Überbrückungszahlung vom Jobcenter

3 Antworten

Bei Alg2 gilt das Zuflussprinzip. Wenn Du im März kein Gehalt ausgezahlt bekommst, darf auch keines angerechnet werden. Dann muss das volle Alg2 gezahlt werden, unabhängig davon, ob in der Zeit gearbeitet wird oder nicht. Allerdings dürftest Du im März ja ohnehin noch die vollen Leistungen erhalten haben.

Wenn es wegen einer Gehaltszahlung am Monatsende einen finanziellen Engpass am Monatsanfang gibt, kann man das volle Alg2 als Darlehen am Monatsanfang erhalten. Es wird dann am Monatsende mit dem Gehalt verrechnet und in Raten abgestottert. Stelle einen entsprechenden Antrag.

Linda1091 
Fragesteller
 16.03.2013, 14:26

Ja genau das meine ich, dass ich jetzt ende de Monats keine Leistungen bekomme. Ja Antrag habe ich gestellt, nur sagen die dass es sein kann dass ich nichts bekomme, und das kann nicht sein. Ja in Raten kann ich es ja dann zurück zahlen, aber höchstens 5€, weil ich muss schon 37,40€ in Raten die Kaution zurück zahlen.

casilein  18.03.2013, 21:16
@Linda1091

Zur Rückzahlung findest Du hier die Fachlichen Hinweise: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-42a-SGB-II-Darlehen.pdf

Klar ist, dass Du im Leistungsbezug insgesamt (also inkl. Darlehen) maximal 10% der Regelleistung zurückzahlen musst. Wenn Du Verdienst, hängt es vom Einkommen ab und ist letztendlich Verhandlungssache. Es soll möglichst eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen werden, die Du ggf. den Leuten vom Hauptzollamt unter die Nase reiben kannst, wenn die versuchen, den kompletten Betrag einzutreiben.

Linda1091 
Fragesteller
 19.03.2013, 00:05
@casilein

Ja mit max. 10% ist ja schön und gut. Aber ich zahle schon 37,40€ mtl. an das Jobcenter wegen den Kaution. Wenn ich noch mal 10% zahlen soll, dann kann ich mich ja gleich kündigen lassen. Ne, aber jetzt im Ernst, hoffentlich kommen die mir da ein bisschen entgegen, ich kann ja auch nichts für dass der Laden dass nicht auf die reihe bekomme, das Gehalt nach einem Monat auszuzahlen.

Linda1091 
Fragesteller
 21.03.2013, 15:14
@casilein

Unglaublich, mein Antrag wurde abgelehnt, so dass ich kein Geld bekomme. Mit der Begründung, ich bekomme ja Geld im April vom Arbeitgeber. Wie dumm können Menschen nur sein, ich bekomme es ende April, nicht am 1. Ich bin dann direkt zu Teamleiter der Leistungsabteilung. Ich werde Geld bekommen. Aber dass muss ich auch in Höhe von 10% zurück zahlen, zusätzlich zu den anderen 10% der Kautionsrückzahlung. Naja, ist zwar ärgerlich, aber hauptsache ich kann die Miete zahlen und die laufenden Kosten.

Du machst einen prinzipiellen Fehler. Einen Nebenjob hat man "neben" seinem Hauptjob - also zusätzlich. Du hast aber keinen Hauptjob. Soalnge du keinen auskömmlichen Job findest, lass die Finger von diesen 450Euro-Minijobs - die bringen dir nichts ein außer Ärger. Wenn du was dazuverdienen willst, dann mach Aushilfe oder sowas für max. 100 Euro im Monat. Die übrige Zeit nutze lieber zur Jobsuche.

Linda1091 
Fragesteller
 17.03.2013, 18:08

Dann ist es eben ein Minijob. Auf 400€ Basis, Da ist doch nichts bei oder Ich hatte nichts von 450 geschrieben

Jorgfried  18.03.2013, 07:51
@Linda1091

Da die Grenze für Minijobs hochgesetzt wurde, heiß0en die jetzt korrekterweise 450-Euro-Jobs.

Fakt ist, dass es keinen Sinn macht, als ALG2-Empfänger einen solchen Job zu übernehmen.

Linda1091 
Fragesteller
 18.03.2013, 14:21
@Jorgfried

Achso, das wusste ich nicht, auf jedenfall verdiene ich nicht mehr als 390€. Aber warum macht es keinen Sinn? Ich habe 100€ Freibetrag und von den Rest noch 20%, also von 290€ rechnen die 80% an. Also ich hab da schon mehr als vorher. Und das ist doch besser als nichts. Bis zum Sommer bis ich die Ausbildung anfange will ich ja irgendwas tun.

Jorgfried  18.03.2013, 22:44
@Linda1091

Ok, wenn dir die Arbeit Spass macht und die Langeweile vertreibt .... aber sieht ja, was das gleich für einen Ärger gibt.

Linda1091 
Fragesteller
 19.03.2013, 00:01
@Jorgfried

Ja da hast du recht. Naja Spass hält sich in Grenzen, ist halt im Verkauf, ist ja nicht gerade ein Traumberuf. Aber in dem Bereich wird halt viel gesucht. Mir geht es ja hauptsächlich auch nur darum dass ich etwas mehr Geld habe im Monat bis ich meine Ausbildung anfangen kann. Ich kannte es bisher selbst noch gar nicht, dass der Arbeitgeber so spät zahlt. Aber dann dadurch Probleme zu kriegen mit dem Geld und mit den Jobcenter, finde ich echt daneben. Naja, noch haben die ja nicht geantwortet auf meinen Antrag auf Überbrückungsgeld. Aber ich werde die Woche noch mal hin fahren und darauf bestehen dass die das gleich entscheiden. Ist doch normalerweise ne Sache von 5min. Schließlich will ich auch dass mein Vermieter pünktlich die Miete bekommt. Denn man kennt das ja auch mittlerweile vom Jobcenter, dass die oft bei Leuten für Sorgen dass die ihre Wohnung verlieren. Aber soweit will ich es nicht kommen lassen.

Ich habe auch mein Geld immer im Folgemonat bekommen. Bei mir wurde das im Arbeitsvertrag erklärt und war somit kein Problem. Wenn du von deinem Arbeitgeber dir sowas schreiben lässt (eigentlich müsste es im Vertrag stehen) sollte das beim JC kein Problem sein.