Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter
Kurzfassung: ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat die Leistungen gestrichen.
Langfassung: Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt. Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats. Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend gemeldet bin und mehr nicht.
Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats. Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich entschloss mich mich für das letztere weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe.
Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte. Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen)
Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5 kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wird mit der Begründung dass das Geld von der Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ...
Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch...
Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten. Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat wohl ebenfalls ausgefallen.
11 Antworten
Hab ma bissel erkundigt - also Aufhebungsvertrag (AV) ist das schlimmste was man machen kann ^^ Damn it ! Weil da stimmt man quasi seiner Kündigung zu ist also Mitschuld am Entlassen-werden und daher gibt es IN DER REGEL ne Sperrfrist von 12 Wochen. Ausnahmen wären z. B. bestimmte Unzumutbarkeiten. Wenn man schon nen AV macht sollte man das vorher mit der Arbeitsagentur klären. Wenn die ihren Segen zu geben kann mans machen. Geht der AV vom Arbeitgeber aus MUSS er über die "Risiken und Nebenwirkungen" sowie Folgen den Mitarbeiter aufklären.
Weitere wissenswerte Infos habe ich unter den Stichwörtern "Sperrfrist vermeiden" gefunden. Hier für alle Betroffenen aber auch als Präventivmaßnahme
http://bit.ly/K7k7pMNa jedenfalls habe ich das doch geschafft mit der Chefin zu klären sprich dass die mir bescheinigen dass ich von dann bis dann dort gearbeitet habe und nichts vom Aufhebungsvertrag oder Kündigung erwähnen. Sollte ich also was nachreichen müssen - quasi die Bestätigung für das Beenden der Arbeit werde ich mit dem Zettel ankommen und sagen ich WURDE entlassen. Gut die Arbeitsagentur (AA) könnte immer noch da anrufen und nachfragen aber das bezweifle ich. Ich meine das klingt ja nicht irgendwie zwielichtig und schöpft auch Null Verdacht. Ist ja ne offizielle Bestätigung der Beschäftigungsdauer die ja stimmt.
Hoffe jedenfalls das zieht bei der AA ^^ Und beim Jobcenter würde man dann also wenn es mit dem Aufhebungsvertrag "rauskommt" Cash bekommen aber müsste dann mit 30% Sanktion rechnen - wenn es das 1. mal ist und man die Arbeit abgebrochen hat. Bei ner Ausbildung wären das 100% hatte ich in Erinnerung. Allerdings gilt es die ABSOLUTE Armut (nicht die relative) seitens des Staates zu verhindern genauso wie eine Odbdachlosigkeit - außer man entscheidet sich selbst dafür insofern MUSS das Jobcenter im Grunde so oder so dafür aufkommen denn wenn man 3 Mon. bei der AA gesperrt ist und das JC auch nichts zahlen will dann wäre man obdachlos und das kann ja nicht sein - auch vom Gesetz nicht. An der Stelle sei nochmal angemerkt dass es seitens der Vermieter NICHT wirksam ist zu kündigen nur weil das JC die Miete nicht pünktlich überwiesen hat.
Weitere interessante und wissenswerte Dinge dazu in dem obigen Link oder wie schon erwähnt unter den Stichworten "Sperrfrist vermeiden"
Ich habe nicht alles durchgelesen! Aber Fakt ist, wenn mann selbst Kündigt eine dreimonatige Sperre vom AA Auferlegt kriegt. Ferner macht mann grundsätzlich alles Schriftlich vorallendingen bei Behörden. Deine Sacharbeiterin beim AA wird sich später auch nicht mehr an "das gesprochene Wort" erinnern können. Am besten du gehst zu deinen Chef und läßt dich von Ihm Kündigen, und redest mit Ihn mal ganz offen warum du gekündigt hast. Und gehe dann zum AA und kläre die Angelegenheit, und lasse dir dort ein "Schriftliches Protokoll" von diesem Gespräch geben. Wenn du nicht klar kommst, gehe nach deiner Gewerkschaft.
Erstens bekommst Du keine Leistungen weil Du selber Gekündigt hast,da kommt es nicht darauf an,ob das Kündigung Deinerseits ist oder Aufhebungsvertrag Deinerseits,ist nämlich das Selbe . In beiden Fällen hast Du selber Gekündigt und bekommst durch das Jobcenter eine Sperre der Leistungen ( 3 Monate Sperrzeit ) . Auf Deine Frage mit dem Geld von der Arbeit,was Ausreichen soll,kann ich so nichts sagen,da müsste ich den genauen Wortlaut kennen . Wenn Du mindestens 12 Monate Versicherungspflichtig Beschäftigt warst,hättest Du nach Deiner Sperre eventuell Anspruch auf ALG 1.
falsch man hat nicht immer eine 3 Monatige sperre..
*"...denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch..." * Zu recht.
Dir steht nun eine mindestens dreimonatige Sperre ins Haus.
Äh... was dachtest du eigentlich, was Arbeitslosengeld ist? Eine Finanzierung selbstverordneter Auszeiten?
Eine Finanzierung selbstverordneter Auszeiten?
Scheint so!
dir ist aber klar, dass du damit das jobcenter betrügst? bei einer kündigung hast du eben keinen sofortigen anspruch auf alg, das hättest du dir vorher überlegen müssen...
wieso hast du nicht abgewartet bis du einen anderen job fest hast?