Alltagsbegleiter/Pflege trotz Vorstrafen?

5 Antworten

2016 ist ja nun noch nicht so lange her...hoffe fuer dich, dass du in Zukunft wirklich nichts mehr dergleichen wiederholen wirst.

Ich wuerde an deiner Stelle mit dem Fuehrungszeugnis ( das wird dir normalerweise persoenlich zugestellt) direkt zum Chef gehen und mit ihm reden, dass dir absolut klar ist, dass du Mist gebaut hast, aber eben auf den richtigen Weg moechtest und diesen Job wirklich willst.

Was er dann draus macht, liegt nicht mehr in deiner Hand.Versuchen wuerde ich es! Viel Glueck!

Mit genau solchen Vorstrafen, auch wenn es nur Geldstrafen waren, hast du in diesem Bereich schlechte Karten.

Jedenfalls in meinem ambul. Pflegedienst würdest du keine Stelle erhalten. Denn das ist eine Vertrauensposition.

Dein Glück: Geldstrafen werden bis zu einer bestimmten Höhe nicht im normalen Führungszeugnis vermerkt.

Und die Angabe der Anzahl an Tagessätzen sagt nichts. Die Höhe des fest gelgten Tagessatzes ist hier relevant, z. B: 30 Tagessätze a 50€, 60 Tagessätze a 60€ oder 90 Tagessätze a 80€, das wäre aussagekräftig.

Du solltest dir besser eine andere Arbeit suchen. Ich denke die Versuchung ist hier ganz besonders groß doch wieder rückfällig zu werden.

Auch bei allem: jeder hat das recht auf Change.


Amecar1914 
Fragesteller
 04.06.2017, 18:13

Leider stehen sie alle drin,  da in diesem fall nicht die Höhe der Tagessätze Relevant sind , sondern die Tatsache, dass neue weitere Verurteilungen in gleicher Sache verkündet wurden 

Griesuh  04.06.2017, 18:18
@Amecar1914

Er hat keine Haftstrafen oder Haftstrafenauf Bewährung bekommen. Zumindest laut seiner Aussage. Diese würden drin stehen. Auch folge Urteile mit Tagessätzen stehen nicht im FA, wenn sie eine bestimmte höhe nicht überschreiten.
Im polizeilichen Führungszeugnis werden vor allem Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von 91 oder mehr Tagessätzen aufgenommen.

Kann es sein, dass du das FA mit dem Bundeszentralregister verwechselt?

https://www.anwalt.de/rechtstipps/das-polizeiliche-fuehrungszeugnis-ab-wann-bin-ich-vorbestraft_061004.html

Amecar1914 
Fragesteller
 04.06.2017, 18:23
@Griesuh

Eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen ist also nur dann nicht in ein Führungszeugnis aufzunehmen, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5a letzter Absatz des Bundeszentralregistergesetzes). Ist dort jedoch eine weitere Verurteilung vermerkt, ist jede Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils in das Führungszeugnis aufzunehmen (§ 34 Abs. 1 Nr. 1a Bundeszentralregistergesetz).

Amecar1914 
Fragesteller
 04.06.2017, 18:29
@Amecar1914

Aber hat sich eigentlich erledigt, die erste Strafe waren Doch 120 TS hatte gerade geschaut... Insgesamt wurden dann alle zusammen gelegt zu einer gesamtstrafe von 200 Ts

Es gibt Firmen und Berufszweige die nehmen nur Mitarbeiter die keinen Eintrag im Führungszeugnis haben. Ob da eine Stellungnahme hilfreich ist liegt im Ermessen der Firma.

Vorstrafen beim Pflegeberuf sind sehr schlecht. Ich glaube nicht, daß man Dich zur Begleitung einstellt. Da muß ein Vertrauensverhältnis bestehen.

Ich will dir ja nicht zu Nahe treten, aber mit dem Hintergrund würde ich dir niemals eine solche Vertrauensposition übergeben. Eine Stellungnahme dürfte da wenig dran rütteln.


Amecar1914 
Fragesteller
 04.06.2017, 18:08

Ja richtig,  Würde ich wahrscheinlich auch nicht...