Alkoholverbot bei Rufbereitschaft rechtswiedrig?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Angenommen in einer großen Firma herrscht bis Dato kein generelles Alkoholverbot, sondern nur für Arbeitnehmer wo es die Arbeit nicht erlaubt. Also für Staplerfahrer, etc.
Jetzt wird in einer Abteilung ein generelles Alkoholverbot ausgesprochen, sprich während der Arbeitszeit immer 0,00 Promille. Das heißt man muss auch mit 0,00 Promille in der Arbeit erscheinen.
Jetzt kommt es aber vor, dass eine Hand voll Mitarbeiter Rufbereitschaft haben und jederzeit angerufen werden können. Das heißt ja im Endeffekt sie haben ein Alkoholverbot 24h am Tag von Montag bis Freitag.
Meine Frage ist, ob es dem überhaupt erlaubt ist, dem Mitarbeiter auch nach der Arbeit während der Rufbereitschaft ein generelles Alkoholverbot auszusprechen, sprich dem Mitarbeiter so weit in die Privatsphäre einzugreifen?
Bzw. was ändert sich mit dem generellen Alkoholverbot überhaupt? Denn ich denke der Mitarbeiter war auch vor dem Alkoholverbot für sich selbst verantwortlich und haftet für seinen Unfall wenn ihm was passiert... Bzw. was ändert es für den Vorgesetzten?
Die Rufbereitschaft wird nur mit 2,50€ pro Stunde vergütet und ist somit nicht nennenswert...
7 Antworten
Wenn du mit einem Einsatz während der Rufbereitschaft rechnen musst, gilt selbstverständlich auch das Alkoholverbot.
Eine andere Frage ist es, ob man sich auf eine solche "Entlohnung" einlassen soll.
Für Ärzte in Rufbereitschaft ist diese Zeit mit 50 % zu entgelten. Wieso soll das für andere AN NICHT gelten?
Bei Rufbereitschaft ist das nicht „Privatzeit“ sondern quasi Arbeitszeit, da gilt natürlich Alkoholverbot. Denn man könnte ja jederzeit zur Arbeit gerufen werden.
Wie sehen die Bedingungen der Rufbereitschaft konkret aus?
Ich frage deswegen:
Frag das lieber einen Arbeitsrechtler.
Was stellst du dir vor ? Das die dich besoffen nehmen oder eben auf den Ruf verzichten. Du musst schon "rufbereit" sein wenn du "rufbereitschaft" hast.
Du darfst jederzeit kündigen, wenn dir der Job nicht passt
Es geht nicht darum "besoffen" zur Arbeit zu gehen. Es geht darum nicht mal ein gemütliches Feierabend-Bier trinken zu dürfen. Auch kann man ja zu Rufbereitschaft verpflichtet werden... Das Problem ist aber dass man zu den mickrigen 2,50€/h Rufbereitschaft schon sehr in seinem Privatleben eingeschränkt wird.
Als Friedhofsgärtner wir das egal sein, als Pilot geht das nicht.
Beinhaltet dein Beruf ein Alkoholverbot dann gilt das für dich auch während der Rufbereitschaft!
Möchtest du von einem angetrunkenen Chirurgen operiert werden? Nein. Egal welcher Job, die Regeln sind identisch.
Passt dir das nicht lasse dich von der Bereitschaftsliste streichen.
Das ist rechtlich vollkommen OK. Sie können ja nicht plötzlich ausnüchtern wenn sie in Bereitschaft gerufen werden. Und betrunken oder angetrunken zu arbeiten geht eben auch nicht.
Der AN muss binen einer Stunde im Betrieb sein, also mehr als die 8 Minuten wie in deinem Link... denke deswegen kann es nicht als Arbeitszeit angerechnet werden.