Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

11 Antworten

Hab ma bissel erkundigt - also Aufhebungsvertrag (AV) ist das schlimmste was man machen kann ^^ Damn it ! Weil da stimmt man quasi seiner Kündigung zu ist also Mitschuld am Entlassen-werden und daher gibt es IN DER REGEL ne Sperrfrist von 12 Wochen. Ausnahmen wären z. B. bestimmte Unzumutbarkeiten. Wenn man schon nen AV macht sollte man das vorher mit der Arbeitsagentur klären. Wenn die ihren Segen zu geben kann mans machen. Geht der AV vom Arbeitgeber aus MUSS er über die "Risiken und Nebenwirkungen" sowie Folgen den Mitarbeiter aufklären.

Weitere wissenswerte Infos habe ich unter den Stichwörtern "Sperrfrist vermeiden" gefunden. Hier für alle Betroffenen aber auch als Präventivmaßnahme

http://bit.ly/K7k7pM

Na jedenfalls habe ich das doch geschafft mit der Chefin zu klären sprich dass die mir bescheinigen dass ich von dann bis dann dort gearbeitet habe und nichts vom Aufhebungsvertrag oder Kündigung erwähnen. Sollte ich also was nachreichen müssen - quasi die Bestätigung für das Beenden der Arbeit werde ich mit dem Zettel ankommen und sagen ich WURDE entlassen. Gut die Arbeitsagentur (AA) könnte immer noch da anrufen und nachfragen aber das bezweifle ich. Ich meine das klingt ja nicht irgendwie zwielichtig und schöpft auch Null Verdacht. Ist ja ne offizielle Bestätigung der Beschäftigungsdauer die ja stimmt.

Hoffe jedenfalls das zieht bei der AA ^^ Und beim Jobcenter würde man dann also wenn es mit dem Aufhebungsvertrag "rauskommt" Cash bekommen aber müsste dann mit 30% Sanktion rechnen - wenn es das 1. mal ist und man die Arbeit abgebrochen hat. Bei ner Ausbildung wären das 100% hatte ich in Erinnerung. Allerdings gilt es die ABSOLUTE Armut (nicht die relative) seitens des Staates zu verhindern genauso wie eine Odbdachlosigkeit - außer man entscheidet sich selbst dafür insofern MUSS das Jobcenter im Grunde so oder so dafür aufkommen denn wenn man 3 Mon. bei der AA gesperrt ist und das JC auch nichts zahlen will dann wäre man obdachlos und das kann ja nicht sein - auch vom Gesetz nicht. An der Stelle sei nochmal angemerkt dass es seitens der Vermieter NICHT wirksam ist zu kündigen nur weil das JC die Miete nicht pünktlich überwiesen hat.

Weitere interessante und wissenswerte Dinge dazu in dem obigen Link oder wie schon erwähnt unter den Stichworten "Sperrfrist vermeiden"

Ich habe nicht alles durchgelesen! Aber Fakt ist, wenn mann selbst Kündigt eine dreimonatige Sperre vom AA Auferlegt kriegt. Ferner macht mann grundsätzlich alles Schriftlich vorallendingen bei Behörden. Deine Sacharbeiterin beim AA wird sich später auch nicht mehr an "das gesprochene Wort" erinnern können. Am besten du gehst zu deinen Chef und läßt dich von Ihm Kündigen, und redest mit Ihn mal ganz offen warum du gekündigt hast. Und gehe dann zum AA und kläre die Angelegenheit, und lasse dir dort ein "Schriftliches Protokoll" von diesem Gespräch geben. Wenn du nicht klar kommst, gehe nach deiner Gewerkschaft.

Erstens bekommst Du keine Leistungen weil Du selber Gekündigt hast,da kommt es nicht darauf an,ob das Kündigung Deinerseits ist oder Aufhebungsvertrag Deinerseits,ist nämlich das Selbe . In beiden Fällen hast Du selber Gekündigt und bekommst durch das Jobcenter eine Sperre der Leistungen ( 3 Monate Sperrzeit ) . Auf Deine Frage mit dem Geld von der Arbeit,was Ausreichen soll,kann ich so nichts sagen,da müsste ich den genauen Wortlaut kennen . Wenn Du mindestens 12 Monate Versicherungspflichtig Beschäftigt warst,hättest Du nach Deiner Sperre eventuell Anspruch auf ALG 1.

smile22111  07.05.2012, 10:17

falsch man hat nicht immer eine 3 Monatige sperre..

*"...denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch..." * Zu recht.

Dir steht nun eine mindestens dreimonatige Sperre ins Haus.

Äh... was dachtest du eigentlich, was Arbeitslosengeld ist? Eine Finanzierung selbstverordneter Auszeiten?

Uschi2011  07.05.2012, 01:19

Eine Finanzierung selbstverordneter Auszeiten?

Scheint so!

dir ist aber klar, dass du damit das jobcenter betrügst? bei einer kündigung hast du eben keinen sofortigen anspruch auf alg, das hättest du dir vorher überlegen müssen...

wieso hast du nicht abgewartet bis du einen anderen job fest hast?