgt selbstverständlich, dass ein Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von mindestens 80% bis 90 % des hochgerechneten "normalen" Auszahlungsbetrages vorliegt.

Fazit: Ich würde die Abrechnungsstelle mit den vorgenannten Fakten konfrontieren und eine sofortige Anweisung zu Gunsten meines Bankkontos fordern. Sollten sich die Damen und Herren Abrechner weigern, würde ich auf direktem Weg zur Geschäftsleitung gehen und den Fall dort vortragen.

Solltest Du dort auch auf Unverständnis stoßen, melde Dich hier wieder in diesem Thread. Dann sehen wir weiter...

Viel Erfolg wünscht Dir

@Nightstick

Vielen Dank, für die lange Antwort. Ich habe bereits alle Abteilungen, die etwas mit dem Personalwesen zu tun haben, abgeklappert. Das Problem in dieser Firma ist, dass sie so groß ist, man nur in der Hotline hängt und sich keiner zuständig fühlt. Ich denke langsam, dass das der Grund ist, warum sie mich auf nächsten Monat vertrösten. Der Einfachheit halber! Ich werde diese Woche tatsächlich zum Arbeitsgericht gehen und dort nachfragen.

@kletteraffe123

Genau das würde ich nicht machen - so etwas klärt man in der Form, wie ich es beschrieben hatte!

Das, was Du vorhast, nennt man "mit Kanonen auf Spatzen schießen", und ist dazu geeignet, das (bereits angeknackste) Vertrauensverhältnis weiter in den Abgrund zu treiben. Das kannst Du allenfalls tun, wenn Du das Unternehmen sowieso verlassen willst bzw. schon etwas Neues hast...

Dumme frage, hast Du eventuell einen Nebenjob ?

Weil klingt für mich nach dem normalen Elstar Wahnsinn, hatte vor ca. einem Jahr das gleiche Problem mit einem Mitarbeiter auf 450 € Basis, der hauptberuflich tätig war, der hatte plötzlich die 1 auf seinem Minijob und auf dem Hauptjob die 6.

Du solltest also beim Finanzamt aufschlagen und dort mal antrommeln und Dir die richtige Lohnsteuerklasse bescheinigen lassen, damit dann zum Hauptarbeitgeber, danach sollte es sich wieder einspielen.

Dir wird dein Lohn doch überhaupt nicht verwehrt. Du kriegst diesen doch später...

Allerdings ist das schon ein toller Arbeitgeber... Er hätte die Forderung ja zumindest splitten können... Oder wie denkt er, sollst du Miete und co bezahlen?

Klingt nach einem tollen Personalbüro...

Am besten ist, wenn du dich hier mal an die Gewerkschaft oder einen Anwalt wendest.

Danke, für die Antwort. Mein Lohn bleibt mir diesen Monat verwehrt. Natürlich, bekomme ich ihn nächsten Monat, aber auch alles in einer Abrechnung, dadurch geht die Hälfte an Steuern weg und ich darf eine Steuererklärung machen. An sich sollte ich die Zeit, die ich nun mit dem Arbeitsgericht, der Steuererklärung und dem Gang zum Finanzamt und der Bank verbrauche, in Rechnung stellen. Ich habe diesen Monat einen Dispo bei der Bank einrichten lassen, damit ich Miete, Strom & Co. zahlen kann und meine Eltern sind in der Nähe, die mich auch unterstützen. Naja... Auch so ein Monat wird vergehen. Zum Glück!

Ob Klasse VI oder I wen interessiert es, mach deine Einkommensteuererklärung und es wird ausgeglichen.

Allerdings ist die Vorgehensweise nicht ganz korrekt. Den Erhalt der Email müsste er durchaus mal nachweisen.

Vielleicht mal anwaltlichen Rat einholen.

Dann geh mal schnell zum Arbeitsgericht, ich glaube nicht, dass das Rechtens ist, immerhin muss er dich ja für deine Arbeit bezahlen. Irgendwie musst du ja auch Miete zahlen können und Essen können, da kann er dir doch sicher nicht einfach das Geld verweigern.