Als Bauingenieur kann man sich auch in die Architektenkammer einschreiben lassen. Darf man sich dann auch Architekt und als Architekturbüro bezeichnen?

3 Antworten

Eine interessante Frage...

Also die Ingenieure (meistens Statiker) die ich kenne mit Bauvorlageberechtigung, nennen sich nicht Architekt und auch nicht Architekturbüro; deshalb vermute ich mal, dass das nicht geht.

NEIN - Architekt ist ein geschützter Titel.

MKausK  28.02.2018, 23:09

Verbindlich? Dipl. Ing. Architekt gewiss aber Architekt? Kannte die Witwe eines Architekten die keine war und das Architekturbüro übernahm

oppenriederhaus  28.02.2018, 23:12
@MKausK

Ein Architekturbüro darf sie natürlich leiten - aber um Baupläne bei der Behörde einzureichen, braucht sie einen Architekten, der bei der Kammer eingetragen ist.

landregen  28.02.2018, 23:15
@oppenriederhaus

Bei Kammer eingetragen ist - vermutlich als "Architekt" und nicht als "Bauingenieur" ?

Soweit mir bekannt war das früher ein ungeschützter Beruf, ob das heute noch so ist weiß ich nicht.