Mietbescheinigung ( Vermieter )

7 Antworten

Eine amtliche Mietbescheinigung wäre nur denkbar bei öffentlich-rechtlich finanziertem und auch so verwaltetem Wohnraum. Hier kann es sich nur um eine Bescheinigung zur Vorlag bei einem Amt handeln. Und dabei ist das Amt oder der Grund eigentlich unerheblich. Der Mieter wird wohl seinen Grund haben und sollte seine Privatsphähre gewahrt behalten. Wahrscheinlich ist der Anlaß für ihn schon peinlich genug. Ich würde ihm die zwei Angaben bestätigen und gut. Wir wollen doch möglichst einen anhaltend problemlos zahlenden Mieter uns eralten, oder? Mit der Mietkaution sind ja praktisch drei Monatsmieten abgedeckt sollte es hier mal zu Versäumnis kommen und wenn man dann sogleich beim Ausbleiben der ersten Miete vorsorglich darauf hinweist, daß die Wohnung als gekündigt zu betrachten wäre, sollte auch bis zur dritten noch ausfallen, so lebt man im GRÜNEN BEREICH.

Von der Bescheinigung würde ich mir freilich eine Kopie machen. Man weiß ja nie, wie's kommt und dann kann man jede Information gut gebrauchen.

es kann schon sein das sie Leistungen vom Arbeitsamt oder Wohngeld beziehen...Ich glaube nicht, das du als Vermieter irgendeine Auskunft von einem Amt bekommst.............

Allgemeine Infos schon. Wenn er fragt, wozu eine solche Auskunft dient, dann wird er eine genaue Antwort bekommen.

@DiplIngo

wird er nicht, da die Ämter aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben dürfen, außerdem könnte es dann aussehen wie Diskreminierung wenn er die Mieter dann doch ablehnt....

Im Regelfall steht es oben im Kopf für was die Mietbescheinigung erforderlich ist.

Unverständnis, warum fragst du nicht dein Mieter für was sie die Bescheinigung benötigen.

Ist doch Unschön, hinter dem Rücken der Mieter sich Informationen einzuholen.

Solche Vermieter liebe ich!

Boah...

Vielleicht wollte er nur seine Mieter nicht in Verlegenheit bringen? Oder wollte nicht als ahnungslos dastehen...

Was ist denn jetzt schlimm daran sich solche Infos zu holen? o.O

Dipllngo, hat in diesem Fall recht, es geht mir nicht darum hinter dem Rücken eines Vertragspartners irgendwelche Infos zu erhaschen, ich möchte dem Mieter gegenüber nur nicht auftreten als befürchte ich, das er den Vertragsvereinbarungen nicht folgen kann, denn ein Zuschuss vom " Amt " zu begleichung der Miete ist m.e. keine Schande. Trotzdem Danke für jede Antwort :-)

Also, so einen Vordruck füllen wir täglich mehrmals aus und aus diesem ist für uns ersichtlich, welches Amt ihn abverlangt. Ein Vermieter ist aufgrund der gesetzgeberischen Vorgaben verpflichtet, so ein Ding kostenfrei auszufüllen. Alles doch ganz einfach.

Wo kann man Amtlicherseits erfragen, welcher Antrag genaun vom Mieter gestellt wurde ?

Ich glaube nicht das ein Amt Auskubft geben darf,(Datenschutzbestimmungen).

Fragen Sie die Mieter selber.

Es kann sein das die Bescheinigung für einen Wohngeldantrag als auch für ergänzende Leistungen ( Hartz IV ) benötigt werden.

Der Mann ist berufstätig , die Frau kümmert sich um die zwei Kleinkinder, oder bedeutet dies, das der Mieter Hartz 4 Bezieher ist ?

Es gibt einige schlecht bezahlte Berufe,wo man wenig verdient und dann halt ergän´zend Leistungen beantragen kann.

Ein Vermieter muss nicht Alles wissen.

MFG

Johnny