ALG2 Stromabrechnung, Guthaben?

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Ganz einfach: Die ARGE hat das Geld zwar an den Stromanbieter überwiesen, aber sie haben es aus deinem Regelsatz entnommen. Und damit ist auch klar - was als Guthaben zurückkommt, geht wieder an dich zurück. 

Das ist kein Guthaben, was der ARGE gehört  und auch kein
Einkommen !!!

Ich will hier mal nicht fragen, warum die ARGE in deinem Fall (das ist eher unüblich!) die monatliche Abschlagszahlung an die Stadtwerke überweist.

Normalerweise kann so etwas gemacht werden bei der Miete - direkte Überweisung an den Vermieter. Aber die KdU, die Wohnkosten haben ja auch nichts mit deinem Regelsatz zu tun.

Direktüberweisungen an die Stadtwerke machen Jobcenter zwar eher selten, aber manchmal wünschen die Stadtwerke bzw. allgemein der Energieversorger so etwas - nämlich dann, wenn es schon öfter mal Rückstände gab und die Abschläge nicht bezahlt wurden.

Oder wenn das Amt schon mal eine Summe Schulden beim Energieanbieter per Darlehen übernommen hat und von da an - damit das nicht wieder passiert, bezahlt das Amt diese Abschläge direkt an den Energieanbieter.
(Das sind zumindest die Fälle, die ich aus der Arbeit kenne.)

Mit den in den KdU, den Wohnkosten, enthaltenen Anteilen für Strom (nämlich für Fahrstuhl, Treppenlicht etc.) kann das gar nichts zu tun haben, denn diese Kosten werden mit den monatlichen Abschlägen der Betriebskosten eingezogen und von Vermieter an den Energieversorger bezahlt. Wenn es da etwas an den Mieter zurückkommt, dann im Zuge der jährlichen BK-Abrechnung, aber nicht einzeln.

Möglicherweise hat ja dein Gesprächspartner im ServiceCenter der ARGE gar nicht richtig kapiert, was du von ihm willst.
Vielleicht hatte der das gar nicht auf dem Schirm, dass so etwas - Überweisung an den Energieversorger - überhaupt gemacht wird.

Denn dieses "Wird mit der Miete verrechnet" klingt für mich so, als würde der Gesprächspartner an eine Rückzahlung aus der Miete denken. (Dann hätte er nämlich recht.)

Ich würde erst mal abwarten. Denn wenn die ARGE vorhat, das zu verrechnen, dann würdest du entweder eine Anhörung oder einen Aufhebungs- und Änderungsbescheid bekommen. Damit hättest du etwas in der Hand, auf dessen Basis du einen Widerspruch einlegen kannst.

Wenn die Ausgangslage so ist, wie du sie beschreibst, dann bin ich zu 150% sicher, dass das Geld dir gehört und zwar ohne Anrechnung.

Danke für die Antwort, ja der Abschlag wird direkt von meinem Regelsatz an die Stadtwerke überwiesen, da ich damals meine Exfreundin damit beauftragt hatte das Geld direkt einzuzahlen ( eingezahlt ja und das in ihre eigene Tasche ) ich habe die letzen 5 Jahre mit stätig wachsendem Tumor in meiner Wohnung verbracht und konnte somit nicht mehr vor die Tür ( aber anderes Thema ). Strom und Betriebskosten ( Wasser etc ) läuft separat. Danke für deine Worte.

@FlyAway85

Hey - dann wünsch ich dir erst mal alles erdenklich Gute und dass du deine Gesundheit wieder in den Griff bekommst.

Dann sollte das hier ist doch  nichts Großes sein, da hast du doch schon andere Sachen in den Griff bekommen.

Wenn du noch Fragen hast wegen dem Kram mit dem JC (auch in der nächsten Zeit), Widerspruch, Quellen dazu, all son Zeug - schick mir ne Freundschaftsanfrage und schreib mich mit ner PN (persönliche Nachricht) an, dann muss man das nicht hier öffentlich schreiben.

Ich mach ALG II-Beratung seit über 10 Jahren im Beruf (und ich arbeite nicht für das JC). 

So und jetzt erst mal alles Gute
LG Anne

Das ist eine blöde Situation...

Die Stromrechnung musst du von deinem Bedarfsgeld (Was ja angemessen berechnet wurde) bezahlen. Das Guthaben daraus wird dir allerdings wieder verrechnet, da es als zusätzliches einkommen gilt und dein Einkommen übersteigt. - Da kannst du nichts machen.

Welcome to Germany :-)

das kann in der tat nicht sein, es sei denn natürlich, du hast eine elektrische warmwassebereitung im haus oder heizt mit elektrischem strom.

in dem fall ist die arge in der tat beechtigt, anteilig gelder einzubehalten, allerdings nur dann, wenn sie sich zuvor auch an den stromkosten beteiligt hat. und das halt eben anteilig...

zwei gute freundinen von mir z.B. erhalten von der arge eine Pauschale von ich meine 17 € monatlich für die elektrische warmwasserbereitung, die stromkosten bezahlen die beiden aber von sich aus.

wäre es nun rein hypothetisch so, dass bei den beiden der strom über die arge bezahlt wird, dann durfte die arge die rückzahlung auch nur anteilig behalten. und zwar im anteil an die rückzahlung...

nehmen wir mal an, die reguläre stromrechnung beliefe sich auf 1000 € im Jahr. dann wären die 17 € monatlich etwa 20% dessen. lag die rechnung nun, sagen wir mal nur bei 600 € (warum auch immer) dann dürfte die arge auch von den zurückgezahlten 400 € nur 20% also 80 € einbehalten. der rest müsste dir ausgezahlt werden.

du schriebst jetzt hier mit der miete verrechnet. bist du sicher, dass die arge deine komplette miete zahlt? in manchen fällen wird, wenn der mietsatz über dem üblichen liegt, auch vom regelsatz was abgezweigt. in dem fall wäre eine verrechnung in sofern zulässig, als dass der überanteil, der vom regelsatz abgetweigt wurde damit verrechnet wird.

mein persönlicher tipp: leg erst mal widerspruch gegen diese vorgehensweise ein, dann besorg dir einen anwalt. der steht dir über einen rechtsberatungsschein zu. den erhältst du in der regel beim zuständigen amts- oder landgericht.

lg, Anna

Okay, also es dreht sich generell nur um den Strom. Mein Warmwasser etc läuft separat. Die 74€ werden mir direkt abgezogen und überwiesen da ich die letzten Jahre keine möglichkeit hatte einen Dauerauftrag bzw eine Bareinzahlung für meinen Strom zu veranlassen da ich nicht die Gelegenheiten hatte das Haus aus Gesundheitlichen Gründen zu verlassen. Das Guthaben hat sich demnach in der Zeit eines Langen Krankenhaus aufenthaltes angestaut. Mfg und Danke für deine Antwort :)

Eine kleine Rückmeldung meinerseits, das Guthaben wurde mir ohne Probleme seitens des Jobcenters anerkannt...und habe ein Guthaben von 611€ ausgezahlt bekommen. Danke für eure Antworten