Alkohol am Steuer, welcher Blutwert?

6 Antworten

Ich denke, der Bluttest wurde einige Zeit nach dem Unfall vorgenommen.

Und dann kann der Amtsarzt den dann ermittelten Wert auf den Zeitpunkt des Unfalls zurückrechen, weil sich der Blutalkohol abbaut.

Also hat der Amtsarzt aus den gemessenen 0,85 zurückgerechnet und ist dabei auf 1,4 gekommen.

Und weil das wohl Erfahrungswerte sind, wird bei einem Strafverfahren wohl von den 1,4 = fahrunfähig ausgegangen werden.

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem neuen Status als Fußgänger!

Der Bluttest wird ja mit einiger Verzögerung gemacht. Mit dem dort gemessen Wert rechnet der Arzt dann deine Promilleanzahl beim Unfall zurück.

Ja, es wird vermutlich ein Strafverfahren geben und dir wird auch der Führerschein entzogen werden. Ebenfalls wirst du vermutlich eine Sperrfrist und eine MPU bekommen

Ist völlig egal,

denn durch den Unfall zählt das Ganze als Straftat, da hätten auch schon 0,3‰ gereicht.

Es folgt also definitiv ein Strafverfahren [meist ohne mündliche Verhandlung sondern per Strafbefehl], die Entziehung der FE mit Sperrfrist [mindestens 6 Monate], eine Geldstrafe [1-2 Monats-Löhne], ein besonderes Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit, aber keine MPU.

In der Probezeit gilt für dich 0,0. Hast du einen wert über 1,09 sind das 3 Punkte, Freiheits oder Geldstrafe sowie ein Fahrverbot von mindestens 3 Monaten. Kommt das öfters vor wird dir der Führerschein entzogen.

Eine MPU sowie die Verlängerung der Probezeit kommen oben drauf.