ALG2 Mittellos? Brauche HILFE

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eine vorläufige Entscheidung auf Bewilligung ist sobald feststeht, dass vom Grundsatz ein Anspruch besteht gegegeben; siehe § 40 Abs. 1, Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III.

Gehe heute hin, informiere das der BAB Bescheid noch nicht vorliegt und fordere einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I sowie die Übernahme deiner Unterkunftkosten incl. Mietrückstände.

Lasse dich von der Sachbearbeitung nicht abspeisen, sondern verlange dann die Hinzuziehung des Teamleiters.

helmutgerke  07.11.2012, 22:15
danke dir Exoon, für den "Stern"

Vorläufige Bewilligung ist auch ohne BAB-Bescheid möglich - sofern Anspruch bei BAB überhaupt gegeben. Weiterer Vorschuss! Zur Not vorläufig als Darlehen!

Hin gehen stunk machen! Vorgesetzten sprechen! Aber auch mit Vermieter reden.

Sorge erst für Dich! Deine Wohnung kannst Du nicht anknabbern!