Alkoholfreies Bier in öffentlich zugänglichem Getränkeautomat erlaubt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, darfst du. Denn alkoholfreies Bier, d.h. jedes Bier mit einem Alkoholgehalt von unter 0,5% vol., fällt nicht unter das Abgabeverbot nach § 9 des JuSchG. Der Gesetzgeber duldet die Abgabe und den Verzehr von Lebensmitteln, in denen nur geringfügige Mengen von Alkohol enthalten sind (vgl. § 9 Abs. 1 JuSchG). Sonst dürften minderjährige auch diverse Mundwasser nicht kaufen, da diese oftmals Alkohol enthalten.

Ich würde sowas immer bei der zuständigen Behörde erfragen. Selbst wenn etwas allgemein erlaubt ist, so können lokale Auflagen dagegen sprechen.

Im Falle eines Nein kannst Du vorsichtigden rechtlichen Hintergrund erfragen.

das kann dir nur eure zuständige Behörde sagen denn die meisten Kioske haben Auflagen - je nach dem wo sie stehen und in welchem Umfeld - also geh zum Gewerbeamt und frag dort nach.

Wenn man es unter 18 auch normal kaufen kann glaube ich ja, frag aber lieber mal im Rathaus o.ä. nach.