Alkoholverbot bei Rufbereitschaft rechtswiedrig?

7 Antworten

Wenn du mit einem Einsatz während der Rufbereitschaft rechnen musst, gilt selbstverständlich auch das Alkoholverbot.

Eine andere Frage ist es, ob man sich auf eine solche "Entlohnung" einlassen soll.

Für Ärzte in Rufbereitschaft ist diese Zeit mit 50 % zu entgelten. Wieso soll das für andere AN NICHT gelten?

Bei Rufbereitschaft ist das nicht „Privatzeit“ sondern quasi Arbeitszeit, da gilt natürlich Alkoholverbot. Denn man könnte ja jederzeit zur Arbeit gerufen werden.

Wie sehen die Bedingungen der Rufbereitschaft konkret aus?

Ich frage deswegen:

https://www.hensche.de/rufbereitschaft-als-arbeitszeit-eugh-c-518-15-ville-de-nivelles-gg-matzak.html

Der AN muss binen einer Stunde im Betrieb sein, also mehr als die 8 Minuten wie in deinem Link... denke deswegen kann es nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.

@advents123

Frag das lieber einen Arbeitsrechtler.

Was stellst du dir vor ? Das die dich besoffen nehmen oder eben auf den Ruf verzichten. Du musst schon "rufbereit" sein wenn du "rufbereitschaft" hast.

Du darfst jederzeit kündigen, wenn dir der Job nicht passt

Es geht nicht darum "besoffen" zur Arbeit zu gehen. Es geht darum nicht mal ein gemütliches Feierabend-Bier trinken zu dürfen. Auch kann man ja zu Rufbereitschaft verpflichtet werden... Das Problem ist aber dass man zu den mickrigen 2,50€/h Rufbereitschaft schon sehr in seinem Privatleben eingeschränkt wird.

@advents123

Als Friedhofsgärtner wir das egal sein, als Pilot geht das nicht.

@advents123

Beinhaltet dein Beruf ein Alkoholverbot dann gilt das für dich auch während der Rufbereitschaft!

Möchtest du von einem angetrunkenen Chirurgen operiert werden? Nein. Egal welcher Job, die Regeln sind identisch.

Passt dir das nicht lasse dich von der Bereitschaftsliste streichen.

Das ist rechtlich vollkommen OK. Sie können ja nicht plötzlich ausnüchtern wenn sie in Bereitschaft gerufen werden. Und betrunken oder angetrunken zu arbeiten geht eben auch nicht.