Ausbildungsvergütung Kindergeld und Halbwaisenrente Anrechnung?

3 Antworten

Wenn du eine eigene Meldeadresse hast und nicht mehr bei deinem Elternteil wohnst und gemeldet bist, von diesem auch nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit min.194 € bekommst, dann kannst du bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit einen Abzweigungsantrag stellen und würdest dann das Kindergeld auf dein eigenes Konto bekommen !

Solange du in der Erstausbildung mit Mietvertrag in betrieblicher Ausbildung kein BAB - oder eine andere Sozialleistung wie aufstockendes ALG - 2 beim Jobcenter beantragen würdest und Anspruch darauf hättest, wird auch nichts vom Einkommen angerechnet.

Hallo,

also bereits seit Juli 2015 wurde die Einkommensanrechnung für vollj. Halb- u. Vollwaisenrenten abgeschafft:

Die Einkommensanrechnung bei Waisenrenten an volljährige Waisen entfällt zum 1. Juli 2015.

Nachzulesen in dem Link hier der "Deutschen Rentenversicherung Bund" (DRB): https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/07a_renten_an_hinterbliebene/01_halb_und_vollwaisenrente.html

...aber weiss jemand wie das mit den 184€ Kindergeld aussieht?

Kindergeldanspruch haben immer die Eltern, also spielt der Kindergeldbetrag für dich sowieso keine Rolle...

Auch das Kindergeld in Höhe von 194 Euro wird bis zum Abschluss einer Ausbildung an Dein/e Eltern / Elternteil ( ohne irgendwelche "Einschränkungen" ) ausgezahlt, soweit Du unter 25 bist.

ich bin aber schon über 18 und wohne nicht bei meinen eltern kriege ich es dann?

@werodaro

Nachdem Dein Auszubildendenentgelt + Deine Halbwaisenrente Deinen Bedarf eindeutig decken, hast Du ( bekanntermaßen ) keinen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinem noch lebenden Elternteil. Somit kannst Du via Abzweigungsantrag die Auszahlung des Kindergeldes direkt an Dich beantragen :

https://www.kindergeld.org/download/KG11e_anteiliges-Kindergeld.pdf