Plötzlich nach 7 Jahren will die ArGe Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Die habe ich aber nicht, da die Heiz- + Nebenkosten immer pauschal abgerechnet wurden?

Mietvertrag - (Nebenkostenabrechnung, Arbeitslosengeld II)

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zunächst etwas Grundsätzliches: Wenn du mit deinem Vermieter vereinbarst, dass du eine Pauschzahlung leistet und er damit alle Kosten als abgegolten ansieht, ist das zwischen euch okay.

Nach § 22 SGB II sind aber die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung durch den SGB II-Träger zu leisten. Dies ist nun der prüfenswerte Teil. Angemessenheit ist vordergründig abhängig von Fläche und Kosten. Diese werden meist in internen Richtlinien bzw. durch Satzungsrecht der Kommunen festgehalten.

Für deinen Fall heißt das, dass du zivilrechtlich (Mietvertrag) alles erstmal soweit vereinbaren kannst, aber öffentlich-rechtlich (Leistungen vom SGB II-Träger) dies anders aussieht. Um eine Angemessenheit zu prüfen, ist der Verbrauch und eine genaue Aufschlüsselung der Kosten notwendig. Daher werden Pauschzahlungen nur bedingt bzw. gar nicht akzeptiert.

Um auf dein Frage einzugehen, was du einreichen sollst: Zunächst bitte wirke auf jeden Fall mit, da es deine Pflicht nach §§ 60 ff SGB I ist. Reiche am besten zunächst den Mietvertrag ein mit einem eigenen Schreiben, in dem du Mietsituation erklärst. Eventuell kannst du dies mit der Leistungsabteilung auch noch einmal besprechen oder dir vom Vermieter ein entsprechendes Bestätigungsschreiben geben lassen, das du einreichst.

Inzwischen habe ich erfahren, dass in Zweifamilienhäusern keine
Betriebskosten-Abrechnungen erstellt werden müssen. Das ist schon mal ein Vorteil für mich.

@KarlKaram

Ich denke, dass sich da eine einvernehmliche Lösung finden wird. Auch die Jobcenter legen nicht viel Wert darauf, Widersprüche bzw. Klagen zu sammeln. Wenn man vernünftig miteinander umgeht, ist auch der Sachbearbeiter eher gewillt den Fall genauer und möglichst zu deinen Gunsten zu prüfen oder nach anderen Lösungen zu suchen.

..... laut Mietvertrag wurde eine Pauschale vereinbart, somit gibt es keine jährlich BK-Abrechnung.

Ich gehe davon aus, daß dieser Mietvertrag auch so vom Jobcenter genehmigt wurde.

Viwl Glück.

Leg der ARGE den Mietvertrag vor.

Eventuell noch eine Definition des Begriffes Pauschale aus dem Duden oder von Wikipedia;-)

Hi,

soweit man sehen kann, ist im Mietvertrag alles i. O.

Schicke denen einfach eine Kopie und teile das nochmal schriftlich mit, dass die Nebenkosten Pauschal gezahlt werden und daher auch nicht abgerechnet werden brauchen.

Danke für die Antwort. Ich fürchte aber,  wir haben damals im Mietvertrag die falschen Kästchen angekreuzt. Es sollte alles pauschal sein, im Vertrag haben wir aber irrtümlich das Falsche angekreuzt, oder?

@KarlKaram

Nö, da steht doch Betriebskostenpauschale und nicht Beriebskostenvorschuss.

Nur der Vorschuss muss abgerechnet werden.

Da sollte ein Formloses Schreiben deines Vermieters reichen. Drinn sollte stehen, dass Nebenkosten "Pauschal" im Mietpreis enthalten waren und sind.