Umsatzsteuer bei Praktikum?

2 Antworten

Welche Leistungen erbringst Du denn während des Praktikums? Ich könnte mir vorstellen, dass überhaupt kein zivilrechtiches Grundgeschäft vorliegt, das das Vorhandensein von Umsätzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes rechtfertigt. Wenn die 200,00 EUR tatsächlich nur eine Aufwandsentschädigung sind, dann sind auch keine Leistungen in Rechnung zu stellen. Es ist tatsächlich das, als was Du es bezeichnest - eine Aufwandsentschädigung und kein Entgelt für erbrachte Leistungen und damit auch kein (umsatz-)steuerbarer Vorgang.

Mal nebenbei - die Vergütung für ein Praktikum stellt eigentlich (immer) Lohn dar. In welcher Branche bist Du denn im Rahmen des Praktikums tätig?

Ein Praktikum, für das man Rechnung schreibt, mal wieder eine neue Variante.

Nein, Du bist nicht Umsatzsteuer befreit, aber wegen der geringen Umsätze (weniger als 17.500,- Euro Umsatz), wird die Umsatzsteuer gem. § 19 UStG nicht erhoben.

Du kannst aber Optieren udn hast dann selbst Vorsteuerabzug, was Du von den 38,- Euro , die Du als Umsatzsteuer auf die 200,- Euro Honorar aufschlägst, abziehen kannst. Aber wenn Du nur 3 Monate Pratikum machst, dann lohnt sich das vermutlich nicht.